Geblitzt mit ausländischem Kennzeichen

Hallo an alle :smile:

von Zeit zu Zeit bin ich mit dem Geschäftswagen meines Verlobten unterwegs. Der Wagen hat ein belgisches Kennzeichen und ist somit dort zugelassen (Leasing-Fahrzeug).

Gestern wurde ich dann das erste Mal damit geblitzt und frage mich nun, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Strafzettel in Belgien ankommt. Machen die deutschen Behörden sich die Mühe, ein Kennzeichen im Ausland ausfindig zu machen wegen 35,–€ (oder wäre das Bussgeld für „Ausländer“ sogar höher?)
Abgesehen davon, dass die Leasinggesellschaft sowieso zahlen wird, wüsste ich auch gerne, ob das Bußgeld bezahlt werden MUSS und eine Weigerung strafrechtlich verfolgt werden könnte? Kein Geiz, sondern reines Interesse :smile:
Ich habe nämlich einmal gehört, dass Strafzettel aus dem Ausland nicht gezahlt werden müssen (zumindest in Deutschland).

Bitte gebt mir keine moralischen Ratschläge, was das zu schnell fahren angeht… :wink:

Vielen Dank schon im Vorfeld,
Sabrina

Hi

ich glaub die senden den Strafzettel schon nach Belgien. Wenn du nicht bezahlst, können sie nichts machen. Wirst du mit dem Auto dann in Deutschland aber mal Aufgehalten oder Kontrolliert sehn die Polizisten das sofort und du musst den Strafzettel + Strafgebühr (weil nicht bezahlt) zahlen.

bye,
Christoph

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etwas off topic: Leasingfirma zahlt?
Hallo Sabrina!

Kann dazu direkt nichts sagen, da ich da keine Erfahrung mit habe.

Aber der Punkt hier interessiert mich nebenbei:

Abgesehen davon, dass die Leasinggesellschaft sowieso zahlen wird

Bist du sicher, dass die Gesellschaft die Strafzettel des Leasingnehmers bzw. des Fahrers zahlt?
Das wäre mir neu und schon bedenklich. Das verführt ja zum zu schnell fahren, wenn ich’s sowieso nicht zahlen muss.

Bei Autovermietungen z.B. wird der Fahrer anhand der Verträge ermittelt und muss zahlen. Auch die Mitarbeiter müssen i.d.R. selbst zahlen, wenn sie auf einer Transferfahrt geblitzt werden.

Gruss Sarayo

Hallo Sarayo

sorry, ich habe etwas zu knapp und daher missverständlich geschrieben.
Selbstverständlich zahlt die Leasingfirma im Vorfeld das Bussgeld, leitet die Rechnung dafür dann an die Firma weiter die sie wiederum meinem Verlobten zustellt…

Viele Grüße,
Sabrina

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Unser Ordnungsamt( die blitzen auch ) verfährt folgendermassen: gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit dem Land, dann wird weiter verfolgt, sonst nur bei besonderer Schwere.Die zentrale Zulassungsbehörde des Landes erhält eine entsprechende Aufforderung zur Verfolgung mit Angabe der in Deutschland aufgelaufenen Verwaltungskosten und der Strafe. In Holland hauen die dann etwa noch mal so viel drauf und wenn dann nicht bezahlt wird kannst Du keinen Leihwagen dort mehr mieten. Soweit ich weiß sehen die in Belgien das etwas lockerer. Ich würde auf jeden Fall in der Leasing-Firma anrufen und Farbe bekennen. Im Falle eines Falles wird es billiger. Und wenn die Behörde nicht reagiert - auch gut. Sollte Dein Bekannter mit einem Nato-Fahrzeug unterwegs sein könnte das auch noch disziplinare Folgen haben.mfg Rolf

Vielen Dank für eure Antworten :smile: (OWT)
Danke für eure Antworten!
Dann hoffe ich mal, dass nichts ankommt und kein Rechtshilfeabkommen besteht :wink:

Viele Grüße,
Sabrina

Hallo,

da mach dir mal keine Gedanken. Da du deinem verlobten nicht so sehr ähnlich siehst, würdest du sogar in Deutschland ums bezahlen herumkommen. Fahrtenbuch erst im Wiederholungsfall und max für ein halbes Jahr. Die Polizei hat in der ihr zur Verfügung stehenden 3 Monaten nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten die Identität des Fahrers herauszufinden.

Gruß
Tilo