Geblitzt mit Navi in der Hand

Hallo!

Knifflige Frage. Ich wurde mit meinem Navi in der Hand (und in dem Moment auch Blick aufs Navi) geblitzt. Vorwurf der Behörde war dann beim Bescheid, ich hätte ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt. Gg den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, mit der (wahrheitsgemäßen) Begründung, dass das Gerät kein Handy, sondern ein Navi war. Dieser Widerspruch wurde nun auch abgelehnt und ich müsste nun statt der gerechtfertigten 25 Euro für 13kmh zu schnell 90 Euro zahlen und einen Punkt kassieren.
Mein nächster Schritt wäre nun, erneut Widerspruch einzulegen, dann würde das ganze vor den Verkehrsrichter gehen. Da ich leider wohl nicht mehr Rechtsschutz-versichert bin, ist nun die Frage, ob ich diesen Schritt machen soll, und wie meine Chancen sind.

Für mich spricht:
-Auf dem Bild ist klar zu erkennen, dass ein großes schwarzes Gerät mit der ganzen Hand von hinten gehalten wird und kein Finger eine Tippbewegung macht.

  • ich hatte eine Mitfahrerin, die das ganze notfalls bestätigen könnte
  • mein Einzelverbindungsnachweis beweist, dass keine anrufe/sms zur „Tatzeit“ abgegangen sind (evtl. einkommende anrufe kann ich leider nicht nachweisen)

Ich finde das ganze schon ziemlich frech und bin nicht gewillt, unberechtigt Geld zu zahlen und einen Punkt zu kassieren.

Kann mir da jmd eine Aussage geben, wie sinnvoll es wäre, weiter zu gehen?

Vielen Dank schon vorab.

Viele Grüße

Hallo,

es ist wohl eine Frage die nicht beantwortbar ist, das muss der Richter entscheiden…

Viel Glück!

Hallo Bastfantast1,

danke für Deine Anfrage. Da ich juristisch nicht vorgebildet bin, kann ich hier nicht weiterhelfen.
Ich kann Ihnen dazu nur ein Urteil des OLG Köln zu Ihrem Fall beifügen. Ob es hilft, kann ich nicht abschätzen:

Das Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung des Mobiltelefons als Navigationsgerät. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Verboten sei nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt, sondern ebenso das Versenden oder Öffnen von SMS, der Abruf von Daten oder eine andere Verwendung des Handys als Kommunikationsinstrument. Darunter falle auch die Nutzung als „Navi“: Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. (Az. 81 Ss-OWi 49/08)

Mit freundlichen Grüßen

Kann mir da jmd eine Aussage geben, wie sinnvoll es wäre,
weiter zu gehen?

—> :Hallo Bastfantast1,

…ich fürchte, das kann KEINER !
Jedenfalls nicht ohne weiteres !
(wer es dennoch behauptet, steht zumindest im Verdacht unseriöser Antworten!)

Warum ?

–> Entscheidungen über Verstoß oder Nicht-Verstoß sind jeweils IMMER Einzelfallentscheidungen. Selbst Gerichtsurteile über ähnlich gelagerte Fälle sind keinesfalls bindend, weil JEDER Fall im Grunde etwas anders gelagert ist.

Mein persönlicher Tip aufgrund meiner Erfahrung und meines Bauchgefühles wäre aber: Es lohnt sich NICHT, dagegen anzugehen, allemal dann, wenn keine Rechtsschutzvers. vorhanden ist.
Du hättest beträchtlichen Aufwand an Zeit, Sprit und Nervenbelastung, wenn du dich auf den Rechtsstreit einläßt, dessen Ausgang dann mehr als ungewiß ist. Das wäre es MIR z.B. nicht wert…

Gruß

frazier

Hi Bastfantast1

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall weitergehen.
Wo saß Deine Mitfahrerin zu dem Zeitpunkt? Beifahrersitz?
Einzelverbindungsnachweis dürfte uninteressant sein, weil es laut Tatbestand nicht darauf ankommt, zu Telefonieren/Smsen! Außerdem könnte es jedes xbeliebige Handy außer Deinem gewesen sein. Auch ist klar, dass auf einem Foto niemals erkannt werden kann, ob gerade eine Tippbewegung gemacht wird.
Entscheidend ist einfach, dass Du in das Verfahren das besagte Navi sowie Dein Telefon (am besten mit entsprechenden Unterlagen) sowie Deine Mitfahrerin einbringst. Bin selber ein wenig mit der Sache vertraut und weiß genau, wie schwer es ist, einem kritischen Richter / Anwalt im Verfahren Paroli zu bieten. Und dass auf der Grundlage, dass zwei Polizisten genauestens einen Handyverstoß beobachtet haben!!! Aber hier reden wir von einem Foto! Da ist der Staat in der absoluten Nachweispflicht und muss noch viel mehr Fleisch an die Sache bringen, um den Tatvorwurf weiter aufrecht erhalten zu können. Wie gesagt, daher denke ich, dass Du da ruhig schlafen kannst und dass zentraler Kern deine Mitfahrerin (die unter Umständen auch vereidigt werden kann) ist. Sag´mir doch ´mal Bescheid, wie´s ausgegangen ist, würde mich interessieren.

Gruß,
timmdk