Geblitzt nach überholvorgang

Ich glaube, jetzt hast du ihn verscheucht … *g*

Mir fällt da ein, was hier auch mal im Forum gefragt wurde. War auch nicht intelligenter. Da hatte jemand eine Geschwindigkeit von x km/h drauf. Er wurde geblitzt, und nach Abzug der Toleranz (wo die liegt, weiß ich nicht genau) war er nur noch 1 km/h zu schnell. Da hat er sich dann tierisch aufgeregt und gesagt, bei einem km/h zu schnell wäre das ja wohl kleinlich. Er hat sich also darüber aufgeregt, dass es nach der Toleranz keine Toleranz mehr gab. Das war so dämlich, dass man kaum noch wusste, was man dazu sagen sollte…

Levay

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Wolfgang, ich danke für Deinen furztrockenen Beitrag…
So gelacht habe ich schon lange nicht mehr ;-D
Würde gerne eine ganze Milchstraße * abgeben, darf nur noch nicht…
Schönen Tag noch, Finjen

Hi Sticky,
ich nahm dieses Beispiel, weil es vor ein
paar Tagen hier im Brett behandelt wurde
(bin aber jetzt zu faul zum suchen).
Und ich habe gelernt: eine weiße Linie ist eine
unsichtbare Mauer - da geht NIX drüber.

Gruß
Elke

ABER…
mal angenommen man überholt den ca. 20 km langsamer Fahrenden mit der zulässigen Höchstgewschwindigkeit und der gibt dann plötzlich Gas … da muss man entweder noch mehr Gas geben oder scharf bremsen um sich hinter dem Fahrzeug wieder einordnen zu können. Dabei kann es aber sein, dass man den nachfolgenden Verhkehr gefährdet. Entscheidet man sich dann lieber NOCH MEHR Gas zu geben um die Sicheheit nicht zu gefährden, dann war man zu diesem Verhalten eindeutig gezwungen.

…und wenn man dann auch noch sieht das ein Fahrzeug entgegen kommt, dann muss man doch wohl mindestens auf 120 oder mehr rauf um einen Unfall zu verhüten. Schuld daran hat derjenige, der einen nicht überholen lassen ließ.

Was sagt Ihr zu dieser Variante?

Bastett

Tach,

mal angenommen man überholt den ca. 20 km langsamer Fahrenden
mit der zulässigen Höchstgewschwindigkeit und der gibt dann
plötzlich Gas …

ich würde mal sagen, dass der Fehler des anderen nicht den eigenen rechtfertigt. Wenn der überholte Gas gibt, muss ich den Überholvorgang eben abbrechen. JA, SOWAS GEHT! MANN KANN SEINEN WILLEN AUF DER STRASSE EBEN NICHT IMMER DURCHSETZEN! Mache ich auch, so wie neulich z.B. als so 'ne Tussi einfach auf die Landstrasse aufgefahren ist ohne die Verkehrssituation erfasst zu haben (den Platz auf den die Tussi „raufgeschlichen“ ist, brauchte ich zum wieder einscheren).

Dabei kann es aber sein, dass man den
nachfolgenden Verhkehr gefährdet.

Nee, das „kann“ nicht sein. Der nachfolgenden Verkehr muss soviel Abstand halten, dass er auf sich verändernde Verkehrssituationen rechtzeitig reagieren kann. Also mit 5m Abstand als „Zweiter“ überholen geht dann natürlich nicht.

…und wenn man dann auch noch sieht das ein Fahrzeug entgegen
kommt, dann muss man doch wohl mindestens auf 120 oder mehr
rauf um einen Unfall zu verhüten.

Fakt ist doch: der Überholte ist ein Wixer, sonst würde er den anderen überholen lassen. Und so einem Typen willst du dein Leben vertrauen? Was ist, wenn der grade seine „Ziggis“ sucht und nebenbei auch auf 120 beschleunigt? Dann passiert folgendes:
„…Achtung Autofahrer, wir unterbrechen unser Programm für eine wichtige Meldung. Auf der B378 zwischen Borstel und Schlupfhausen befindet sich eine ungesicherte Unfallstelle.“

Schuld daran hat derjenige,
der einen nicht überholen lassen ließ.

R.I.P., es war doch des anderen Schuld

Soviel zu meiner Meinung. Die §§ können hier anderen nennen :wink:)

Grüße,
J~

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Hi,

Mache ich auch, so wie neulich z.B. als so 'ne Tussi einfach
auf die Landstrasse aufgefahren ist ohne die Verkehrssituation
erfasst zu haben (den Platz auf den die Tussi
„raufgeschlichen“ ist, brauchte ich zum wieder einscheren).

IMHO hättest du da auch nicht überholen dürfen: http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.3.php

mfg Ulrich (IANAL)

hi

Vielleicht ist ja hier ein Verkehrsrechtsexperte, dem spontan
etwas zu dem Thema einfällt bzw der sich an ein solches Urteil
erinnert.

… aber NUR um von der linken Seite (auf der man den Überholvorgang gestartet hatte, lange BEVOR die weisse Linie anfing) wieder auf die rechte Seite zu kommen, wo man eigentlich hingehört ;o)

UND man darf über eine durchgezogene weisse Linie fahren … wenn sie auf der eigenen Seite noch zusätzlich durch eine unterbrochene Linie als überfahrbar gekennzeichnet ist ;o) aber eben nur aus der einen Richtung und auch nur weil Autos nicht so gut fliegen können ;o)

Gruß H.

Hi,

IMHO hättest du da auch nicht überholen dürfen:
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.3.php

nunja, es war keine Einmündung im klassischen Sinne: Eine Art Waldweg auf eine übersichtliche Landstrasse mit Tempo 100 und kilometerweiter Sicht. Mit einer Einfahrt der Omi war nicht zu rechnen

Grüße,
J~

ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“
über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen.
es ist ja nicht so das man ÜBERHUAPT nicht schneller als 70
fahren darf.

Ich würde Dir dringend empfehlen, jetzt endlich den Führerschein zu machen (wenn
ich das oben lese, geh ich mal davon aus, daß Du keinen hast).

Gruß T.

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Hi,

nunja, es war keine Einmündung im klassischen Sinne: Eine Art
Waldweg auf eine übersichtliche Landstrasse mit Tempo 100 und
kilometerweiter Sicht. Mit einer Einfahrt der Omi war nicht zu
rechnen

Da hast du IMHO Recht. An solch einer Stelle ist mit einem solchen Vorgang wohl eher nicht zu rechnen.
Ich habe an die Einmündungen unserer Bundesstraße gedacht, die mit einer Beschleunigungsspur versehen sind. Da geschehen manchmal auch sehr „kreative“ Fahrmanöver.

mfg Ulrich