eine person fährt auf einer landstrasse auf der 70 erlaubt ist. vor der person fährt ein auto mit maximal 60 km/h, eher noch langsamer vorneweg. die person schaut sich das ne zeitlang an und beschliesst ihn dann endlich zu überholen. er beschleunigt sein auto sehr schnell ( da er viel PS hat und das auto schnell auf geschwindigkeit ist ) und zieht an dem wagen vorbei. kaum hat er ihn überholt wird er geblitzt. der bescheid sagt er sei 105 km/h gefahren . das würde ihn punkte und geldstrafe kosten. die person möchte nun dagegen gerichtlich vorgehen mit der begründung das er einen überholvorgang gemacht hat und danach wieder langsam fahren wollte. hat die person eine chance ?
))
Die Beiträge von Autofahrern gefallen mir eigentlich am besten hier. Null Einsicht, sondern eher das Gefühl, dass sie sich doch total ok verhalten haben.
Nee, keine Chance. Warum denn auch? Das Verkehrszeichen hat dir geboten, max. 70 zu fahren. Da stand nirgendwo: 70, es sei denn, man überholt jemanden.
Also ordnungswidrig, also Strafe und das ist gut so.
ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“ über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen. es ist ja nicht so das man ÜBERHUAPT nicht schneller als 70 fahren darf. es ist ja keine sperre im auto die das verbietet. also wenn man grad jemand überholt hat und das auto dazu hochbeschleunigt ( was ja jeder normale fahrer so macht ) und dann vor den überholten zieht und in DIESEM augenblick geblitzt wird, dann kann man wohl nicht davon reden das er DAUERHAFT schneller als 70km/h gefahren ist, sondern NUR für diesen einen überholmoment.
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ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“
über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen.
es ist ja nicht so das man ÜBERHUAPT nicht schneller als 70
fahren darf. es ist ja keine sperre im auto die das verbietet.
also wenn man grad jemand überholt hat und das auto dazu
hochbeschleunigt ( was ja jeder normale fahrer so macht ) und
dann vor den überholten zieht und in DIESEM augenblick
geblitzt wird, dann kann man wohl nicht davon reden das er
DAUERHAFT schneller als 70km/h gefahren ist, sondern NUR für
diesen einen überholmoment.
Hallo,
Du solltest mal in einem Wörterbuch/Lexikon das Wort Höchstgeschwindigkeit nachschlagen
klar darf man schneller als 70 fahren. Aber leider wird man dann auch geblitzt und muss bezahlen.
Wann, bitte, wäre denn der „kurzfristige“ Moment des „erlaubten“ Schnellerfahrens vorbei? Wieviele Meter nach einem Überholvorgang „darf“ man noch - aus der Beschleunigung heraus - schneller fahren als erlaubt?
Tatsache ist wohl eher, das man eben unter keinen Umständen und auch nicht „mal eben“ oder zur Beschleunigung schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit sein darf ohne ein Ticket zu riskieren.
Sobald man das verinnerlicht und auch akzeptiert hat…
ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“
über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen.
nein ist es nicht, man kann es tun aber wenn man erwischt wird kostet es
es ist ja nicht so das man ÜBERHUAPT nicht schneller als 70
fahren darf.
man darf es nicht man KANN es …
es ist ja keine sperre im auto die das verbietet.
doch da ist eine - die Sperre sitzt eigentlich hinter dem Lenkrad und nennt sich im Sprachgebrauch Fahrer - nur leider ist das hier ein fehlerhaftes Modell gewesen - evtl. kannst du es ja umtauschen ?
also wenn man grad jemand überholt hat und das auto dazu
hochbeschleunigt ( was ja jeder normale fahrer so macht )
ich bezeichnie mich mal als normalen Fahrer und überhole in solchen Situationen auch - und beschleunige durchaus auch zackig ;o)
nur jammer ich dann nicht herum, wenn sie mich erwischen und dafür bezahlen muss, weil ich das ja vorher weiß und ich die Freiheit gehabt hätte es zu unterlassen …
dann vor den überholten zieht und in DIESEM augenblick
geblitzt wird, dann kann man wohl nicht davon reden das er
DAUERHAFT schneller als 70km/h gefahren ist, sondern NUR für
diesen einen überholmoment.
die erlaubte Höchstgeschwindigkeit war an der Stelle 70 km/h - das ist kein Durchschnittswert sondern das erlaubte Maximum - alles drüber ist NICHT erlaubt und somit strafbar - wer schneller fährt und dabei erwischt wird, zahlt … und punktet evtl. … und gibt evtl. auch mal die Pappe ab
Wenn er nicht überholen konnte ohne schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren, dann hätte er nicht überholen dürfen … oder eben nur mit 70 km/h … ODER er sollte sich ein Auto kaufen das er auch beherrscht
ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“
über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen.
Nein.
Da steht „70“. Nicht „meistens 70“ oder „vorwiegend 70“.
So wie Levay geschrieben hat.
Du darst auch keinen weißen Strich kurzfristig überfahren,
weil du einen Radfahrer überholst. Ist die Straße zu eng,
um den Radfahrer ohne überfahren des weißen
Strichs überholen zu können, dann darfst du ihn nicht überholen
und musst mit 20kmh hinter ihm herfahren, bis du sicher
an ihm vorbeikommst.
Das nur als Beispiel, dass man einem Autofahrer zumuten
kann, langsamer zu fahren als per Schild erlaubt.
Aber eigentlich hat das Levay ja schon verstädndlich
geschrieben, oder?
Meine Fahrschulzeit ist zwar schon ein paar Jahre her, aber soweit ich weiß darfst du nur überholen, wenn dein Vordermann die Höchstgeschwindigkeit um 20km/h unterschreitet.
Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, wär eine Geschwindigkeit von 105km/h zum Überholen unverhältnismäßig gewesen. Dann hätten nämlich 70km/h tausend mal gereicht um zu überholen, und nicht geblitzt zu werden.
PS: Ich denke mal, 97% der www-ler hier (inkl. mir) würden trotzdem überholen, auch wenn der Vordermann nur 55 fährt.
Aber wenn sie einen dann blitzen muss man den Mist eben ausbaden.
ja, schon, aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“
über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen.
Nein. Ist es nicht. Wenn da steht 70, dann meint das 70. Woraus soll sich denn bitte was anderes ergeben? Und wer definiert, was kurzfristig ist und wie schnell man kurzfristig dann fahren darf? Du etwa?
Da hast du Recht. Ich kann mir auch vorstellen, dass ich so was machen würde. Hängt von der Situation ab. Und über das Blitzen würde ich mich dann zwar ärgern, ich würde aber wissen, dass ich selbst daran die Schuld trage. Und ich käme nicht mal im Traum auf die Idee, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Du darst auch keinen weißen Strich kurzfristig überfahren,
weil du einen Radfahrer überholst. Ist die Straße zu eng,
um den Radfahrer ohne überfahren des weißen
Strichs überholen zu können, dann darfst du ihn nicht
überholen
und musst mit 20kmh hinter ihm herfahren, bis du sicher
an ihm vorbeikommst.
Hallo Elke,
Ich kann mich erinnern, daß es in den späten 80ern/frühen 90ern mal ein Urteil gab, welches besagte, daß man einen weißen Strich überfahren darf, wenn vorher KEIN Überholverbotsschild stand.
Vergiss es
Das Fahrzeug der genannten Person wurde mit einer unzulässigen Geschwindigkeit gemessen. Grundlage der Bemessung des Deliktes ist ausschließlich das, was mit Schildern und Fahrbahnmarkierungen vorgegeben ist. Wird dagegen verstoßen, ist das strafbar. Weder die zuständigen Beamten, noch die Staatsanwaltschaft sind gehalten, nicht messbare Begleitumstände - wir zum Beispiel das Vorhaben, nach dem Überholvorgang wieder im Limit zu fahren - zu verücksichtigen. Messbar ist nur der Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, und der wird geahndet.
Vielleicht sähe es bei nachweislich schwerwiegenden Umständen - schwangere Frau oder ein schwerverletzter im eigenen Wagen - etwas anders aus. Vielleicht - und wenn, dann nur mit überzeugenden Beweisen.
aber es wird ja wohl erlaubt sein „kurzfristig“ über diese vorgeschriebene geschwindigkeit fahren zu dürfen. es ist :ja nicht so das man ÜBERHUAPT nicht schneller als 70 fahren darf. es ist ja keine sperre im auto die das verbietet. :also wenn man grad jemand überholt hat und das auto dazu hochbeschleunigt ( was ja jeder normale fahrer so :macht ) und dann vor den überholten zieht und in DIESEM augenblick geblitzt wird, dann kann man wohl nicht :davon reden das er DAUERHAFT schneller als 70km/h gefahren ist, sondern NUR für diesen einen :überholmoment.
Laß Dich von den vielen Spaßbremsen und Anfängern in diesem Brett nicht ins Bockshorn jagen. Immer noch gilt: Freie Fahrt für freie Bürger! Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur für Leute mit Hut sowie für unsportliche Fahrer mit untermotorisierten Autos. Für den dynamischen Könner haben die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einschließlich der Verkehrszeichen natürlich nur den Charakter frei interpretierbarer, unverbindlicher Empfehlungen.
Du hast die wesentlichen Worte in Deinem Text hervorgehoben. Wenn Dich ein kleinlicher Polizist pusten läßt und Du hast 3 Promille Blut im Alkohol, ist das natürlich nur eine nichtssagende Messung in DIESEM Augenblick und Promillegrenzen gelten nur, wenn man DAUERHAFT besoffen fährt. Vor der Brücke das alberne runde Schild „3t“ gilt in DIESEM Moment nicht und für Dich schon gar nicht und es ist in Dein Ermessen gestellt, die Brücke mit einem 30t-Zug zu benutzen. Schließlich fährst Du ja nicht DAUERHAFT mit dem 30t-Zug auf der Brücke spazieren.
Kommt es tatsächlich zur himmelschreienden Ungerechtigkeit eines Bußgeldbescheids, zahle unter keinen Umständen! Dein oben wiedergegebener Text wird jedes Gericht überzeugen. Ein Richter wird über die lächerliche Geschwindigkeitsüberschreitung gar nicht mehr reden wollen und sich statt dessen etwas näher mit dem Urheber der interessanten Einlassung beschäftigen.
Ich kann mich erinnern, daß es in den späten 80ern/frühen
90ern mal ein Urteil gab, welches besagte, daß man einen
weißen Strich überfahren darf, wenn vorher KEIN
Überholverbotsschild stand.
Ich kann mich erinnern, daß es in den späten 80ern/frühen
90ern mal ein Urteil gab, welches besagte, daß man einen
weißen Strich überfahren darf, wenn vorher KEIN
Überholverbotsschild stand.
keine Ahnung wer das aufgebracht hat
„weiße Linie“ ist „weiße Linie“ und Überholverbot ist Überholverbot.
Wenn genug Platz ist ohne die weiße Linie zu überfahren darf ich Radfahrer, Trecker und auch Sattelschlepper überholen.
Doch, ich erinnere mich, daß es ein solches Urteil mal gab. War in irgendeiner Fernsehzeitung in der Rubrik „Ihr Recht“.
Ob das Urteil zwischenzeitlich von einer höheren Instanz einkassiert wurde, weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht ist ja hier ein Verkehrsrechtsexperte, dem spontan etwas zu dem Thema einfällt bzw der sich an ein solches Urteil erinnert.
Doch, ich erinnere mich, daß es ein solches Urteil mal gab.
War in irgendeiner Fernsehzeitung in der Rubrik „Ihr Recht“.
Ob das Urteil zwischenzeitlich von einer höheren Instanz
einkassiert wurde, weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht ist ja hier ein Verkehrsrechtsexperte, dem spontan
etwas zu dem Thema einfällt bzw der sich an ein solches Urteil
erinnert.
es kursieren viele Urteile, die es nie gegeben hat.
Aus der StVO:
"Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Sinnbild nicht dargestellt
Zeichen 295
Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.
Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.
Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt."
Ausnahme:
„Befindet sich auf der Fahrbahn die Fahrstreifenbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie), so darf diese zum Vorbeifahren am Hindernis überfahren werden, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und sonst an dem Hindernis vorbeigefahren werden kann (OLG Düsseldorf VRS 63, 60 ff.).“
Was Du vielleicht meinst: Das Überfahren der Linie (Zeichen 295) wird im Bußgeldkatalog teilweise anders behandelt als ein Verstoß gegen ein durch Schild (Zeichen 277) angeordnetes Überholverbot. Das hat aber nichts damit zu tun, daß ein Überfahren der Linie zum Behufe des Überholens verboten ist.
bitte bitte schreib doch dazu, dass das nur Ironie ist! Bei manchen Fragen hier würde es mich nämlich nicht wundern, wenn jemand deine Argumentation wirklich einem Richter vorträgt…