Geblitzt über drei Spuren

Hallo,

A wurde auf einer zweispurigen Landstrasse von hinten geblitzt.
Der Wagen mit dem Blitzmeister befand sich auf einem kleinen Parkplatz links von der Strasse (also neben der linken spur).
Der kleine Parkplatz war ca. so breit wie die Strasse. Der Blitzwagen stand am linken Rand des Parkplatzes, sodass zwischen dem Wagen des A und dem Blitzwagen die linke Spur der Landstrasse und die rechte Hälfte des Parplatzes lagen.

Meine Frage nun:
Kann in so einer Konstellation überhaupt eine vernünftige Messung stattfinden oder hätte der Blitzwagen nicht auf der rechten Strassenseite stehen müssen?
Würde für A Einspruch gegen den Blitzbescheid Sinn machen?

Gruß
Andreas

Servus!

Sowas kann man nur nach Akteneinsicht sagen. Hört sich aber lohnend an.Vielleicht aber hat A sich das nur eingebildet und es wurde jemand anders, auf der gegenfahrbahn und von vorne, aufgenommen…

Hallo,
das hofft A auch.
Noch ist kein Bescheid gekommen.
Aber eine andere Frage:
Kann A selbst Akteneinsicht anfordern oder geht das nur durch einen Rechtsanwalt.?

Gruß
Andreas

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Hallo,

lebe weiterhin in Furcht vor der evtl. gerechten Strafe!!

Aber wenn Du nicht sofort danach angehalten wurdest, um die Identität des verantwortlichen Fahrzeugführers festzustellen,
hat es sich erledigt.

Gruß Ralf

A wurde auf einer zweispurigen Landstrasse von hinten
geblitzt.
Der Wagen mit dem Blitzmeister befand sich auf einem kleinen
Parkplatz links von der Strasse (also neben der linken spur).
Der kleine Parkplatz war ca. so breit wie die Strasse. Der
Blitzwagen stand am linken Rand des Parkplatzes, sodass
zwischen dem Wagen des A und dem Blitzwagen die linke Spur der
Landstrasse und die rechte Hälfte des Parplatzes lagen.

Meine Frage nun:
Kann in so einer Konstellation überhaupt eine vernünftige
Messung stattfinden oder hätte der Blitzwagen nicht auf der
rechten Strassenseite stehen müssen?
Würde für A Einspruch gegen den Blitzbescheid Sinn machen?

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

Du scheinst ja ein fürchterlich schlechtes gewissen zu haben, daß Du schon in eine Akte einsehen willst, die es noch garnicht gibt.

Da Du noch keinen Bescheid bekommen hast, sind das alles doch ungelegte Eier.

Die wichtigste Frage ist: Bist Du zu schnell gefahren? Ja oder Nein?
Und wenn Ja, stimmt der Wert, der Dir in dem Bescheid, der noch gar nicht da ist, vorgeworfen wird?
Wenn auch ja, wogegen willst Du Dich dann wehren?

Dann steh zu Deinem Fehlverhalten und bezahl die ehrlich erarbeitete Gebühr.

Wenn Nein … aber warte doch erstmal ab.

Grüße
Gordie

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Hi Gordie;

  1. A!=Andreas
  2. Habe ich gefragt, durch wen eine Akteneinsicht möglich ist und nicht ob man in eine nicht existente Akte Einsicht nehmen kann.
  3. Lese doch mal den Sachverhalt, dann weist Du auch wogegen man sich wehren könnte (auch im Falle dass die Messung stimmt)

Gruß
Andreas

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Hallo,
das hofft A auch.
Noch ist kein Bescheid gekommen.
Aber eine andere Frage:
Kann A selbst Akteneinsicht anfordern oder geht das nur durch
einen Rechtsanwalt.?

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,
Akteneinsicht kann in solchen Fällen (leider) nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden.

Gruß
Sebastian

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