Geblitzt und noch ein wenig mehr

Hallo alle

Nun hat es mich (Außendienst) auch erwischt: Ich bin vor einer Woche (genau: am 01. April 2004) auf einer Landstrasse (70-Zone) mit etwa 90 - 100 km/h geblitzt worden. Da ich gerade geschäftlichen Streß hatte und mein Headset-Akku leer war (soll keine Entschuldigung sein!), habe ich auf dem Foto wahrscheinlich ein Handy am Ohr und war zu allem Überfluß auch nicht angeschnallt (wenn man die letzten beiden Delikte überhaupt auf einem Foto sehen kann).

Wenn ich richtig informiert bin, habe ich derzeit keine Punkte in Flensburg.

Bitte auch keine Vorwürfe. Ich weiß, daß das nicht sehr klug war und normalerweise fahre ich auch relativ (!) vorschriftsmäßig (das sagt aber wahrscheinlich auch jeder).

Was habe ich an Strafe zu erwarten?

In diesem Zuge auch gleich die Frage: Gibt es eigentlich noch die Regelung (gab es sie überhaupt?), daß man sich als Vielfahrer mit einem wesentlich höherem €-Betrag „freikaufen“ kann und somit das mögliche Fahrverbot umgehen kann?

Vielen Dank

Michael

Hallo Michael,

Was habe ich an Strafe zu erwarten?

zunächst mal kommt es drauf an wieviel du zu schnell warst.

Bei 20 km/h zuviel sind es 30 Euro
ab 21 km/h zuviel sind es 40 Euro und 1 Punkt
ab 26 km/h zuviel 50 Euro + 3 Punkte

Telefonieren am Steuer: Euro 40 + einen Punkt

Ohne Gurt m.W. 30 Euronen

nun kannst du dir das selbst addieren.

In diesem Zuge auch gleich die Frage: Gibt es eigentlich noch
die Regelung (gab es sie überhaupt?), daß man sich als
Vielfahrer mit einem wesentlich höherem €-Betrag „freikaufen“
kann und somit das mögliche Fahrverbot umgehen kann?

Gab es nie und wird es hoffentlich auch nie geben… wäre himmelschreiend ungerecht.
Allerdings kannst du dir in der Regel beim ersten Führerscheinentzug den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb eines gewissen Rahmens selbst raussuchen, so dass er z.B. in den Urlaub fällt.

Gruß Ivo

Das wird nicht addiert!

Wenn ich bei einer Polizeikontrolle keinen Führerschein, Fahrzeugschein, keinen Verbandkasten und kein Warndreieck vorweisen kann und auch noch nicht angegurtet war, muß ich auch nicht

10+10+5+15+30 = 70 € bezahlen!

(Eventuelle Mängelkarten und Ausweisbestätigungen jetzt mal außen vor gelassen)

Sondern eines von denen. Nennt man Tateinheit.

Hallo!

Das wird nicht addiert!

Richtig!

Wenn ich bei einer Polizeikontrolle keinen Führerschein,
Fahrzeugschein, keinen Verbandkasten und kein Warndreieck
vorweisen kann und auch noch nicht angegurtet war, muß ich
auch nicht

10+10+5+15+30 = 70 € bezahlen!
Sondern eines von denen.

Nicht ganz richtig! Wenn du nur für einen Betrag bezahlen mußtest, hast du Glück gehabt.

Korrekt ist es so:

Du nimmst den Verstoß, für den das höchste Bußgeld vorgesehen ist. Von der Summe der Beträge für die anderen Verstöße zählst du die Hälfte hinzu und kommst so auf den Gesamtbetrag.

Zum obigen Beispiel: 30 für das höchste Bußgeld; der zusammengezählte Rest sind 40; davon die Hälfte zu den 30 hinzuzählen = 50 Endbetrag

Aber: Es gibt auch Verstöße, die in Tatmehrheit begangen werden können und voll bezahlt werden müssen wie z. B. TÜV oder AU versaust.

bei 30 Euro für Sicherheitsgurt und 20 Euro für TÜV muss der Gesamtbetrag von 50 Euro bezahlt werden.

Es klingt sicher sehr kompliziert, aber alle anderen Berechnungsarten wären wohl zu einfach :wink:

Gruß

Walter

In diesem Zuge auch gleich die Frage: Gibt es eigentlich noch
die Regelung (gab es sie überhaupt?), daß man sich als
Vielfahrer mit einem wesentlich höherem €-Betrag „freikaufen“
kann und somit das mögliche Fahrverbot umgehen kann?

Gab es nie und wird es hoffentlich auch nie geben… wäre
himmelschreiend ungerecht.
Allerdings kannst du dir in der Regel beim ersten
Führerscheinentzug den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb eines
gewissen Rahmens selbst raussuchen, so dass er z.B. in den
Urlaub fällt.

Es gibt Länder, in denen sowas gang und gäbe ist,
und ich finde den dortigen Umgang mit der Polizei
viel entspannter. Wenn man über den Preis fürs
Ticket gemütlich verhandelt, dann lernt man die
Menschen auch viel besser kennen, als bei „Das macht
dann 30 Euro.“ und fertig :smile:

Mal ernsthaft: Es hat beides Vor- und Nachteile,
aber bei der Deutschen Mentalität, bei der Die-Ampel
ist-grün-also-los-auch-wenn-noch-Oma-auf-der-Strasse-
Mentalität wäre was anderes als starre und Vorschriften
ohne Spielraum nicht machbar.

Gruss, Marco

Du hast natürlich recht!

Danke, ich war da wohl etwas voreilig.

Wenn ich die AU versäumt habe, hat das je nichts mit dem momentanen Fehlverhalten des z.B. Nichtanschnallens zu tun.

Das mit der Hälfte der Summe der anderen Verwarngelder höre ich allerdings zum ersten mal. Aber man kann ja nicht alles wissen…

Gruß, Peter

In diesem Zuge auch gleich die Frage: Gibt es eigentlich noch
die Regelung (gab es sie überhaupt?), daß man sich als
Vielfahrer mit einem wesentlich höherem €-Betrag „freikaufen“
kann und somit das mögliche Fahrverbot umgehen kann?

Gab es nie und wird es hoffentlich auch nie geben… wäre
himmelschreiend ungerecht.

Hallo zusammen,
ich bin weder Jurist noch Polizist. Aber an dem Freikaufen ist doch was Wahres dran. Ich bin vor zwei Jahren mit 39 Km/h zu schnell (innerhalb geschl. Ortsch.) geblitzt worden.
Um nicht den Führerschein für einen Monat zu verlieren, gab ich an, ihn beruflich zu brauchen.
Man bot mir daraufhin an, eine höhere Strafe (ich glaube, es war die doppelte Strafe) zu zahlen, um so eine Sperre zu umgehen. Ich bin damals nicht darauf eingegangen, weil mir das dann doch zu teuer war.
Und hätte ich es doch getan, hätte es bei einem zweiten Vergehen mit Androhung des Führerscheinentzugs kein Freikaufen mehr gegeben.

Fazit: Freikaufen ist bei richtiger Begründung (mit Vorlage entsprechender Nachweise, z.B. Bestätigung des Arbeitgebers)
zumindest einmal möglich.

Gruß,
Wolfgang

Hey Michael -

es gibt sehr wohl die Möglichkeit, sich individuell mit den Damen und
Herren v.d. Führerscheinstelle zu einigen - es soll auch Leute geben, die ( berufsbedingt ) auch mit 17 Punkten in Flensburg noch hinterm Steuer sitzen - ich habe einen solchen Fall in meinem Bekanntenkreis.

Gruß - Jan