Geblitzt - und später wird Tempolimit erhöht

Hallo w-w-w-ler,

mir ist es passiert, das ich in einer Baustelle mit 32 km/h zuviel geblitzt wurde.
Keine Frage, ich habe gepennt, und wenn es beim Regelsatz bleibt, Schwamm drüber, abgehakt.

Aber: diese Woche wurde an dieser Stelle das Tempolimit von 60 km/h auf 100 km/h angehoben, ohne das sich baulich was verändert hatte: keine Spurveränderung, kein Abschluß irgendwelcher Arbeiten - seit ca. 8 Monaten ruht in diesem Bereich der Baustelle alles. Die Fahrspuren haben normale Autobahnbreite (auch links), Leitplanken etc. ist alles vorhanden, halt nur gelbe Markierung statt weißer und (bis zur Aufhebung des Tempolimits) an einer Seite zusätzlich Warnbaken.

Jetzt würde mich schon mal interessieren, ob bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid solch einen Veränderung berücksichtigt werden müßte?

Bitte keine Diskussion von wegen rausreden oder Strafe verdient; wie oben gesagt, beim Regelsatz (75€, 3 Punkte) akzeptiere ich das, nur falls wider Erwarten ein Fahrverbot kommt, werde ich überlegen, ob ein Einspruch Sinn macht.

Gruß und danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Ijon_Tichy

Hallo Ijon_Tichy,

vorab - ich bin kein Jurist, aber warum sollte Dir die Strafe erspart bleiben?
Zu dem Zeitpunkt, als Du die Geschwindigkeitsübertretung begangen hast, galt doch ein Tempolimit von 60 Km/h. Aus welchen Gründen auch immer das Limit später erhöht wurde, maßgeblich ist doch die Beschränkung, die zum Zeitpunkt des „Delikts“ gültig war.

Ich glaube kaum, dass Du mit einem Einspruch Erfolg haben wirst.

Gruß, Jürgen

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Hallo Jürgen,

  1. habe ich geschrieben: Bitte keine Diskussion von wegen rausreden oder Strafe verdient; wie oben gesagt, beim Regelsatz (75€, 3 Punkte) akzeptiere ich das

  2. habe ich mal gelesen, das Tempolimits nicht willkürlich verhängt werden dürfen, sondern die Situation muß dieses rechtfertigen. Ich bin selber auch juristischer Laie, aber hier scheint mir eben das Limit recht willkürlich verhängt: heute 60, morgen 100, übermorgen 120? Die Straße hat sich nicht geändert, Verkehr ist genauso viel wie vorher … Mindestens 8 Monate passiert nichts, und dann ist erlaubt, was vorher verboten war?

Gruß
Ijon_Tichy

Nicht das Gleiche, aber vergleichbar
Hallo, Ijon_Tichy
ich wurde vor einiger Zeit einmal wegen Rechtsüberholens angezeigt, als ich in einer Ausfahrt den Standstreifen (wie viele andere auch im morgendlichen Berufsverkehr) als Abbiegespur nutzte. Die Anzeige wurde niedergeschlagen, da bereits zwei Wochen später eben diese Abbiegespur auf dem Standstreifen offiziell markiert wurde. Schwein gehabt :smile:
Grüße
Eckard

thx, so in die Richtung dachte ich - warum ist mitdenken nicht angesagt?!
Es funktioniert, bringt keinen in Gefahr und wird nachträglich sanktioniert …

Gruß
Ijon_Tichy

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Hi.
Wenn es eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung wäre, dann könntest du vielleicht Erfolg haben. Aber in einer Baustelle werden die wohl ihren Grund gehabt haben, das Tempo auf 60 und später wieder auf 100 zu setzen. Vielleicht hatten die „zur Tatzeit :wink:“ sehr viel Baustellenverkehr oder die Bauarbeiter mussten nah an der freien Spur arbeiten o.ä. . Schon mal darüber nachgedacht, dass die das Tempo nicht willkürlich geändert haben?

Ralph

Hi,

du könntest auch noch aus diesem Grunde scheitern:

Wenn der Straßenbelag erneuert wurde, dann ist zunächst immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung angesagt. die wird dann nach einer gewissen zeit heraufgesetzt, bis sie aufgehoben wird.

Also wirst du im Fall neuer Belag keine chance haben wie der Kollege mit der Abbiege.

gruss

Hi,

du könntest auch noch aus diesem Grunde scheitern:

Wenn der Straßenbelag erneuert wurde, dann ist zunächst immer
eine Geschwindigkeitsbegrenzung angesagt. die wird dann nach
einer gewissen zeit heraufgesetzt, bis sie aufgehoben wird.

Bei Rollsplitt ja, aber Asphalt? Und: in diesem Jahr passierte da nichts, gar nichts (ich fahre jeden Tag da lang, ist auf dem Weg zur Arbeit).

Gruß
Ijon_Tichy

Hi.
Wenn es eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung wäre, dann
könntest du vielleicht Erfolg haben. Aber in einer Baustelle
werden die wohl ihren Grund gehabt haben, das Tempo auf 60 und
später wieder auf 100 zu setzen. Vielleicht hatten die „zur
Tatzeit :wink:

im Mai dieses Jahres, Uhrzeit ca. 21:30

sehr viel Baustellenverkehr oder die Bauarbeiter
mussten nah an der freien Spur arbeiten o.ä.

Mußten sie, im letzten Sommer (2002) - irgendwann im Herbst oder Winter war Schluß in diesem Bereich. Seitdem habe ich _keinen_ Arbeiter dort gesehen. Die Arbeiten konzentrieren sich mittlerweile ca. 4-5 km weiter.

Schon mal
darüber nachgedacht, dass die das Tempo nicht willkürlich
geändert haben?

Ich fahre seit 3 Jahren jeden Tag durch diese Baustelle - und voraussichtlich noch 5 Jahre …
da bekommt man schon mit, wo gearbeitet wird und wo nicht.

Ralph

Gruß
Ijon_Tichy

Hi Ijon Tichy,
es gilt das zum fraglichen Zeitpunkt geltende Tempolimit und nichts anderes. Ob das Tempo willkürlich verhängt wurde, ist eine Behauptung von Dir. Wenn Du das beweisen kannst, bist Du fein raus. Allerdings wird Dir die zuständige Behörde genug Paragraphen um die Ohren hauen, die dieses Tempolimit rechtfertigen. Ob das nun für Dich nachvollziehbar ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Gruss Sebastian