Geblitzt - Unterschiede?

Hallo zusammen,

inspiriert von der Diskussion direkt drunter hätte ich mal folgende Frage. Angenommen zwei Autofahrer werden geblitzt mit 80 innerorts (also wirklich nur geblitzt - sie haben keinen Unfall verursacht und auch sonst nix falsch gemacht, sondern sind halt lediglich 80 statt 50 gefahren). Aber der Autofahrer_A wird zur Schulschlusszeit am Mittag (wo also richtig viele Kinder unterwegs sind) direkt vor ner Schule mit 80 geblitzt.

Autofahrer_B wird auf einer „landstrassenähnlichen“ Ortsdurchfahrt wo rechts und links schon Felder sind und wo er halt „zu früh beschleunigt hat“ geblitzt.

Würde sich das in der Anzahl der Punkte bzw. sonst in der Höhe des Strafmasses äussern? Oder heisst das pauschal „30 km/h zuviel --> x Punkte, y Euro und z Monate Fahrverbot“ ohne weitere Beurteilung der Situation?

*wink*

Petzi

PS: Nur der Klarheit halber: natürlich ist das in jedem Fall verwerflich und zu vermeiden, ich würde nur wissen, ob der deutsche Gesetzgeber hier zwischen „gefährlicheren“ und „weniger gefährlichen“ Situationen unterscheidet?

Generell gibts keine Unterschiede, ausser dass Fahrer B sich sicher mehr ärgert und Fahrer A hoffentlich mehr Schuldbewusstsein hat und seine Fahrweise überdenkt.

Ist auf dem Foto allerdings noch eine zusätzliche Gefährdung zu erkennen, z.B. ein Schulkind, das sich mit einem Sprung vom Zebrastreifen retten muss, könnte da theoretisch mehr draus werden. Ob das aber praktisch auch mal vorkommt bezweifle ich.

Grüße.

Hallo

Geregelt im Bußgeldkatalog
Unterschiede :

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.

Bußgeld 100

Ggf. mit Gefährdung 120
Mit Sachbeschädigung 145
Gebühren und Auslagen 23,50
Punkte 3
Probezeitmaßnahmen: keine

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.

Bußgeld 80
Ggf. mit Gefährdung 100
Mit Sachbeschädigung 120
Gebühren und Auslagen 23,50
Punkte 3
Probezeitmaßnahmen: keine

http://www.gratisdinge.de/autotippsundtricks/bussgel…

Gruß

Was du hier geschrieben hast, war vor vielen Jahren einmal richtig, heute ist mindestens ein Fahrverbot von einem Monat mit drin.

Wenn du solche Internetseiten zitierst, dann achte bitte auch auf das Datum der Erstellung. Hier liegen einfach zu viele (Daten)Leichen herum, um die sich niemand mehr kümmert.

Und ab zwei mal in einem Jahr wird es seit 2008 noch teurer.

Und ab drei Mal in einem Jahr bist du garantiert für eine kurze Zeit Fußgänger, egal wieviel zu schnell.

Termid

Was du hier geschrieben hast, war vor vielen Jahren einmal
richtig, heute ist mindestens ein Fahrverbot von einem Monat
mit drin.

Hi,

Quatsch. Fahrverbote gibt es erst ab 31km/h beim ersten Verstoß.

Wenn du solche Internetseiten zitierst, dann achte bitte auch
auf das Datum der Erstellung. Hier liegen einfach zu viele
(Daten)Leichen herum, um die sich niemand mehr kümmert.

Lass die Leichen Leichen sein, und schau dort nach wo es aktuell gehalten wird.

Hier das Original
103763 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 3 100,00
geschlossener Ortschaften um … (von 26 - 30) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)… km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)… km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
(andere Kfz) Tab.: 703010
[http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)

Und ab zwei mal in einem Jahr wird es seit 2008 noch teurer.

Wurde es wegen Beharrlichkeit schon früher. Erhöhtes Bußgeld, und bei 2X im Jahr mehr als +25km/h gibt es ein Fahrverbot. Manchmal auch bei 3x mehr als 20km/h zuviel.

Und ab drei Mal in einem Jahr bist du garantiert für eine
kurze Zeit Fußgänger, egal wieviel zu schnell.

Genau einen Monat lang, aber auch nur wenn es jeweils über 20km/h zuviel sind, und das auch nicht immer.

Also, was sollen die Schauermärchen bewirken?

Q-Gruß

Hallo Brian,

Generell gibts keine Unterschiede,

herzlichen Dank - genau das wollte ich wissen.

sicher mehr ärgert und Fahrer A hoffentlich mehr
Schuldbewusstsein hat und seine Fahrweise überdenkt.

Das wäre wünschenswert, ja :smile:

Ist auf dem Foto allerdings noch eine zusätzliche Gefährdung
zu erkennen, z.B. ein Schulkind, das sich mit einem Sprung vom
Zebrastreifen retten muss, könnte da theoretisch mehr draus
werden. Ob das aber praktisch auch mal vorkommt bezweifle ich.

Klar, das wäre dann wohl schon ein grosser Zufall, aber sicherlich interessant wie sowas gewertet würde.

*wink*

Petzi

Daneben
Deine Argumentation ist voll daneben. Der Fragende ist davon ausgegangen, das beide Blitzer Innerorts sind. Du nicht.

Gruß vom XMan