A wird Ausserorts mit 30km/h zu schnell geblitzt. A ist in der Probezeit.
Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung die außerhalb der Probezeit stattfindet.
A wird vom Gericht schuldig gesprochen. Wird von A jetzt die Probezeit verlängert oder ist der Tag an dem das Urteil verkündet oder der Tag an dem A geblitzt wurde ausschlaggebend??
A wird Ausserorts mit 30km/h zu schnell geblitzt. A ist in der
Probezeit.
Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung die außerhalb der
Probezeit stattfindet.
A wird vom Gericht schuldig gesprochen. Wird von A jetzt die
Probezeit verlängert oder ist der Tag an dem das Urteil
verkündet
oder der Tag an dem A geblitzt wurde ausschlaggebend??
Letzteres. Die „Missetat“ erfolgte noch in der Probezeit.
Schon aus einem ganz einfachen Grunde : Bei Übertretungen nur wenige Tage vor Ablauf der Probezeit würde die sonst gar nicht greifen.
So lässt sich die Probezeit (ernsthafterweise) nicht verkürzen.
Gruß
Karl