Wie sieht es eigentlich aus, wenn man bereits ein Aufbauesminar gemacht hat, weil man einen Punkt aufgund eines Geschwindigkeitsverstoß bekommen hat und nun erneut geblitzt wurde (und jetzt kommt die eigentlich Frage) und nun während man den Anhörungsbogen bekommen hat und ERNEUT geblitzt wurde? Gelten nun in der Probezeit beide Verstöße als ZWEIT Verstoß oder als zweiter UND dritter Verstoß. Weil letztendendes wurde man ja noch nicht offiziell für den ersten Blitzer bestraft (also den ersten nach dem Aufbauseminar).
Zwei zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten verübte Ordnungswidrigkeiten gelten selbstverständlich als zwei verschiedene Verstöße (in dem Fall also Nr. 2 und 3), auch wenn noch nicht bei beiden das Verfahren abgeschlossen ist…und auch, wenn sie noch nicht mal eröffnet wurden. (Und das ist auch sehr gut so. Meine Tochter ist nämlich fünf und vor ihrem Kindergarten sollte man eigentlich nur 30 fahren. Eigentlich. Da ist es doch besser, noch ein weiteres Aufbauseminar zu machen. Derweil kann man schon nicht den für den Fahrer tödlichen Fehler begehen, mein Kind umzufahren.)
Verstöße zählen nur für die Probezeit wenn sie nach den Probezeit-Maßnahmen begangen wurden.
Im Klartext.
1.Verstoß = Anordnung zur Nachschulung. Weitere Verstöße zählen für die Probezeit erst wieder wenn die Nachschulung abgeschlossen wurde.
Verstoß nach der Nachschulung, es ergeht eine Aufforderung zu einer freiwilligen psychologischen Beratung. Weitere Verstöße zählen erst 2 Monate nach der Aufforderung zur freiwilligen Beratung.
Kommt nach den 2 Monaten ein Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Im Klartext, es passiert noch nichts, der dritte Verstoß ist auch der Zweite.
mit der Probezeit Regelung kenne ich mich jetzt nicht 100% aus , aber ich bin am Überlegen ?
Lass mich einmal Brainstorming machen , denn so ab und an , kommen bei mir auch so kleine blöde Zettel mit Passfoto angeflogen , doch sind die immer in der „Taschengeld Zone“ drin .
beispielweise A3 höhe Abfahrt Montabaur , da bin ich morgens einmal mit 108 anstelle von 100 km/h durch .
Das war eine Ordnungswidrigkeit und brachte 15 Euro Verwarnung , keine Punkte , keine Registrierung .
Sowas dürfte eigentlich gar nicht an das Verkehrsregister weiter geleitet werden , dürfte also , zumindest denke ich so , überhaupt keinen Einfluss auf Nachschulung usw haben.
Wer natürlich mit 80 durch eine Ortschaft geflogen ist , der sollte auch ruhig zur Nachschulung gehen ))