hi,
ich gebs zu, ich habe den ampel-sprint zu ernst genommen. bin auf zweispuriger strecke innerorts (70er zone) etwas zu forsch los. bin dann dämlichweise voll durch einen blitzer gehämmert. schätze mal das ich bei 90-100 war.
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit der entdeckung, bzw. der erkennung auf dem foto. es wurde m.E. nur von vorn fotografiert. habe eine allerweltsmaschine, schwarzen helm und schwarze jacke. wird sowas überhaupt von der polizei in die „fahndung“ gegeben oder wird das foto wg. vergeblicher arbeit gleich gelöscht?
danke für tips und hinweis.
der showbee
Huch…
Häufig ist es so, dass nicht unweit des Blitzkastens eine Art Pkw steht. Darin sitzt dann die Rennleitung und achtet vermutlich mal mehr, mal weniger auf die vorbeirauschenden Fahrzeuge. Kann natürlich sein, dass man Dich ( mit 95%iger Wahrscheinlichkeit ) anhand der Frontaufnahme zwar nicht identifizieren können wird, dass die Herren dann aber eventuell halt Dein Kennzeichen von hinten erkannt haben.
Also: Abwarten.
Ich warte bereits selbst seit > 7 Wochen auf eine Resonanz wegen Blitzen innerorts. Noch ein paar Wochen, dann ist die Angelegenheit „verjährt“.
Wenn Du was bekommst, würde ich die Reaktion vom zu erwartenden Bußgeld bzw. einem drohenden Fahrverbot abhängig machen, d.h. entweder einfach zahlen und die Sache ist erledigt oder… nochmals genau überlegen, ob das Fahrzeug an diesem Tag zur besagten Uhrzeit nicht von Dir verliehen worden ist und dieser unentschuldbar verantwortlose Fahrer das Speedlimit überschritten hatte… Wer, zum Henker, war das denn bloß noch ?!? Ist schon sooooo lange her…
Hi!
Wenn Du was bekommst, würde ich die Reaktion vom zu
erwartenden Bußgeld bzw. einem drohenden Fahrverbot abhängig
machen, d.h. entweder einfach zahlen und die Sache ist
erledigt oder… nochmals genau überlegen, ob das Fahrzeug an
diesem Tag zur besagten Uhrzeit nicht von Dir verliehen worden
ist und dieser unentschuldbar verantwortlose Fahrer das
Speedlimit überschritten hatte… Wer, zum Henker, war das
denn bloß noch ?!? Ist schon sooooo lange her…
Und was glaubst du was dann kommt?
In Österreich bist du Auskunftspflichtig wer wann dein Fahrzeug gefahren hat. Solltest du diese Auskunft nicht geben wollen oder können kriegst du eine Ersatzstrafe die beim 1. Mal in der Höhe der vorgesehenen Strafe war(kann aber auch da schon mehr sein) und solltest du gar Wiederholungstäter sein wird die Sache empfindlich teurer.
Grüße Dusan
Hi auch,
da bin ich auch sehr gespannt.
Ich bin schon 2x (mit dem Auto) geblitzt worden, einmal sogar wegen einer roten Ampel: Habe aber nie Post bekommen. Keine Ahnung warum, vielleicht war der Film voll …
Bin jetzt mit dem Moped mit gut 80 in einen Ort reingerauscht und promt geblitz worden. Dummerweise habe ich vorn auf der Verleidungsscheibe noch eine G-Kat-Plakette, in die brav mein Kennzeichen eingetragen ist. Noch warte ich auf entsprechende Briefe …
Gruß
Cater Carlo
Wir SIND aber nicht in Österreich. Okay ?
Hi,
macht nix, soweit ich weiss ist es jetzt auch in D so, dass der Halter die Strafe bekommt, wenn er den Namen des Fahrers nicht nennt.
Wenn du dich auf die Hinterbeine stellst, gibt möglicherweise ein Verfahren und dann musst du eine Falschaussage machen. Pech wenn es sich ermitteln lässt, dass nur Du gefahren sein kannst --> Strafe + Strafe für die Falschaussage.
Wenn es nach mir ginge, müsste gegen Raser (ca >20kmh zu schnell, besnders in Orten noch viel härter durchgegriffen werden, am besten Fahrzeug stillegen an Ort und Stelle.
Und solche Motoradfahrer, die müssten zwangsweise nen Organspenderausweis bekommen, damit sie mal begreifen, dass sie nicht nur andere, sondern auch sich selber gefährden.
A.
In vielerlei Hinsicht ähnelt sich die Gesetzgebung beider Länder.
Oder glaubst du, der deutsche Staat ist so naiv und lässt einfach gelten: Ich wars nicht und ich kann mich nicht mehr erinnern wers war!
Straffrei!!!
LOL
Wieso LOL?
selbstverständlich lässt der Staat das gelten!
Solange er Dir nichts nachweisen kann, gehst Du Straffrai aus. So einfach ist das. Bloßer Verdacht reicht nicht.
Max
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Hallo,
da Du ja laut Vika „voll der Experte“ bist, müsstest Du eigentlich wissen daß es die Halterhaftung nur im ruhenden Verkehr gibt. Gegen jemanden, gegen den ein Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit läuft, wird ermittelt, kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt. SO einfach ist da.
Herzliche Grüße,
Max
Hallo Max!
Dann wäre es ja einfach. Dann bin ich es überhaupt nie gewesen.
Soweit mir bekannt ist man auch in Deutschland verpflichtet ein Fahrtenbuch zu schreiben wenn man nich alleiniger Benützer eines Fahrzeuges ist.
Du hast teilweise Recht weil du im Falle der Nichtauskunft nicht für das Delikt direkt bestraft wirst sondern dafür, daß du nicht sagen kannst wer dein Fahrzeug benützt hat. Und das kann teuer werden.
Grüße Dusan
Soweit mir bekannt ist man auch in Deutschland verpflichtet
ein Fahrtenbuch zu schreiben wenn man nich alleiniger Benützer
eines Fahrzeuges ist.
hi,
ja, man kann in solchen fällen (ich weis snicht mehr wer gefahren ist) eine auflage machen, ein fahrtenbuch zu führen. das ist ja dann auch keine strafe im sinne des strafgesetzes.
mfg vom
showbee
Hallo Max!
Dann wäre es ja einfach. Dann bin ich es überhaupt nie
gewesen.
Soweit mir bekannt ist man auch in Deutschland verpflichtet
ein Fahrtenbuch zu schreiben wenn man nich alleiniger Benützer
eines Fahrzeuges ist.
Du hast teilweise Recht weil du im Falle der Nichtauskunft
nicht für das Delikt direkt bestraft wirst sondern dafür, daß
du nicht sagen kannst wer dein Fahrzeug benützt hat. Und das
kann teuer werden.
Hi Dusan,
tut mir leid, aber das stimmt einfach nicht. Im ruhenden Verkehr wurde vor ein paar Jahren die Regelung eingeführt, daß dem Halter auf jeden Fall die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden.
Im bewegten Verkehr, also insbesondere bei zu schnellem Fahren, ist das aber nicht so. Wenn das Photo unscharf ist, und der Halter sich nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist passiert ihm gar nichts.
Natürlich kann das Gericht zu der Überzeugung gelangen er sei gefahren und ihn verurteilen. Oder es kann ihm, wenn es ihm seine Erinnerungslücke nicht so recht abnimmt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen (muss es aber nicht), aber das reine sich nicht Erinnern können führt zu keinerlei Konsequenzen.
Herzliche Grüße,
Max
Hi Max!
Das hätte ich nicht für möglich gehalten. Wie wird das dann bei Motorradfahrern gehandhabt die ja fast immer durch den Helm unkennbar sind?
Grüße Dusan
Hi,
ich glaube das ist ein weit verbreiteter Irrtum 
Man ist auch durch den Helm erstaunlich gut erkennbar.
Das Verfahren läuft so:
Angenommen man wurde von vor und hinten geblitzt (kommt tatsächlich vor).
Dann wird zunächst gegen den Halter ermittelt. Dem wird der Bescheid zugeschickt, wenn er zahlt ist alles vorbei.
Zahlt er nicht, sondern legt ohne Begründung Einspruch ein, geht das ganze weiter. Ist er auf dem Photo nicht erkennbar, wird er gefragt wer das denn sei. Sagt er nun mit dem Motorrad führen eben oft viele Freunde, wer das jetzt speziell sei könne er nicht sagen, das ganze sei ja schon eine Weile her und er könne den Fahrer auch nicht erkennen, wird das Verfahren vermutlich eingestellt. Ein fleißiger Staatsanwalt wird vielleicht ermitteln ob mit dem Mottorrad wirklich alle Freunde fahren dürfen und die auch fragen. Wenn die dann sagen der Halter lässt nie einen anderen fahren sieht es natürlich schlecht für unseren Freund aus. Vielleicht geht das ganze auch doch noch vor Gericht, und der Richter hält das Photo für gut genug um den Halter doch zum Fahrer zu erklären. Das kommt aber sehr auf die Ermittler, den Richter und den Einzelfall an. Passiert das ganze öfter, wird der Halter wohl ein Fahrtenbch führen müssen
Aber kaum beim ersten Mal, und sooo schlimm ist das auch nicht. Erstens ist das zeitlich begrenzt, und zweitens müssen ja insbesondere nur Fremdfahrer jederzeit nachweisbar sein.
Das Risiko für den Halter besteht insbesondere darin, letzendlich auf eine Richter zu treffen der das Photo für gut genug hält um ihn zu verurteilen. Dann wird es richtig teuer. Da würde ich im Zweifelsfall bei 95 gefahren wo 70 erlaubt sind lieber die erste Gebühr zahlen. In Deutschland ist das noch nicht so teuer.
Herzliche Grüße,
Max
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Siehst Du…
In Österreich ist eben alles anders. 
Grüsse aus dem Norden
Björn
Dieser ganze Thread darf natürlich nicht als eine Art Freibrief für hemmungsloses Rasen inner-/ausserorts betrachtet werden, gell ?
Aber: Bin auch manchmal (ganz selten) - schwupp - ausserhalb des Toleranzbereiches und schäme mich dann auch fürchterlich.
@Dusan: Ich glaube die Schweiz ist noch viel schlimmer. Dort wird im Rahmen der Studie „Zero-Toleranz“ (?) über die technische Höchstgeschwindigkeitsabregelung für Mopeds bei 80 km/h diskutiert. Wenn es erst einmal so weit ist… Dann bleiben uns nur noch die Erinnerungen, oder ? Oder die Bike-Movies: GhostRider „Final Ride“ etc.
Ach, waren das noch Zeiten…
Hi
wenn du das 2te oder 3tte mal nicht wusstest wer mit deinem KFZ so um ecken düst - wird man dir ein Fahrtenbuch auferlegen. Darin müssen Antritt der Fahrt, Zweck und Ziel der Fahrt und Strecke angegeben werden. Egal wer fährt, Fahrzeug, nicht personengebunden. Ab und an wird kontrolliert, zB in ner Mausefalle, Halterabfrage, ah - Fahrtenbuch, dann wolln wer mal schauen. Un wer ist nicht nach ner Weile zu faul ein Fahrt VOR Fahrtantritt einzutragen wie vorgeschrieben… was dann ne Ordnungswidrigkeit ist… Oder morgens um 7:00 klingelts, vielleicht ne Woche nachdem du 'n Ticket in ner Fussgängerzone bekommen hast. Vor der Tür steht der freundliche KOB, der dein Fahrtenbuch kontrollieren möchte… dumm wenn die Fahrt nicht drin steht, bei der dein KFZ aufgefallen ist - das geht uU Jahre lang, ich fand interessant - nach verkauf des Fahrzeugs war es sang und klanglos vorbei. Der Verdacht bestand ja gegen die Person. In meinem all interessierte die Cops auch nicht, das ich insgesamt 3 Fahrzeuge laufen hatte, es ging ihne immer nur um Das geblitze Fahrzeug. Ich hab das dann halt seltener benutzt … um mir die Schreibarbeit zu ersparen.
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
wäre auch ne tolle Idee, alle Mottorräder zu drosseln… das gäbe ein Spektakel…
übrigens ein toller link für alle geblitzten ud die es werden wollen:
http://www.radarforum.de/messages/board-topics.html
A.
besonders schade in diesem Zusammenhang
wäre es natürlich, wenn man Familienmitglieder hat, die ebenfalls über den entsprechenden Führerschein verfügen. Die Feststellung der ausschließlichen Benutzung durch den Halter bzw. den Beschuldigten ist dann i.d.R. nicht mehr möglich; das gerichtslastige Verfahren wird -bei Nichterkennbarkeit auf dem Foto- höchstwahrscheinlich ohne Hauptverhandlung eingestellt.
Darüber hinaus ist es keine Voraussetzung für den Halter, auch über die entsprechende Fahrerlaubnis zu verfügen. ( relevant für alle Ehemänner, Brüder, etc. pp. )
In deutschen OWi-Verfahren gibt es eine ganze handvoll „Verfahrenstricks“ und bei einem nicht eindeutigen Foto stehen die Chancen ziemlich gut.
Grüße,
speedofthoughts
Und was glaubst du was dann kommt?
In Österreich bist du Auskunftspflichtig wer wann dein
Fahrzeug gefahren hat.
In unserer geliebten Alpenrepublik gibt es doch sicherlich auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, oder ?
Grüße Dusan