Geblitzt worden, wann ist es verjährt?

Hallo :smile:

ich habe eine Frage an die Verkehrspolizisten unter euch (und natürlich auch an alle, die sich sonst noch mit diesem Thema auskennen).

Ich wurde im September letzten Jahres mit ca. 95 km/h auf der Autobahn (Baustellenbereich, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) geblitzt und habe immer noch keinen Bußgeldbescheid oder ein sonstiges Schriftstück diesbezüglich bekommen.

Nun wüsste ich gerne, ob diese Sache schon verjährt sein könnte und wenn nicht, wann sie verjährt.

Vielen, lieben Dank für die Antworten schon im Vorfeld,
Sally

Hallo,

soviel ich weiß ist die Verjährungsfrist 3 Monate.

Also nochmal Glück gehabt!

Gruß
Alex

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Hallo Sally,

Ich wurde im September letzten Jahres mit ca. 95 km/h auf der
Autobahn (Baustellenbereich, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h)
geblitzt und habe immer noch keinen Bußgeldbescheid oder ein
sonstiges Schriftstück diesbezüglich bekommen.

Nun wüsste ich gerne, ob diese Sache schon verjährt sein
könnte und wenn nicht, wann sie verjährt.

Es ist durchaus möglich, dass die Sache verjährt ist.
Ausnahme: es ging zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen an dich raus. Dieser unterbricht die Verjährung, auch dann, wenn er dich nicht erreicht.

Wenn das Auto auf eine andere Adresse gemeldet ist, kommen auch noch diverse Unterbrechungen dazu, und zwar für jeden Versuch, deine Anschrift zu ermitteln eine neue.

Unterbrechung der Verjährung heißt: die Frist beginnt von neuem.

Absolute Verjährung tritt erst nach zwei Jahren ein - d.h. dann kannst du dir ganz sicher sein.

Ich würde noch Ostern abwarten und dann erst den Sekt kaltstellen.
(Evtl. auch mal an die Leute denken, die auf den Baustellen arbeiten, oder mal Bremswegtabellen wälzen oder so)

Gruß
HaWeThie

Hi,

die beiden Vorredner haben Recht, ich fasse das nochmal zusammen :

Die Verjährungszeit beträgt 3 Monate (§26STVG). Die Verjährung ist allerdings in einigen Fällen gehemmt oder ruhend. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Behörde Schwierigkeiten hat, einen Halter zu ermitteln oder wenn sich Deine Adresse geändert hat.

Wenn das Auto auf Dich zugelassen ist, Du seitdem nicht umgezogen bist und auch sonstige „Knöllchen“ in Empfang nehmen konntest, kannst Du Dir ziemlich sicher sein, dass da nichts mehr kommt.

Zur Erklärung : Die Polizei muss einige Messungen aussortieren, z.B. dann, wenn zwei Autos auf dem Bild sind. Ich habe mal gehört, dass bei der Rotblitz-Messung aufgrund verschiedener Einflussfaktoren nur 70% der Bilder zu einem Verfahren führen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi,

Hallo,

die beiden Vorredner haben Recht,

Danke für die Bestätigung :wink:

Die Verjährungszeit beträgt 3 Monate (§26STVG). Die Verjährung
ist allerdings in einigen Fällen gehemmt oder ruhend.

Das heißt „Unterbrechung“. Wenn schon, dann die richtigen Ausdrücke.

Gruß
HaWeThie