Ich wurde jetzt leider zum 2. mal in Holland geblitzt.
Einmal 9 km/h zu schnell, das andere 4 km/h zu schnell. Für beide verstöße wollen die Abzocker 28 € Strafe.
Kann man da irgendwie drum rum kommen? Oder kann man dennen wenigstens das Leben schwer machen?
In Deutschland kann man sich ja das Foto des Fahrers schicken lassen. In Holland wird ja von Hinten geblitzt. Im Endeffekt können die ja gar nicht beweisen, wer gefahren ist.
Was denkt ihr über das ganze?
Hallo Thomas,Du stellst etwas an und willst"irgenwie drum rum kommen"?
Gut,das wollen eigenlich die Meisten.Nur,Du gehst noch weiter:„kann man dennen wenigstens das Leben schwer machen“.Das ist nich fair.
Stell Dir vor,bei Dir wird eingebrochen,Du zeigst es an,und der Einbrecher macht Dir „das Leben schwer“,indem er beispielsweise durch
einen Rechts"vergewaltiger"(in solcher Situation finde ich diesen Begriff passend),Deine Glaubwuerdigkeit untergraebt und den Spies umdreht,so,das Du der Dumme bist(Wohnung nicht abgeschlossen o.ä.).
Zu:„im Endeffekt koennen die ja gar nicht beweisen,wer gefahren ist“,
das sind ebenso miese Tricks wie vorher das mit „dem Leben schwer machen“.Aehnlich haben z.B.Zwillinge gehandelt die dann der Polizei
sagten ,diese sollten doch beweisen wer gefahren ist,da nach dem Blitz-foto,wegen der Änhlichkeit der Beiden,dies nicht erkennbar war.Diese
wussten es natürlich-also vorsätzliche Irreführung begangen haben.
Das Niveau einiger Zeitgenossen ist eben weit unter anständigen Menschen.Schade!
Was ich also meine,nicht das drum-rum-kommen,sondern dann noch so schlecht sein eine Retourkutsche zu fahren,schmuzige Tricks anzuwenden,
ist das verwerfliche.
gruss Gerhard
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als regelmäßige Nl-Fahrerin kann ich Dir nur raten, zu zahlen (war irgendwannn auch einmal ein Tipp des ADAC), da die netten kleinen Tricks, die in Deutschland funktionieren, in den Niederlanden nicht gelten. Noch ein Tipp: Zahle schnell, die Mahnung ist schw…-teuer…
Ingeborg
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zu bedenken…
hi,
irgendwann vor laengerer zeit wurde ich in belgien geblitzt - natuerlich habe ich - schlau wie ich erstmal war - nicht bezahlt, sondern das ticket als weiteren schmuck fuer meine pinnwand verwendet. viele monate spaeter:
ein lkw unserer firma wurde in eynatten herausgewunken und an die kette gelegt. komischer- und ungewoehnlicherweise weise sprachen die beamten keine wort deutsch… nach vielem hin + her das ergebnis:
ich war seinerzeit mit einem firmenwagen erwischt worden -der lkw hatte also den gleichen halter. der lkw durfte erst weiterfahren, nachdem bussgeld und weitere verwaltungsgebuehren bezahlt waren. eineueberweisungskopie wurde nicht akzeptiert, sondern man wartete auf die tatsaechliche kontogutschrift.
das ganze kostete dann ca 300.- ( statt urspruenglich knapp 40.- ) und der lkw stand ueber 24h…
gruss
khs
Ich würde es nicht mal versuchen. Allein die Mahnung kostet irres Geld und übersteigt mit Sicherheit dann den Betrag, ab dem es eventuell ein Rechtshilfeabkommen gibt.
Oder kann man dennen
wenigstens das Leben schwer machen?
Denen weniger als dir selbst.
Es wird mit Sicherheit lediglich teuerer.
In Deutschland kann man sich ja das Foto des Fahrers schicken
lassen. In Holland wird ja von Hinten geblitzt. Im Endeffekt
können die ja gar nicht beweisen, wer gefahren ist.
Was denkt ihr über das ganze?
Das interessiert die Holländer genausowenig wie die Schweizer.
Hallo Thomas,Du stellst etwas an und willst"irgenwie drum rum
kommen"?
Gut,das wollen eigenlich die Meisten.
…und jeder hat auch das Recht dazu!
Nur,Du gehst noch
weiter:„kann man dennen wenigstens das Leben schwer
machen“.Das ist nich fair.
Stell Dir vor,bei Dir wird eingebrochen,Du zeigst es an,und
der Einbrecher macht Dir „das Leben schwer“,indem er
beispielsweise durch
einen Rechts"vergewaltiger"(in solcher Situation finde ich
diesen Begriff passend),Deine Glaubwuerdigkeit untergraebt und
den Spies umdreht,so,das Du der Dumme bist(Wohnung nicht
abgeschlossen o.ä.).
Na ja erstens mal zum juristischen: aus der Tatsache, dass die Wohnung nicht abgesperrt war, resultiert für den Geschädigten gegenüber dem Dieb kein Nachteil (außer mit seiner eigenen Versicherung - da steht das halt im freiwillig geschlossenen Vertrag). Zweitens ist er erst nach seiner Verurteilung ein „Einbrecher“ nicht vorher und daher hat er das Recht auf Verteidigung. Und eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Einrichtungen wie die Verteidigung als „Rechtsvergewaltigung“ darzustellen ist ein Unding! Spätestens falls du mal selbst als Unschuldiger beschuldigt wirst (und das ist schon vielen passiert) und dich ein jeder vorverurteilt wirst du das Recht auf gehörige Verteidigung wirklich schätzen lernen!