ich hätte da mal eine Frage: Wenn man bei einer Auktion mitgemacht hat und diese gewonnen hat, man aber den Artikel nach Überlegung doch nicht haben möchte, was kann man tun? Im ersten Augenblick hat mir der Artikel gefallen, aber jetzt nicht mehr. In den Verkaufsbedingungen des Verkäufers bei ebay steht, das bei Nichtzahlung automatisch eine Mahnung von ebay kommt.
Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Hier kannst du nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Wenn du bei einem gewerblichen Käufer gekauft hast, kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist den Artikel wieder zurücksenden.
Stimmt, aber wenn der Verkäufer ein privater ist und die Rückgabe nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, dann kannste drauf bestehen, dass es das zurücknimmt (innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen).
steht, das bei Nichtzahlung automatisch eine Mahnung von ebay
Mahnung von eBay? eBay ist kein Inkasso, die verschicken keine Mahnungen wegen unbezahlter Artikel. Im schlimmsten Fall verschenken oder selber bei eBay einstellen.
Stimmt, aber wenn der Verkäufer ein privater ist und die
Rückgabe nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, dann kannste
drauf bestehen, dass es das zurücknimmt (innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen).
Es gibt keine grundsätzliche gesetzliche Widerrufsfrist. Daher muss der Verkäufer diese weder ausschließen noch kann sich der Käufer darauf berufen.
Von diesem Grundsatz gibt es wenige Ausnahmen (z.B. Haustürgeschäft, Fernabsatzgesetz). Bei einem Kauf von Privat bei Ebay handelt es sich aber nicht um ein solches und somit kann man auch nicht auf Rücknahme bestehen.