Gebot zurückgezogen, jetzt wieder Erster :-(

Hallo,
bin bei meinem Gebot überboten worden und habe inzwischen in einer anderen Auktion einen gleichen Artikel gekauft. Danach zieht mein „Überbieter“ sein Gebot zurück und bei Auktionsende bin ich wieder der Höchstbieter. Muß ich nun diesen Artikel auch noch nehmen? Bin sowieso der Meinung, daß das Zurücknehmen verboten gehört (außer, man gibt versehentlich 1000 statt 10.00 ein).
Schöne Feiertage,
Fritz

Hallo,

bin ich wieder der Höchstbieter. Muß ich nun diesen Artikel
auch noch nehmen?

Nein, musst Du nicht. Ich finde die entsprechende Seite der ebay-Hilfe auf die schnelle nicht, aber es ist 100% so. Isch schwör!

Gruß,

Myriam

Hallo,

bin ich wieder der Höchstbieter. Muß ich nun diesen Artikel
auch noch nehmen?

Nein, musst Du nicht. Ich finde die entsprechende Seite der
ebay-Hilfe auf die schnelle nicht, aber es ist 100% so. Isch
schwör!

Begründung wäre dennoch ganz nett :wink:
Immerhin ist ja die Gebotsabgabe die Erklärung den Artikel zum Preis von x abzunehmen - wird man überboten und landet anschließend wieder auf Platz 1 müsste man ja eigentlich seiner Erklärung nachkommen - denn der Verkäufer wäre ja sonst der Dumme…

Begründung
Hi,
die offizielle Begründung lautet wie folgt: in dem Moment, in dem dein Gebot überboten wird, bist du ja eigentlich schon raus aus der Sache. Somit bist du nicht mehr daran gebunden und kannst dich (wie im Fall des Threaderöffners) woanders danach umsehen. Dann sagt Ebay, daß du nicht doppelt bestraft werden sollst, in dem du den anderen Artikel auch noch kaufen mußt. Der Verkäufer ist dann ganz klar der Dumme, das stimmt. Seine Möglichkeit ist, andere Mitbieter zu fragen, ob sie den Artikel noch haben wollen, aber den erwarteten Preis wird er voraussichtlich nicht erzielen. Zum Glück sind Gebotsrücknahmen recht selten.

MfG
Julia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gibts das auch als offizielle Aussage von Ebay irgendwo?

hi,

wenn dieser artikel noch nicht beendet ist, dann ziehe doch auch du dieses gebot zurück, mit o.g. begründung.
das ist ja wohl eher einleuchtend als die blabla-variante „hab mich vertippt“ oder „tochter hat am pc rumgespielt“

michael

gibts das auch als offizielle Aussage von Ebay irgendwo?

„Ein gültiger Kaufvertrag ist aber nicht zustande gekommen, weder nach den eBay-AGB noch nach dem Gesetz, wenn der Höchstbieter im Verlauf der Auktion vorher einmal überboten wurde.“
http://cgi3.befr.ebay.be/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPa…

MfG
Lilly

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wenn dieser artikel noch nicht beendet ist, dann ziehe doch
auch du dieses gebot zurück, mit o.g. begründung.
das ist ja wohl eher einleuchtend als die blabla-variante „hab
mich vertippt“ oder „tochter hat am pc rumgespielt“

Hallo Michael,
5 Stunden vor Auktionsende wurde ich überboten, 2 Stunden vor Auktionsende wurde das Gebot zurückgezogen!!! Da saß ich nicht mehr vorm Computer.
Weihnachtliche Grüße
Fritz

Hallo Fritz,
normaler Weise geht das nicht ohne Einverständnis des Verkäufers (Gebot zurück ziehen), also weiss dieser von der Rücknahme und wird mit Sicherheit mit sich reden lassen, zur Not zeigst du den Link, das du auf einen anderen Artikel Höchstbieter geworden bist, nachdem du dort überboten wurdest.
Liebe Grüße

5 Stunden vor Auktionsende wurde ich überboten, 2 Stunden vor
Auktionsende wurde das Gebot zurückgezogen!!! Da saß ich nicht
mehr vorm Computer.
Weihnachtliche Grüße
Fritz

normaler Weise geht das nicht ohne Einverständnis des
Verkäufers (Gebot zurück ziehen), also weiss dieser von der
Rücknahme

Das ist nicht richtig. Gebotsrücknahme geht völlig ohne Einwirkung des Verkäufers vonstatten.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,
auch, wenn 2 Stunden vor Auktionsende der Rückzieher gemacht wird, wie bei mir? Ich nehme eher an, daß mich jemand hochtreiben wollte, und als er sah, daß das nicht ging, die Notbremse zog :frowning:.
Gruß Fritz

Das ist nicht richtig. Gebotsrücknahme geht völlig ohne
Einwirkung des Verkäufers vonstatten.

Gruß,

Myriam

Hi Fritz,

Ich nehme eher an, daß mich jemand
hochtreiben wollte, und als er sah, daß das nicht ging, die
Notbremse zog :frowning:.

wo ist denn noch das Problem, es wurde doch schon geschrieben, dass du dem Verkäufer den Artikel nicht abnehmen musst.

Hier nochmal (falls du es überlesen hast) der Link von Ebay, in dem fett und unterstrichen steht:
Ein gültiger Kaufvertrag ist aber nicht zustande gekommen, weder nach den eBay-AGB noch nach dem Gesetz, wenn der Höchstbieter im Verlauf der Auktion vorher einmal überboten wurde.
http://cgi3.befr.ebay.be/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPa…

Also sag dem Verkäufer du willst den Artikel nicht mehr und die Sache ist erledigt, er kann dir nichts, weil es keinen Vertrag zwischen euch gibt.

Liebe Grüße
Sue

Hi
wenns man nicht der VK selber war :smile:
HH

Re^5: Gebot zurückgezogen, jetzt wieder Erster :frowning:

normaler Weise geht das nicht ohne Einverständnis des
Verkäufers (Gebot zurück ziehen), also weiss dieser von der
Rücknahme

Das ist nicht richtig. Gebotsrücknahme geht völlig ohne
Einwirkung des Verkäufers vonstatten.

Natürlich ist das richtig. Ich habe einmal versucht ein Gebot zurück zu nehmen, es war nicht möglich, war innerhalb dieser letzten 12 Stunden. Ich musste den Verkäufer anmailen und ihn bitten mich als Bieter abzulehnen
Gruß
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

Gruß,

Myriam

Das Problem hat sich gelöst
Hallo Sue,
das Problem habe ich schon gelöst, aber erst dank Eurer Hilfe. Danke. Jetzt sind sicher einige schlauer. Glaube aber, daß der Verkäufer selbst geboten und zurückgezogen hat, um nicht auf den Angebots- und Verkaufsprovisionen hängen zu bleiben.
Gruß Fritz

Natürlich ist das richtig. Ich habe einmal versucht ein Gebot
zurück zu nehmen, es war nicht möglich, war innerhalb dieser
letzten 12 Stunden. Ich musste den Verkäufer anmailen und ihn
bitten mich als Bieter abzulehnen

Das trifft aber nur zu, wenn seit Gebotsabgabe mehr als 1 Stunde vergangen UND Du Dich innerhalb von 12 Stunden vor Auktionsende befindest. So steht es in dem von Dir verlinkten Text. Dann kann man laut ebay das Gebot gar nicht mehr zurücknehmen. Daher muss man sich an den Verkäufer wenden.

Gruß,

Myriam

auch, wenn 2 Stunden vor Auktionsende der Rückzieher gemacht
wird, wie bei mir?

Ja, auch dann, siehe Link von Caschmi.

Ich nehme eher an, daß mich jemand
hochtreiben wollte, und als er sah, daß das nicht ging, die
Notbremse zog :frowning:.

Das mag sein, kann Dir aber egal sein.

Gruß,

Myriam

Hi

Glaube aber, daß der
Verkäufer selbst geboten und zurückgezogen hat, um nicht auf
den Angebots- und Verkaufsprovisionen hängen zu bleiben.

oder einfach um zu sehen wie hoch du vorgelegt hast, um nach dem zurückziehen zu wissen wie er dich mit nem weiteren Account pushen kann ohne dich zu überbieten :smile:
HH

normaler Weise geht das nicht ohne Einverständnis des
Verkäufers (Gebot zurück ziehen)

Ich kann nicht begreifen, warum Leute irgendwas schreiben. Woher hast du diese Info? Natürlich geht das ohne Einverständnis des Verkäufers1

Levay

Eben: Bis 12 Stunden geht es!

Levay