Gebot zurückziehen - Schadenersatz leisten?

Liebe Wissende,

ich biete einen neuen Artikel bei ebay für 900,- Euro.
Es gibt ein Gebot seit 2 Tagen. Nun meldet sich der Bieter mit der Bitte ihn aus der Verpflichtung zu entlassen.

Was tue ich nun?

Kann ich ihm folgendes anbieten (ich möchte rechtliche gesehen Alles richtig machen und keine krummen Sachen):

Wenn er doch noch den Zuschlag bekommt, braucht er den Artikel nicht zu kaufen aber er soll einen Schadenersatz leisten.

Wenn Schadenersatz, dann in welcher Höhe kann ich das verlangen?

Ist diese Vorgehensweise einwandfrei?

Ich bitte um euren Rat.

Gruß
Raja

Wenn er doch noch den Zuschlag bekommt, braucht er den Artikel
nicht zu kaufen aber er soll einen Schadenersatz leisten.

Noch hat er nicht gekauft, ist also keinen Vertrag eingegangen. Im einfachsten Fall zieht er einfach sein Gebot selber zurueck mit der Begruendung eines falschen Gebotsbetrages.

Im gewerblichen Fall macht er einfach von seinem 14taetigen Rueckgaberecht gebrauch und dann hast du noch die Ebay-kosten zu tragen.

Wenn Schadenersatz, dann in welcher Höhe kann ich das
verlangen?

gar keinen

Ist diese Vorgehensweise einwandfrei?

Nein.

Nimm sein Gebot zurueck, das erspart Aerger auf beiden Seiten. Verkaufst du nicht, stellst du einfach noch einmal ein. Man sollte nicht so verbohrt sein.

Hallo!

ich biete einen neuen Artikel bei ebay für 900,- Euro.

Als Privatperson oder Gewerbetreibender? Da neu, wohl zweiteres?!

Es gibt ein Gebot seit 2 Tagen. Nun meldet sich der Bieter mit
der Bitte ihn aus der Verpflichtung zu entlassen.

Kann er doch einfach machen, indem er „Gebot zurücknehmen“ aktiviert! Wenn du gewerblich handelst, kann er den Artikel sowieso wieder zurücksenden. Dann besser gleich auf die Zusendung verzichten, weil billiger für dich!

Wenn Schadenersatz, dann in welcher Höhe kann ich das
verlangen?

Einen Schaden musst du nachweisen können. Dieser muss auch entstanden sein! Sehe hier nur zwei Möglichkeiten, die sich aber wohl nicht lohnen:
a) Du kannst den Artikel den Zweitbietenden verkaufen! Schaden: Differenz zwischen den Geboten (= 1 Euro).
b) Du kannst den Artikel nicht verkaufen und neu einstellen. Schaden: Keiner, die eBay-Gebühren werden dir gutgeschrieben

Gruß
Falke

Hallo Steven,

Noch hat er nicht gekauft, ist also keinen Vertrag
eingegangen. Im einfachsten Fall zieht er einfach sein Gebot
selber zurueck mit der Begruendung eines falschen
Gebotsbetrages.

das geht doch aber nur innerhalb einer bestimmten Zeit, oder? Und ich nehme mal an, diese ist überschritten, sonst hätte er sich ja nicht an den V wenden müssen.

Wenn Schadenersatz, dann in welcher Höhe kann ich das
verlangen?

gar keinen

sehe ich anders. s.u.

Nimm sein Gebot zurueck, das erspart Aerger auf beiden Seiten.
Verkaufst du nicht, stellst du einfach noch einmal ein. Man
sollte nicht so verbohrt sein.

Die Einstellgebühren muss er aber tragen, auch wenn er nicht verkauft. Und wenn er es nicht gerade für 1€ eingestellt hat kann das auch ärgerlich sein. Ok, es wird ihn wohl nicht in die Armut treiben, aber es ist eben doch ärgerlich. Denn schließlich hätte der Bieter sein Gebot direkt zurückziehen können, hat es aber 2 Tage stehen lassen. Ich nehme an, er hat den Artikel irgendwo günstiger gesehen und versucht da jetzt rauszukommen.
Das Recht auf Schadensersatz in Form der Einstellgebühren hat der V. m. E. schon, da der Bieter ihn ja quasi um dieses Geld „erleichtert“ hat mit seiner Vorgehensweise. Das wird dem Bieter nicht weh tun und der V. hat dann keinen Nachteil mehr.
Schadensersatz bekommen wird er allerdings wohl kaum (außer der Bieter ist so nett und sieht seinen Fehler ein), denn wer geht für 2,50 € vor Gericht???

Liebe Grüße
Timi

Hallo Raja,

ich möchte noch zufügen, sei froh das er sich wenigstens meldet. Einige Bieter stellen sich nach den Kauf tod.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi raja,

mgl. 1:
er zieht sein gebot zurück

wenn er nicht mitspielt, dann …
mgl. 2:
du weist sein gebot zurück
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CancelBidShow&… … wobei du „dein-mitgliedsname“ natürlich durch deinen mitgliedsnamen ersetzen mußt.

lg, pit