Hi,
Herr X sei Kunde bei einem PennyAuction-Onlineauktionshaus und müsste feststellen, dass seine bezahlten Gebote - ohne Gegenleistung - auf einmal gelöscht wurden („Gebot“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kunde einmal bei einer Auktion mitbieten kann und der Preis des Produktes sich dadurch um 1c erhöht. Das Gebot selber kostet aber idR 50c).
Das Onlineauktionshaus würde nun behaupten, erworbene Gebote würden gemäß §195 BGB der Verjährung unterliegen.
Wäre diese Ansicht rechtlich korrekt?
Gruss
E.
Hallo,
geregelt wird dies über die AGB’s; ausschlaggebend ist hierbei nicht nur der Sitz des Auktionshauses (Ausland) sondern auch der Unterschied, ob man als Konsument oder als „Selbstständiger/Kaufmann/Gewerbetreibender“ dort mit bietet; hier können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 195 BGB sagt nur, dass die „regelmäßige Verjährungsfrist“ 3 Jahre beträgt.
Wenn es hier „Gutschriften“ gegeben haben sollte, wären diese, falls älter als 3 Jahre, verjährt, aber dazu sind zu viele Informationen nicht vorhanden, um hier konkret etwas auszusagen.
Wa ist in den AGB’s diesbezüglich geregelt?
lG
Hi,
sondern auch der Unterschied, ob man als Konsument oder als
„Selbstständiger/Kaufmann/Gewerbetreibender“ dort mit bietet;
als Konsument, Sitz ist Deutschland,
Wenn es hier „Gutschriften“ gegeben haben sollte, wären diese,
falls älter als 3 Jahre, verjährt, aber dazu sind zu viele
Informationen nicht vorhanden, um hier konkret etwas
auszusagen.
es handelt sich nicht um Gutschriften, zumindestens nicht für den Konsumenten erkennbar.
Der Kunde kauft Gebote, diese werden von der Website verwaltet (Fuer den Konsumenten wäre das eher eine Art Konto. Bei dem erwartet er auch nicht, dass seine Sparkasse das Geld nach 3 Jahren abräumt).
Die AGB gäbe nicht her, dass die Gebote verfallen. In dieser wäre nur zu finden
„Die Präsentation der Gebotsrechte auf dem Internetportal stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über Gebotsrechte dar.“
Muss der Konsument nun wissen, dass seine gekauften Gebote nach einer bestimmten Zeit verfallen?
Gruß
E.