Gebotserhöhung bei der Zuschlagsverhandlung

Hallo!

Ich habe bei einer Zwangsversteigerung, erster Termin 5/10 und 7/10 Grenzen bestehen, dass höchste Gebot abgegeben. Mein Gebot lag über 5/10 aber unter 7/10. Der Zuschlagsbeschluss, wurde bei dem Termin nicht erteilt, sondern soll in 14 Tagen verkündet werden.
Ist es möglich, dass ich mein bestehendes Höchstgebot noch erhöhe, um hierdurch den Gläubigern zu einer positiven Entscheidung zu bewege?

Würde mich über eine kurzfristige Antwort freuen!!!

Ja, durchaus. Sprich doch mit mal mit den Gläubigern. Sei aber vorsichtig und laß Dich nicht bluffen. So ein ausgebuffter Kreditsachbearbeiter ist eine Mischung zwischen Pokerspieler und orientalischem Bazarhändler :smile:

Da würde ich eher den Gläubiger anrufen und fragen, ob er dem Zuschlag zustimmt.Dann ist man auf der sicheren Seite eventuell kann man dann immer noch nachverhandeln.

Ich gehe davon aus, dass alles im grünen Bereich ist und eine Erhöhung des Gebotes nicht nötig ist.
Das der Termin in 14 Tagen ist das ist normal.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Nein.
Nicht erhöhen. Die Bank/Gläubiger hat das Recht für eine Bedenkzeit .

Guten Morgen,

nein, das geht formal nicht.

Allerdings könnten Sie mit der betreibenden Gläubigerin eine Vereinbarung im Hinblick auf Zuzahlung treffen um sicherzustellen, dass sie den Zuschlag auch erhalten.

Das ist eine zulässige Möglichkeit, wird aber selten angewandt.

Allerdings würde ich, bevor man einen solchen Weg geht, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (aber von einem richtigen Profi, von denen es bekanntlich nicht viele gibt), weil Sie sonst unter Umständen mehr bezahlen, als Sie müssen.

Die Kosten für einen solchen Profi rechnen sich aber immer.

Viel Glück.

Hallo, es ist möglich, dass der oder die Gläubiger sich nicht mit der Ersteigerungssumme zufrieden geben und dann wird das Angebot abgelehnt. Ich würde Ihnen empfehlen, zu versuchen herauszubekommen wer der oder die Gläubiger sind und mich mit denen in Kontakt setzen um deren Vorstellungen zu hören. Vielleicht hat man durch gutes Verhandlungsgeschick die Möglichkeit, den Preis zu er fahren den sie wirklich haben wollen, ohne dass Sie ein "überhöhtes "neues Angebot abgeben.
Viel Glück

Guten Abend, es ist immer sinnvoll mit dem Hauptgläubiger, der das Verfahren in Gang gebracht hat, Kontakt aufzunehmen. Dadurch hätte man vor dem ersten Gebot abklären können, welche Summe der Gläubiger mindestens haben wollte. So kann er den Zuschlag untersagen und es würde ein neuer Termin anberaumt. Mit neuen Kosten etc.

MfG