Hallo beisammen,
es ist ja hinlänglich bekannt, dass ein einem Mitarbeiter überlassener Wagen, der mit der 1% Regel versteuert wird, immer mit dem Listenneupreis angesetzt wird. Egal ob der Wagen schon 10 Jahre alt ist wenn der MA ihn übernimmt.
Nun aber eine Frage. Wird tatsächlich immer der Listenneupreis des Herstellers her genommen, oder der Preis den das Unternehmen für den Wagen Ursprünglich gezahlt hat.
Z.b. wenn das Unternehmen den Wagen schon gebraucht kauft und mit 10.000,- Euro ins Unternehmen holt, wird dann trotzdem in irgendwelchen Listen nachgesehen was der mal neu gekostet hatte? Evtl. liegt dem Verkäufer ja die Originalrechnung nicht mehr vor.
Fiktiver Fall:
10 Jahre alter A4. Unternehmen X kauft den von einem Händler für 6.000 Euro. Der hat vor 10 Jahren sicher einmal viel mehr gekostet (z.B. 40.000 Euro). Wird nun in alten Liste nachgesehen, was der mal gekostet hat und wird dem AN dann die 40.000,- € als Berechnungsbasis aufgetischt?
Vielen Dank für Eure Antworten
Mike