Hallo,
habe vor 4 Wochen eine Seat Leon BJ 2008 mit 109 tkm laufleistung bei einem Seat Händler in nähe Köln gekauft.
Am Donnerstag bin ich mit dem KFZ liegengeblieben,keine Chance das dass auto von selbst in die Werkstatt fährt.
Daraufhin habe ich die Seat Hotline angerufen und denen mein Problem geschildert.Diese haben ein Seat Händler in meinem Umkreis [ 120 km von Köln) beauftragt mein Auto zu holen sowie mir ein Leihwagen zu geben.
Hab bei dem Autohaus angerufen und denen mein Problem geschildert.Darafhin sagten diese das es kein Problem wäre das dass Auto dort repariert wird.
Nun bekomme ich 4 Tage Später mitgeteilt das an meinem Fahrzeug die Dieseleinspritzelemte Defekt sein und die Reperatur ca 1,500 euro beträgt.Da es keine Verschleiss teile sind ging ich davon aus das ich diesen Schaden nicht Zahlen muss.
Heute erfuhr ich das ich ca 500 Euro dazu zahlen soll da die Garantie diesen schaden nicht komplett abdeckt.
Bin ich nun fehl informiert oder sollte nicht der ganze schaden instand gesetzt werden auf Kosten der Garantie bzw des Autohauses?
Jeder Händler ist verpflichtet schliesslich mind. 6 Monate nach Kauf Gewährleistung zu geben,und der Schaden ist nicht durch ein Verschleissteil entstanden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo !
Doch,der Händler müsste die vollen Kosten tragen,wenn schon nach 4 Wochen die Einspritzanlage ausfällt und getauscht werden muss.
Das ist nämlich auch bei der Laufleistung/Fahrzeugalter nicht normal.
Und hier hat der Kunde doch die besseren Karten,denn der Händler müsste beweisen(durch Sachverständigen-Gutachten etwa),Schaden war NICHT bereits am Kauftag vorhanden,zeigte sich aber erst nach 4 Wochen und führte zum Schaden.
Sollte ihm das gelingen,dann muss er auch nicht aus der gesetzlichen Gewährleitung heraus haften. Dann trägt er nichts von den Rep-Kosten.
Das mit der Selbstbeteiligung an den Rep.Kosten klingt ja nach der meist angeschlossenen freiwilligen gebrauchtwagen-Garantie(hier echte Garantie,die nur bestimmte Dinge trägt,siehe AGBs dazu).
Aber zuerst sollte man die gesetzlichen Rechte beanspruchen und den Händler auffordern,den gesamten Schaden zu tragen.
Wobei hier ja schon die Schwierigkeit auftreten wird,nicht der Verkaufshändler repariert sondern ein ganz anderer,mit dem der Kunde eigentlich nichts zu tun hat,und der auch keine Gewährleistungsarbeiten für den Händler machen darf(wenn Händler es nicht will). Das man SEAT eingeschaltet hatte,ist m.E. bereits die Beanspruchung der Werksgarantie,nicht der gesetzlichen Gewährleistung!
MfG
duck313