Hallo,
na dann würde ich bei Ebay einen Streitfall eröffnen und mitteilen, dass gebrannte MusikCDs verkauft wurden. Ich kann natürlich hier nicht wissen, ob es eine Copyright-Verletzung war.
Dann würde ich eine Frist für die Rückabwicklung des Vertrages setzen. Falls es sich um eine Copyright-Verletzung handelte, würde ich Schadenersatz geltend machen. Darin würde ich sowohl meinen Aufwand für die Rückabwicklung pauschalieren, als auch den Preis, um die gebrannten CDs auf dem Markt zu erstehen.
Sollte er sich nach Fristsetzung weiterhin weigern, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzuführen, würde ich die Angelegenheit einen Anwalt zu Ende führen lassen. Darum würde ich mich nicht kümmern wollen, weil ich die Zeit dafür nicht hätte. Ab dann hast Du damit nichts mehr zu tun; der Anwalt finanziert das vor und holt sich das Geld vom Verursacher und überweist Dir Deinen „Anteil“.
Ich würde aber trotzdem nochmal fragen, ob er das wirklich so möchte. Wie gesagt, einige Musik darf man kopieren, vielleicht auch kopiert verkaufen und ob Ebay den Handel von gebrannten CDs untersagt, glaube ich, weiß es aber nicht. Einfach nachsehen. Auch geringe Beträge muss man nicht selbst tragen. Ebay ist kein Selbstbedienungsladen für Preise bis 30 Euro oder so.
Wenn man zu mir unverschämt wird, lasse ich sowas den Anwalt regeln. Schön ist das nicht, klar. Aber der „Unschuldige“ muss darunter nicht leiden.
Und als Tipp:
- Auktionsbeschreibung ausdrucken
- Kommunikation ausdrucken
- Beleg der Überweisung kopieren
- Fotos von der Ware machen
(bei einer Rücksendung versichert zurücksenden, wegen des Nachweises)
Ich habe das mal wegen knapp 30 Euro Auktionsbetrag gemacht. Der Verkäufer musste letztlich 300 Euro bezahlen, denn schließlich muss der Schuldige für den Schaden und die Folgekosten aufkommen. Man trägt natürlich das Risiko, dass die Gegenseite evtl. keinen pfändbaren Besitz hat. Aber ich denke, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der dafür nochmal so 80 Euro oben draufschlägt, und über Haft und Pfändung redet, wird einem klar, dass der Spaß aufgehört hat.
Die Staatsanwaltschaft wird es, glaube ich, wohl auch fallenlassen. Das öffentliche Interesse ist wirklich sehr gering, finde ich. Wenn, dann könnte man das zivilprozesslich verfolgen, aber vorher bleibt noch das Fristsetzen und dann die Berechnung der Kosten inkl. Zinsen, Schaden, Ersatz, Aufwand für Anwalt, dann der gerichtliche Mahnbescheid, dann die gerichtliche Vollstreckung oder die Klage. Ohne Dich beraten zu wollen oder zu können, könnte ich mir vorstellen, dass die Chancen, dass man gewinnt, wenn man eine Copyright-Verletzung begeht und dieses Material dann auf einer Handelsplattform auch noch verkauft, auf der möglicherweise auch noch der Handel damit nicht erlaubt ist, äußerst gering stehen.
Ich weiß gar nicht, ob man Privatkopien versteigern darf, aber auch das kann ich mir kaum vorstellen.
Alles Gute.