Gebrannte Musik-CDs ersteigert

Hallo liebe Wissenden,

vor kurzem habe ich bei Ebay ein Paket mit Musik-CDs erstanden. Ca. 20 der CDs sind gebrannt, was mich doch ziemlich geärgert hat, zum einen, weil die CDs in meinem CD-Player nicht laufen, zum anderen, weil das meines Wissens auch nicht legal ist. In der Beschreibung des Verkäufers (nicht gewerblich) stand nichts von Original oder Kopie, ich bin aber natürlich davon ausgegangen, dass es sich um Originale handelt. Hinzu kommt noch, dass die CDs sehr professionell aussehen und erst auf den zweiten Blick als Kopien zu erkennen sind

Was würdet Ihr machen? Den Verkäufer negativ bewerten? Geld zurückverlangen? Bei Ebay melden? Die ganze Sache vergessen? Ich habe schon mal durch die Ebay-Community-Seiten gelesen, Ebay scheint das doch ziemlich egal zu sein. Rechtliche Schritte will ich nicht einleiten, da die Kosten dafür den Wert des Pakets wohl deutlich überschreiten.

Vielen Dank im Voraus
Jeanine

Hallo Jeanine,

wenn man Zeugen hat die beim öffnen des Pakets dabei waren, könnte versuchen sich mit dem Verkäufer zu einigen. Eventuell würde es helfen wenn man diesem mitteilt dass er Raubkopien verkauft hat (und dass dafür Zeugen vorhanden sind) und ihn fragt ob dies vielleicht nur ein Irrtum war. Er hätte ja dann die Möglichkeit diesen Irrtum rückgängig zu machen in dem er den Kaufpreis und die Kosten für die Rücksendung erstattet.

Sollte der Verkauf kein Irrtum sein, könnte man den Verkäufer auf die Folgen aufmerksam machen wenn er Raubkopien verkauft. Die GEMA, der oder die Künstler, und auch die Herausgeber wären bestimmt interessiert von solchen Verkäufen zu erfahren.

Das alles sollte natürlich keine Erpressung sein, man würde dem Verkäufer ja nur die Möglichkeit geben seinen Irrtum zu berichtigen.

Gruß Horst

Hallo Jeanine,

Was würdet Ihr machen? Den Verkäufer negativ bewerten? Geld
zurückverlangen? Bei Ebay melden? Die ganze Sache vergessen?

Wenn du danach fragst - Geld zurückverlangen und im Zweifel rechtliche Schritte einleiten. :smile:

Gruß
Richi

Hi

Ich bin damals zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet (bekam nen nicht funktionierenden gebrannten Rohling von einem PC Spiel), zivilrechtliche Schritte hatte ich keine Lust zu (waren nur 10 DM).

Von der Staatsanwaltschaft bekam ich dann irgendwann n Brief das dieses Verfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt wurde (konnt ich mir schon denken).

So sah ich aber mal die örtliche Polizei von innen die computertechnisch schlechter ausgestattet und ausgebildet war als ich. Und das Gebäude hätte innen auch mal ne Sanierung nötig, von den abgenutzten Möbeln mal ganz zu schweigen.
Hatte fast das Bedürfnis zu spenden XD

MfG
Lilly

Hi,
versuche es doch zuerst im Guten. Schildere dem Verkäufer Deine Sicht und mache ihm nett aber unmißverständlich klar, daß Du vom Kauf zurücktrittst. Im 2. Schritt kannst Du dann drohkulisse aufbauen, z.B. Meldung an die GEMA, an Ebay usw. Ich denke, daß der Verkäufer einsichtig genug ist.
lg O

Hallo Jean,
ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass es sich z.T. nicht um Originale handelt und er dies sicher nicht bemerkt habe, man ihm also weder Hehlerei noch Copyright-Verletzungen vorwerfen wolle.
Aber er könne sicher verstehen, dass man gerne Originale gekauft hätte, da es bei Ebay auch verboten ist, CD-Kopien zu verkaufen. Da man nun aber kein Interesse an viel „Trara“ hätte, würdest Du ihm gerne die Entscheidung überlassen, wie man nun verfahren solle. Er könne das ganze Paket zurücknehmen und die Kosten inkl. Rücksendekosten bezahlen oder man schickt ihm nur die Gebrannten zurück und er bezahlt einen Teil der Auktionskosten und die Rücksendekosten oder er gibt einen Rabatt auf den Auktionspreis und er verzichtet auf die Rücksendung und vertraut Dir, dass Du diese vernichtest. Letztlich würde ich noch Fragen, ob er einen anderen Lösungsvorschlag hätte.
Abhängig von der Reaktion würde ich ihn bewerten. Das kann durchaus noch positiv enden.
Gruß, Ingo

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe inzwischen mit dem Verkäufer gesprochen, weil ich mich friedlich mit ihm einigen wollte. Hätte ja auch sein können, dass er die CDs selbst so gekauft hat und nicht wusste, dass sie gebrannt sind. Er meinte aber nur, er hätte nie behauptet, dass es sich um Originale handelt - er hat also ganz bewusst Kopien verkauft. Außerdem will er jetzt auch noch eine positive Bewertung haben und droht mit Konsequenzen, falls er die nicht bekommt. Da bin ich wohl auf einen echten Betrüger hereingefallen.

Ich glaube, ich werde doch Anzeige bei der Polizei erstatten, auch wenn die wohl nicht viel unternehmen werden.

Grüße
Jeanine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
na dann würde ich bei Ebay einen Streitfall eröffnen und mitteilen, dass gebrannte MusikCDs verkauft wurden. Ich kann natürlich hier nicht wissen, ob es eine Copyright-Verletzung war.
Dann würde ich eine Frist für die Rückabwicklung des Vertrages setzen. Falls es sich um eine Copyright-Verletzung handelte, würde ich Schadenersatz geltend machen. Darin würde ich sowohl meinen Aufwand für die Rückabwicklung pauschalieren, als auch den Preis, um die gebrannten CDs auf dem Markt zu erstehen.

Sollte er sich nach Fristsetzung weiterhin weigern, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzuführen, würde ich die Angelegenheit einen Anwalt zu Ende führen lassen. Darum würde ich mich nicht kümmern wollen, weil ich die Zeit dafür nicht hätte. Ab dann hast Du damit nichts mehr zu tun; der Anwalt finanziert das vor und holt sich das Geld vom Verursacher und überweist Dir Deinen „Anteil“.

Ich würde aber trotzdem nochmal fragen, ob er das wirklich so möchte. Wie gesagt, einige Musik darf man kopieren, vielleicht auch kopiert verkaufen und ob Ebay den Handel von gebrannten CDs untersagt, glaube ich, weiß es aber nicht. Einfach nachsehen. Auch geringe Beträge muss man nicht selbst tragen. Ebay ist kein Selbstbedienungsladen für Preise bis 30 Euro oder so.

Wenn man zu mir unverschämt wird, lasse ich sowas den Anwalt regeln. Schön ist das nicht, klar. Aber der „Unschuldige“ muss darunter nicht leiden.

Und als Tipp:

  • Auktionsbeschreibung ausdrucken
  • Kommunikation ausdrucken
  • Beleg der Überweisung kopieren
  • Fotos von der Ware machen
    (bei einer Rücksendung versichert zurücksenden, wegen des Nachweises)

Ich habe das mal wegen knapp 30 Euro Auktionsbetrag gemacht. Der Verkäufer musste letztlich 300 Euro bezahlen, denn schließlich muss der Schuldige für den Schaden und die Folgekosten aufkommen. Man trägt natürlich das Risiko, dass die Gegenseite evtl. keinen pfändbaren Besitz hat. Aber ich denke, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der dafür nochmal so 80 Euro oben draufschlägt, und über Haft und Pfändung redet, wird einem klar, dass der Spaß aufgehört hat.

Die Staatsanwaltschaft wird es, glaube ich, wohl auch fallenlassen. Das öffentliche Interesse ist wirklich sehr gering, finde ich. Wenn, dann könnte man das zivilprozesslich verfolgen, aber vorher bleibt noch das Fristsetzen und dann die Berechnung der Kosten inkl. Zinsen, Schaden, Ersatz, Aufwand für Anwalt, dann der gerichtliche Mahnbescheid, dann die gerichtliche Vollstreckung oder die Klage. Ohne Dich beraten zu wollen oder zu können, könnte ich mir vorstellen, dass die Chancen, dass man gewinnt, wenn man eine Copyright-Verletzung begeht und dieses Material dann auf einer Handelsplattform auch noch verkauft, auf der möglicherweise auch noch der Handel damit nicht erlaubt ist, äußerst gering stehen. :smile: Ich weiß gar nicht, ob man Privatkopien versteigern darf, aber auch das kann ich mir kaum vorstellen.

Alles Gute.

Wenn du ihm richtig eins reinwürgen willst…
…dann meldets du das unter http://www.gvu.de/35_Hinweise.htm and die GVU.

Die wird das sicher mehr interessieren als die Polizei.

Gruß

S.J.

…dann meldets du das unter http://www.gvu.de/35_Hinweise.htm
and die GVU.

-> Johannes 8,2-11
Geht es um Rache oder Recht?

…dann meldets du das unter http://www.gvu.de/35_Hinweise.htm
and die GVU.

-> Johannes 8,2-11
Geht es um Rache oder Recht?

Kann ich nicht beantworten. Wenn aber der Fragesteller schreibt, er will den Verkäufer anzeigen, befürchtet aber, dass die Polizei nicht viel macht, vermittelt das bei mir den Eindruck, als wenn die strafrechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung grundsätzlich erwünscht ist. Eine Meldung an die GVU führt da sicher besser zu dem gewünschten Erfolg.

Ich bin sicher kein Freund der GVU, die in vielen Fällen sicher zu weit geht. Wenn aber jemand kackfrech bei Ebay wissentlich Raubkopien verkauft, widerspricht das sicher auch meinem Rechtsverständnis und sollte verfolgt werden. Es ist sicher ein Unterschied ob man privat MP3s tauscht oder gewerblich mit Raubkopien handelt. Daher macht das Gesetz hier auch deutliche Unterschiede.

In erster Linie geht es hier um Recht. Sollten damit auch die Rachegelüste befriedigt werden, wäre das auch okay. Wäre ich betroffen, würde ich auch die Keule schwingen: Anzeige wegen Betrugs und Urheberrechtsverletzung. Schließlich kauft man bei Ebay ja bewusst Originale. Sonst könnte man sich die CDs ja uach selbst kopieren.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“