Gebrauch von Hoheitszeichen

Hallo,

Landeswappen sind Hoheitszeichen. Sie dürfen nur von Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes benutzt werden - aber auch von Notaren.

Gibt es noch andere Berufsgruppen oder Organisationen, die das dürfen. obwohl sie keine Landeseinrichtung sind?

Grüße
Carsten

PS
Was geschieht eigentlich, wenn jemand das Landeswappen missbraucht? Ein Privatmensch druckt es in seinen Briefkopf, ein Unternehmen benutzt es im Firmenlogo.
Wird er/sie nur abgemahnt, oder gibts gleich eine Strafe? Wie hoch wäre die? Kann man das irgendwo nachlesen?
Falls jemand abgemahnt wird und tuts aber nicht, was dann?

Etwas OT
Hallo Carsten,
einige Länder haben auch eine frei verfügbare Version des Landeswappens. Hier als Beispiel Sachsen.
http://www.sachsen.de/de/ll/geschichte/symbolisch/in…
Grüße
Ulf

Jedes verwendete Werk, das geeignet ist, eine Verwechselung mit dem amtlichen Wappen herbeizuführen, fällt unter namensrechtliche Abwehrrechte der Gemeinde aus § 12 BGB. Dabei ist immer auf den Unterschied einer schlichten Darstellung dieses Werkes und der Verwendung im Sinne des Führens abzuheben. Während die Darstellung unabhängig vom urheberrechtlichen Status des Wappens zulässig bleibt, ist das Führen stets rechtswidrig.

Amtliche Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als amtliche Werke stets nach § 5 (1) UrhG gemeinfrei.

(Zitat aus Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen)

Bist du sicher das du das Wappen meinst und nicht z.B. die (Dienst)Flagge?

Hallo Alexander,

danke für die bisherige Auskunft.

Bist du sicher das du das Wappen meinst und nicht z.B. die (Dienst)Flagge?

Nein, die Flagge. Also bei Niedersachsen das Pferd im roten Schild, bei Bremen der Schlüssel, bei Hamburg die Burg usw.

Steht auf allen Briefköpfen von Landesbehörden, Schulen etc. - und hängt bei jedem Notar draußen an der Tür.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

hier einmal die entsprechende Rechtsverordnung:
*snip*
Die Abbildung und Verwendung des Landeswappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken steht jedermann frei. Jede sonstige Verwendung des Landeswappens bedarf hingegen der Genehmigung des Innenministeriums. Diese Genehmigung wird in aller Regel versagt, da mit dem Landeswappen hoheitliches Handeln verbunden ist. Nach Handhabung in den vergangenen Jahren wird eine Genehmigung nicht erteilt, wenn das Landeswappen von nicht staatlichen Stellen zu privatwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden soll. Auch eine Verwendung des Landeswappens in abgewandelter oder stilisierter Form, die jedoch zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen führen kann, ist ohne Zustimmung des Innenministeriums nicht zulässig.
*snip*

mfg

NRW
Hallo!

Gleiches gilt für NRW:

http://www.nrw.de/nrw_relaunch/portalbuilder/media_g…

„Verbände, Firmen, Vereine, Parteien und andere Institutionen fragen häufig bei der Landesregierung an, ob sie das Landeswappen auf Briefköpfen abdrucken oder bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen. Sie wollen damit ihre Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken. Nach der Wappenverordnung des Landes dürfen aber nur staatliche Stellen das Landeswappen als Hoheitszeichen führen. Darum mußte der Innenminister eine solche Bitte von Privaten bisher ablehnen. Nun hat die Landesregierung ein stilisiertes Landeszeichen entwerfen lassen, das dem Wappen sehr ähnlich ist. Es kann von jedermann verwendet werden. Mit diesem stilisierten NRW-Wappenzeichen kann ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden, die Bindungen der Bürger in Nordrhein-Westfalen an Ihr Bundesland und das Landesbewußtsein zu stärken.“

Hallo Carsten,

PS
Was geschieht eigentlich, wenn jemand das Landeswappen
missbraucht? Ein Privatmensch druckt es in seinen Briefkopf,
ein Unternehmen benutzt es im Firmenlogo.
Wird er/sie nur abgemahnt, oder gibts gleich eine Strafe? Wie
hoch wäre die? Kann man das irgendwo nachlesen?
Falls jemand abgemahnt wird und tuts aber nicht, was dann?

Schau mal hier nach:
http://www.krr-faq.de/bundesadler.php
Die Rechtsgrundlage für Strafen findet sich ganz unten. Auf der Seite steht ja (bzw. ist ganz am Schluss verlinkt), dass seit einiger Zeit bei Missbrauch des Adlers Strafen (im 500 EUR-Bereich) ziemlich konsequent verhängt werden. Sachsen hat wohl auch schon diesbezüglich prozessiert.

Ciao maxet.

Beliehene
Hallo,

Notare (ebenso wie z.B. der TÜV) sind Beliehene, die als privatperson öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

Gruss
Jonas

Eben!
Und darum gibt’s ein Sternchen.

Levay

PS
Entscheidend ist wohl noch der Hinweis, dass hier nicht nur solche Aufgaben wahrgenommen werden, sondern dass dies auch *hoheitlich* geschieht.

Levay