Gebrauchsmuster

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Gebrauchsmusterschutz.

Schaut euch bitte mal folg. an:

Bibliographische Daten
INID Kriterium Feld Inhalt
(10) Dokumentenidentifikation PN DE20021438U1 19.04.2001
(54) Titel TI Bootsheber
(71) Anmelder PA Hemmann, Hans-Uwe, 08527 Plauen, DE
(74) Vertreter VTR Rohrschneider, G., Dipl.-Ing. (FH) Pat.-Ing., Pat.-Anw., 08523 Plauen
(21) DE-Aktenzeichen DAKZ 20021438
(45/47) Bekanntmachungstag im Patentblatt BDP 19.04.2001
(47) Eintragungstag ED 15.03.2001
(67) Anmeldetag aus Patentanmeldung PAD 19.12.2000
(51) IPC-Hauptklasse ICM B63C 15/00
(51) IPC-Nebenklasse ICS B66F 1/02
B66F 7/00
F16M 11/24

Änderungen
Teil Woche Grund Inhalt der Änderung
4 A 43/2004 8432 - nach Ablauf von 3 Jahren erloschen

Darf ich das Teil nun nachbauen und vertreiben oder nicht?

Gruß
Michael

(10) Dokumentenidentifikation PN DE20021438U1 19.04.2001
(54) Titel TI Bootsheber
(71) Anmelder PA Hemmann, Hans-Uwe, 08527 Plauen, DE
(74) Vertreter VTR Rohrschneider, G., Dipl.-Ing. (FH)
Pat.-Ing., Pat.-Anw., 08523 Plauen
(21) DE-Aktenzeichen DAKZ 20021438
(45/47) Bekanntmachungstag im Patentblatt BDP 19.04.2001
(47) Eintragungstag ED 15.03.2001
(67) Anmeldetag aus Patentanmeldung PAD 19.12.2000
(51) IPC-Hauptklasse ICM B63C 15/00
(51) IPC-Nebenklasse ICS B66F 1/02
B66F 7/00
F16M 11/24

Änderungen
4 A 43/2004 8432 - nach Ablauf von 3 Jahren erloschen

Darf ich das Teil nun nachbauen und vertreiben oder nicht?

Wenn ein Schutzrecht erloschen ist, ist selbstverständlich auch der sich daraus ergebende Schutz erloschen. Eine „Nachwirkung“ gibt es dort nicht.
Es ist aber dringend zu empfehlen, eine Recherche durchzuführen, ob nicht ein Anderer genau diesen Gegenstand schon geschützt hat und dieses Schutzrecht noch in Kraft ist. Ein Gebrauchsmuster ist nämlich ein ungeprüftes Schutzrecht und wird selbst dann eingetragen, wenn es schon ein anderes Schutzrecht zum beschriebenen Gegenstand gibt. Eine Prüfung findet hier erst im Streitfall statt.
Beim Nachbau ist auch ein eventueller Design-Schutz zu prüfen.
LG
Puschka

Hallo,

das ist nicht eindeutig mit ja oder nein zu beantworten.

Hintergrund:
Das Gebrauchsmuster könnte zwischenzeitlich als Patent eingetragen sein. Haben sie dies geprüft?

Das Gebrauchsmuster könnte auch modifiziert worden sein und unter anderer Bezeichnung nochmals eingetragen worden sein. Haben sie auch das geprüft?

Da ein Patentanwalt in der Sache mit einbezogen war, ist die Warscheinlichkeit, das er den Markt für dieses Produkt überwacht, gegeben.

Bitte wägen sie also gut ab, wie sie weiter verfahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Geisler

Hallo,

wenn es tatsächlich abgelaufen ist und wenn es kein paralelles Patent gibt, dann darfst Du nachbauen.
Mit dem Nachbau könntest Du aber auch ein anderes Schutzrecht verletzen. Befrage hierzu bitte einen Patentanwalt.

Gruß
Andreas

[email protected]

Hallo!

Ein Gebrauchsmusterschutz kann max.10 Jahre dauern.Innerhalb des Prioritätsjahres (1.Jahr nach Anmeldung) kann dies zum Patent ausgeweitet werden. Dieser würde max. 20 Jahre dauern können. Jährlich fallen Gebühren an, die -bei ausfallender Zahlung- nach Mahnung zum Verfallen des Schutzes führen. Ich würde mich beim Patent-und Markenamt erkundigen, ob dies wirklich verfallen ist (denn ja-dann kann man herstellen und vertreiben) und/oder WO der Schutz überhaupt bestand (deutschlandweit/EU/International)…
Hoffe ich konnte helfen.
LG

Wie lautet Deine präzise Frage? Die gestellte Frage ist zu ungenau. Sie hängt vom Rechtsbestand des GM und von Deiner geplanten Verletzung ab. Hier gibt es keine haftungsbelastete Verletzungsanalyse.

[email protected]