Gebrauchsmuster?

Hallo,

Ich möchte eine Frage stellen zum Thema geistiges Eigentum:

Als Student habe ich mit anderen Studenten im Rahmen eines (Präsenz) Seminars ein Projekt (2 Tage) entwickelt. Die Idee für das Projekt kam nicht von mir sondern von einem Gruppenmitglied und wurde innerhalb der Präsenzzeit von uns (4 Personen) ausgearbeitet und „tragfähig“ gemacht. Jetzt, ein paar Wochen später, möchte ich meine Diplomarbeit zu diesem Thema schreiben und soweit ausarbeiten, dass sie praktisch im Anschluss realisiert werden kann und dazu meine Frage: Inwieweit haben die anderen (damaligen) Gruppenmitglieder und insbesondere auch der „Erfinder“ der Idee Einfluss, Rechte? Wäre es sinnvoll diese Idee schützen zu lassen nach GebrauchsmusterGesetz? Und wie mache ich das?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Herzliche Grüsse

hallo,

im deutschen patentrecht ist derjenige der erfinder, welcher zuerst schutzrechte anmeldet. dass man nicht die idee eines kollegen anmeldet und so tut als wäre es die eigen ist also eher eine charakterfrage als eine rechtliche. sollte viel geld in der idee stecken, könnte es zu einem späteren zeitpunkt auch eine rechtliche werden.
ob die idee, von der ich nichts weiß, opatentfehig ist, läßt sich nicht sagen.

ist sie neu, beruht auf einem technischen fortschritt und ist gewerblich anwendbar? dann möglicherweise ja.
in deutschland ist ein gm sehr einfach zu erreichen und auch wirklich günstig.
http://land-der-erfinder.de/?p=2473

meine empfehlung: ein kleines stück papier mit den unterschriften, der anderen 3, wo steht, dass sie damit einverstanden sind. (kann zukünftig ärger sparen) dann vielleicht ein kostenloses erstgespräch mit einem patentanwalt. je nach seiner ansicht danach die schutzrechtsanmeldung. ob gm, patent, geschmacksmuster,… oder was auch immer, kann man nur sagen wenn man die idee kennnt.
ganz wichtig: keine vorveröffentlichung bevor man den schutz hat. das würde ein patent gefährden. beim gm ist es nicht so schlimm, da man ein halbes jahr nach einer veröffentlichung neuheitsschonfrist hat.

stehe für weitere fragen gerne zur verfügung.
viel erfolg
gerhard m

Guten Tag,

die Sachlage erfordert wohl die Inanspruchnahme eines Patentanwaltes mit sehr wahrscheinlicher Einbindung aller Beteiligter, um die geistigen Eigentumsansprüche jedes Einzelnen zu erörtern und auch schriftlich festzuhalten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

LG

Hallo Gerhard,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Im Grunde steht also die Kommunikation zu den anderen an erster Stelle und das Anmelden an zweiter.

Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.

Herzliche Grüsse und besten Dank.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Herzliche Grüsse

hallo klaus,

ja würde ich so sehen.
für gewöhnlich bekommt man deren unterschrift, wenn die anderen es so oder so nicht umsetzen würden. kann viel ärger in der zukunft sparen.
ich oder einer meiner kollegen sehen auch gerne mal die sache (selbstverständlich gegen eine geheimhaltungserklärung) durch um ein zwei tipps bezüglich schutz und realisierung zu geben.

einfach den innovationscheck ausfüllen, oder mail an mich http://www.erfinderhaus.de

grüße
gerhard m

Hallo,
ich versuche, die Frage hilfreich zu beantworten. Also: bevor ich meine Idee (Unterhemd mit eingearbeitetem Achselnässeschutz - manjana bodywear) zum Gebrauchsmusterschutz angemeldet habe, habe ich sehr viel beim DPMA bzw. LGA recherchiert, ob es ähnliche Ideen, Erfindungen gibt, die schon Schutz haben:

http://publikationen.dpma.de/

Man kann hier unter Einsteigerrecherche mit nur Stichwörtern suchen. Es ist zeitaufwendig, aber lohnt sich. Auch bieten die LGA (Landesgewerbeanstalten) oft eine kostenlose Erfinderberatung an, wo man auch erste Fragen stellen kann; meistens kann man dort auch direkt vor Ort recherchieren. Ansonsten kann man sich Tips im Internet zur Anmeldung für ein Gebrauchsmuster holen. Ich habe es damals selbst gemacht (ist nicht so teuer). Die weitere Anmeldung zu einem Patent müsste innerhalb eines Jahres nach Anmeldung zum Gebrauchsmuster erfolgen, damit das Gebrauchsmuster nicht „neuheitsschädlich“ dem Patent entgegensteht. Beim Patent muss es zwei !! neue erfinderische Ideen geben, beim Gebrauchsmuster nur einen. Falls die Idee nachgemacht werden sollte, hat man hier einen gewissen rechtlichen Schutz; es wird aber auch kleines Patent genannt, d.h. es ist ungeprüft! Das richtige Patent ist geprüft, dauert aber lange bis zur eventuellen Erteilung und bietet dann allerdings alle Vorteile eines rechtlichen Schutzes.

Insgesamt ist meine Meinung, eine rechtliche Absicherung lohnt sich mit dem Gebrauchsmuster zunächst in jedem Fall. Sollte die Idee so gut sein, dass sie sich schnell umsetzen etc. lässt, wären weitere Schritte zu überlegen (Patent allerdings nur mit versiertem Anwalt). Allerdings ist zu beachten, dass egal welchen rechtlichen Schutz man hat, bei Rechtsstreitigkeiten man in jedem Fall zunächst mit Kosten selbst in Vorlage gehen muss und sein Geld eventuell erst sehr viel später wieder sieht. Als „Kleinerfinderin“ kann ich mir den Rechtsstreit mit einem großen Unternehmen im Endeffekt nicht leisten. Für die Abwehr anderer kleiner Anbieter auf dem deutschen Markt hat es (Patent) sich gelohnt und auch für einen Lizenznehmer im Ausland. Vielleicht ergibt sich ja auch für Sie die Möglichkeit, mit jemand anderem/einer Firma dann die Sache größer aufzuziehen. Achten sollte man hier neben einem Vertrag auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

So, ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Ansonsten können Sie gerne wieder Fragen an mich richten.
MfG A. Michen