Gebrauchsmuster auch für Kinderschränke

Habe einen Schrank gebaut speziell für Kinder, kann ich meine Idee als Gebrauchsmuster schützen lassen und was kostet es etwa für mich. Oder habe ich eine andere Möglichkeit meine Idee zu schützen.

Danke für eure Mühe

Hallo,
ja natürlich können sie den Kinderschrank schützen lassen. Haben sie schon im Patentamtarchiv recherchiert, ob derartigen Schrank schon angemeldet worden ist? Unabhängig davon sollten sie auch eine Marktanalyse machen, sonst sind die Anmeldegebühren umsonst. Gebühren und Anmeldeformulare sind auf der www-Seite des Patentamtes zu ersehen.
Wichtig ist aber die Planung, wie sie den K.Schr. vermarkten wollen = selbst als Unternehmer oder per Lizenzverträge. Dann ist der Marktwert zu errechnen.
Also was soll der K. Schr. im Verkauf kosten, usw.
Wenn sie das alles wissen, können sie mit der Schutzerklärung beginnen.
Viel Erfolg u. viel Kraft bei der Umsetzung.
Ka. Luck-Fe.

Hallo,

ich denke, daß Gebrauchsmuster ist die richtige Entscheidung.

Hallo,
ein Gebrauchsmuster beschreibt (und schützt) eine technische Lösung für ein technisches Problem. Das bedeutet: Wenn sich der Schrank für Kinder in technischer Hinsicht von einem „normalen“ Schrank unterscheidet (Beispiel: Braucht weniger Kraft zum Türöffnen / hat einen speziellen „Lift“, damit Kindersachen unten eingeräumt und weiter oben gelagert werden können oder etwas Ähnliches), dieser „technische“ Unterschied außerdem auch nicht schriftlich bekannt ist und nicht in Deutschland benutzt wurde, kann ein Schutz möglich sein. Zum Teil kann es dabei also auf die Formulierung ankommen.

Kosten: Siehe
http://dpma.de/gebrauchsmuster/gebuehren/index.html

Anmeldegeühren (40 €?) sind erforderlich, Recherche empfehlenswert: Dadurch kann man nämlich abschätzen, ob das Gebrauhsmuster wirklich „etwas wert“ ist, d.h. Schutz gewährt.

Ein Patentanwalt wird für das Ausarbeiten einer Anmeldung (insbesondere des wichtigsten Teils, nämlich der Ansprüche) eine Rechnung ca. im vierstelligen Euro-Bereich stellen.

ALternative, besonders wenn sich das „für Kinder“ vor Allem auf die ungewöhnliche Form/Farbgebung bezieht: ein Geschmacksmuster. Vorwiegend entweder ein deutsches oder ein europäisches (das beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM, in Alicante anzumelden wäre). Das DPMA (Seite wie oben) bietet Informationen zu beiden Wegen.

Im Prinzip gibt es auch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Leider kenne ich mich mit den Grenzen (und Problemen) desselben nicht aus. Man findet aber via Google sicher einiges mit diesem Stichwort.

Viel Erfolg!

Hallo,
ich bin glaube ich nicht der richtige für diese Anfrage. Ich bin in keinster Weise Experte im Bereich Patente oder Gebrauchsmuster.
Grüße
crover23

wenn es eine technische erfindung ist, dann ja

klingt aber eher nach geschmacksmuster = design
ohne anwalt geschätzt 70,00 EUR
http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html

Hallo und danke

für die Anfrage.

Gebrauchsmusterschutz gibt es nur für technische Produkte: http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html

Geschmacksmuster würde da eher passen: http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html

Ideen lassen sich nicht schützen, nur deren Endprodukte, die klar zu beschreiben sind.

Bitte wenden Sie sich an einen Marken- oder Patent-anwalt. Gerne gebe ich eine Empfehlung - Mail an mich: [email protected]

Mit markenstarken Grüßen

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Bezüglich kann:

Für eine optimale Formulierung des Gebrauchsmusters aber auch zur Klärung, ob ein Gebrauchsmusterschutz sinnvoll ist, solltest Du mit einem Patentanwalt Kontakt aufnehmen (googlen). Der kann Dir dann auch den Preis ermitteln.

Der Preis hängt auch davon ab wo Du anmelden willst, Patentschutz ist ein nationales Recht! Wende Dich dafür an das jeweilige Patentamt.

Ich würde nicht ohne Expertenunterstützung anmelden.
lg
Bernhard

Bin da leider völlig aus dem Geschäft und kann leider nicht weiterhelfen.
Willi Bichler

Hallo,
es muß sich grundsätzlich um eine weltweite Neuheit handeln. Auch wenn du den Schutz nur z.Bsp. national schützen lassen wolltest. Die Recherche kannst du entweder mit etwas Zeitaufwand selbst in die Hand nehmen oder einen Patentanwalt beauftragen. Dieser führt eine Vorabrecherche durch, um ggf. behilflich zu sein, den Antrag mit festen Formalitäten zu verfassen und ggf. in der Zukunft behilflich zu sein. Grundsätzlich empfehle ich dir mal auf den Seiten des www.dpma.de mal selbst zu stöbern, da kann man sich alles wissenswerte rausfischen.
LG

Hallo,

Gebrauchmuster: schützt die technische Idee, d.h. eine
technische Erfindung (wie Patent)
Geschmacksmuster: schützt das Aussehen, also die Designidee

Der Vollständigkeit halber:
Marke: schützt den Namen der Konstruktion
Patent: wie Gebrauchsmuster, wird aber von Amts wegen
recherchiert und ist daher teurer (nur wenige tausend Euro, dafür aber etwas sicherer gegen Anfeindungen der Konkurrenz)

Was kosten Gebrauchsmuster usw.?
Gebühren für Deutschland stehen unter www.dpma.de, dürften so ein paar hundert Euro sein.
Im Bereich des Europ. Patentamts (EPO) gibt es nur Patente,
USA (USPTO), Japan (JIPO) usw. siehe einzelne Länder.
Zu den Gebühren kommt noch der Aufwand hinzu, die
Offenlegungsschrift richtig zu schreiben (bzw. vorher zu rechercherien, ob es so etwas nicht schon gibt)
Geht in die Tausende, falls Du zu einem Anwalt musst/willst.

Gebrauchsmuster auch www.dmpa.de ode für die EU:
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/index.en.do
Linke Spalte unten steht was von „Fees“.

Vorsicht:
Eine Anmeldung „schützt“ nicht automatisch. Sie ist lediglich
eine Erlaubnis, jede Verletzung im Geltungsbereich der Anmeldung (also: Länder, in denen angemeldet ist) auf eigene Kosten(!) und eigenes Risiko zivilrechtlich zu verfolgen. Streitwert bei Patenten so um eine Viertelmillion Euro und Gebühren (= Kostenrisiko) entsprechend. Deshalb von vorneherein die Offenlegung sehr sauber schreiben (s.o.)!

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, die ganze Idee einfach
von vorneherein zu verkaufen (Patentverwertungsgsellschaft ansprechen oder evtl. Hersteller solcher Möbel [Diebstahlsgefahr!] oder Designbüro)?

J.

Als Gebrauchsmuster ist jeder Gegenstand zu schützen, der eine neuartige und nicht naheliegende Lösung eines technischen Problems offenbart. Dies könnte eine neue Funktion des Kindermöbels, eine besondere Tür, Wand, Schublade, Befestigung, Bodenteil, Schloss, usw. sein. Die Anmeldegebühr für das deutsche Gebrauchsmuster betragen 40,-- Euro, wobei weitere Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung (Schutzansprüche, Beschreibung, Zeichnung) anfallen. Diese Kosten variieren nach technischer Schwierigkeit und Umfang der Schutzrechtsanmeldung. Ein Patentanwalt wird hierfür nebst Vertretungsübernahme das verhandelbare ortsübliche Honorar, mindestens aber 1500 Euro (netto), veranschlagen.
Alternativ kommt eventuell der Schutz als Geschmacksmuster in Betracht, das eine neuartige Form oder Gestaltung (Eigenart) eines Erzeugnisses, z. B. eines Möbelstücks, vor unbefugter Nachahmung oder Kopie schützt. Reiner Schutz vor Nachahmung bietet innerhalb der EU das sogenannte nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Gruß
patmade

Hi,

also prinzipiell lässt sich das schon schützen. Bei PAtenten oder Gebrauchsmustern muss eine technische Lehre dahinterstehen, also ein technisches Problem gelöst werden. Hierbei unterscheiden sich beiden i.d.R. nur durch die Anforderungen und die formelle handhabung beim Amt. Ich vermute diese sind in Deinem FAll auch ausgeschlossen, es sei denn der Schrank hat wirklich ein Problem durch was völlig neues gelöst. Ein Gebrauchsmuster kannst Du evtl geschickt formulieren und Anmelden, wirst es auch bekommen. Der HAken ist, dass das Amt es nicht auf „Erteilungsfähigkeit prüft“ und es daher eher schwach ist und leicht gekippt werden kann.,

ICh würde Dir zu einem GEschmacksmuster raten. Dort werden Designs, Formen und Muster geschützt und sind auch wesentlich günstiger. Es ist hier recht umständlich zu recherchieren, aber ratsam. Es gibt kostenlose recherchemöglichkeiten beim DPMA (Deutsches PAtent- und MArkenamt). Wichtig hierbei wäre, dass
die Erfindung als Skizze, Foto und ZEichnung vorliegt, die Deine Lösng möglichst gut veranschaulichen… Die Kosten sind hierbei auch billiger…

Also, ich hoffe ich konte helfen…

Ich kann bei Gebrauchsmustern leider nicht helfen, tut mir leid.

Bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingt späte Antwort. Es ist davon auszugehen, dass das Design des Kinderkleiderschrankss geschützt werden soll. Insofern käme eine Geschmacksmusteranmeldung eher in Betracht, evtl. auch in Verbindung mit einer Markenanmeldung.
Gruß von Wernichtfragt

Hallo Buntspecht,

tut mir leid die späte Antwort ich war einige Monate im Krankenhaus.

die besten REcherchen dafür wäre die Kölner Möbelmesse gewesen, die ist aber gerade vorbei.

Man könnte auch ein GEschmacksmuster versuchen. Ein Gebrauchsmuster sollte schon etwas besonderes ,technischs sein.

Am besten findet man das beim Patentamt raus:
www.dpma.de Definition Gebrauchsmuster.
Bei mir ist es zu lange her und mit Möbeln habe ich mich weniger beschäftigt.
Ich habe zwar tatsächlich auch mal ein Möbelstück entworfen, aber das wäre nur ein Geschmachsmuster/Designschutz gewesen.
Wenn sie Produzieren können, würde ich Ihnen raten so schnell wie möglich so viel davon absetzen, ohne Patentschutz, denn die Nachahmer kommen sowieso.
Man kann dann nur hoffen sie haben in der ZEit genug damit verdient bis die ersten Nachahmer auftreten, alles andre ist Nervenaufreibend und teuer.
Ich spreche da aus ERfahrung.

Mit freundlichen Grüßen

„Mütze“