Hallo!
Kürzlich schrieb ich zum Thema Verwertung von Schutzrechten: /t/patenthilfe-nach-amerikanischem-modell/6601480/5
Bei der Verwertung geht es regelmäßig auch um Kosten und Risiken. Deshalb würde ich mich an inländische Hersteller halten und Vereinbarungen nur nach deutschem Recht schließen. Alles andere kann kompliziert und teuer werden. Ob der Käufer das große Rad dreht, in Japan, USA und sonstwo verkauft, muss Dir egal sein.
Der Käufer eines Schutzrechts möchte am liebsten eine Umsatzbeteiligung vereinbaren. Damit ist für ihn das geringste Risiko verbunden. Aber der Verkäufer eines Schutzrechts hat keine Einflussnahme, ob überhaupt, wo, wann und mit welchem Erfolg produziert und vermarktet wird. Zudem fehlen ihm Kontrollmöglichkeiten.
Deshalb ist es nicht klug, nach der Taube auf dem Dach zu schielen, um schon mal von riesigen Geldeingängen zu träumen. Die werden nicht kommen. Dafür aber jede Menge Begründungen, warum mehr einfach nicht möglich ist. Das wirst Du bei jedem noch so seriös daher kommenden Unternehmen und sämtlichen noch so ehrlichen Kaufmannsaugen erleben. Lass Dich darauf nicht ein. Statt dessen überlegst Du Dir einen Einmalbetrag, der sich am Nutzen des Käufers orientiert. Und selbstverständlich hast Du mehr als nur einen Interessenten. Mancher kauft ein Schutzrecht nur, damit es der Wettbewerber nicht bekommt.
Gruß
Wolfgang