Hallo Birgit!
Jetzt stellt sich aber die Frage, ob es nicht sinnvoller ist zuerst noch zumindest ein deutsches Patent anzumelden. :Wenn ich nur ein Schutzrecht für das Gebrauchsmuster habe, werde ich evtl. schnell preislich heruntergehandelt. :Immerhin gibt es ja keine Garantie dass noch kein ähnliches Patent/Gebrauchsmuster eingereicht wurde.
Es gibt überhaupt keine Garantien, nur weitere Risiken, je länger Du wartest. Bis zur Erteilung eines Patents vergehen Jahre. Ob es zur Erteilung kommt, ist ungewiss. Warum dieses Risiko? Ich hätte nicht einmal den Eingang der Gebrauchsmusterurkunde abgewartet, sondern wäre zufrieden mit dem Schutz, den bereits die Eingangsbestätigung des Patentamts über den Eingang der Unterlagen gibt.
Im schlimmsten Fall muss der Produzent das Produkt dann wieder vom Markt nehmen.
Ach wo. Wer in einem bestimmten Marktsegment tätig ist, weiß besser über die Vorgänge in seinem Bereich Bescheid als das Patentamt. Und selbst wenn jemand sein Produkt wieder vom Markt nimmt – was interessiert es Dich?
Er kann natürlich selbst das Gebrauchsmuster zu einem Patent ausbauen, aber dementsprechend weniger Geld :bekomme ich.
Kein Unternehmen zahlt für das Schutzrecht als solches. Gezahlt wird für die Möglichkeit, in Alleinstellung Geld zu verdienen. Die Anmeldung/das Schutzrecht dient zunächst nur als Schutz für den Erfinder, damit niemand mit der Behauptung daher kommen kann, die gleiche Idee schon früher gehabt zu haben, um daraus Rechte abzuleiten.
Falls also ein deutsches Patent Sinn macht, würde ich es bevorzugen dieses ohne Patentantwalt durchzuziehen. Die
Schutzansprüche für das Teil hab ich meines Erachtens bereits relativ gut formuliert. Im Zweifelsfall könnte ich ja :nur meine technische Beschreibung überprüfen lassen…
Das nützt nichts. Entscheidend sind die Patentansprüche, die nicht „relativ gut“, sondern wirklich wasserdicht formuliert sein müssen. Fehler bei den Patentansprüchen lassen sich nachträglich nicht mehr heilen. Man kann dann nur noch einzelne Ansprüche streichen.
Wegen einem europäischen Patent hab ich auch geschaut, aber das sprengt wohl definitiv meinen Kostenrahmen :von maximal 5000€ Investition meinerseits.
Solche Überlegungen sind entbehrlich. Lass doch den Käufer entscheiden, wie er es für richtig hält. Das geht Dich dann nichts mehr an.
Ich hab auch auf die Seite vom Erfinderhaus geschaut. Wäre es sinnvoller meine Erfindung über Plattformen wie
atent-net.de zu vermarkten…
Warum willst Du Informationen unnötigerweise breit streuen? Nur wer seine Käufer nicht kennt, streut Informationen, um an die Interessenten zu kommen. Du aber kennst die Unternehmen und Ansprechpartner von vornherein namentlich. Das ist eine traumhaft günstige Position und deshalb ist wohl nichts leichter als die Kontaktaufnahme mit potentiellen Käufern für ein Schutzrecht.
… statt sich selbst an Hersteller zu wenden? Ich schrecke ein bisschen davor zurück, weil es vielleicht auch ein
Verkaufsargument ist, wenn die Produktidee noch quasi unbekannt ist
Die bislang unbekannte Produktidee ist nicht nur vielleicht das Verkaufsargument, es ist vielmehr Dein entscheidendes Verkaufsargument. Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich bei einem Schutzrecht um eine Innovation handelt. Alte Hüte kann man auf diese Weise nicht verkaufen.
Andererseits bieten manche Firmen einen „Innovationscheck“ an und können evtl. gute Argumente für den Verkauf :liefern und einen realistischen Ansatz für den Verkaufspreis machen.
Das soll jeder machen, wie er es für richtig hält. Anregungen holen ist ok, aber selbst zu denken, kann Dir niemand abnehmen.
Wenn ich den möglichen Reingewinn eines Verkaufs in Europa (bei nur 5% Markterschließung) mit 20 Millionen :Euro abschätze, und angenommen das ist realistisch, kann man dann ca. 100.000 € für die Lizenz verlangen?
Der Verkaufspreis eines Schutzrechts orientiert sich am Nutzen des Käufers und natürlich an der Nachfrage. Wenn Du nur einen Interessenten hast und der begegnet Deiner Forderung mit einem Angebot von 1 €, hast Du Pech gehabt. Deshalb brauchst Du mehrere Interessenten, mit denen Du parallel verhandelst.
Jetzt stellt sich noch die Frage, wie und über was verhandelt wird. Es geht jedenfalls nicht wie auf dem Basar, einer sagt 10, der andere bietet 5 und man trifft sich in der Mitte. Das muss man klüger angehen. Man schnürt ein Paket aus Einmalzahlung und kompliziert gestaffelter Umsatzbeteiligung . Obwohl und gerade, weil man die Umsatzbeteiligung mangels Einfluss und Kontrolle gar nicht haben will, hat man Verhandlungsmasse. Bei der Parallelverhandlung mit mehreren Interessenten wird man dann merken, wo die Schmerzgrenze für die Einmalzahlung liegt.
obwohl ich davon überzeugt bin dass fast jeder Haushalt mit einer für Kindern zugänglichen Waschmaschine dieses :Teil brauchen kann.
Deine Überzeugung ist wichtig, um etwas verkaufen zu können. Es ist allerdings eine andere Frage, ob der Markt Deine Überzeugung bestätigt. Dieses Risiko kennt natürlich auch der Käufer eines Schutzrechts und wird beim Betrag einer Einmalzahlung entsprechend vorsichtig agieren.
Vielleicht sollte ich mich von einem Anwalt oder einer Firma beraten lassen um einen soliden Verkaufspreis
aushandeln zu können.
Du brauchst kaufmännische Daten, die Branchenkenntnisse voraussetzen. Mir ist nicht klar, was einen Juristen qualifiziert, die benötigten Zahlen zu liefern.
Gruß
Wolfgang