Huhu,
Huhu,
also nehmen wir mal an jemand hat eine Idee, in welcher es darum geht einen Basketballkorb zu verbessern bzw. in veränderter Form raus zu bringen.
Dieses Patent soll in Europa & USA(größter Marktanteil)herausgebracht werden.
Ein Patentanwalt+Recherchen+Patent = Viel zu teuer
schlecht
- Wie sieht es da mit einem Gebrauchsmuster aus?Besteht hier ein Schutz für die USA?
ein deutsches gebrauchsmuster/patent gilt natürlich nur in deutschland. ein US-patent nur in den USA. US-gebrauchsmuster gibts nicht. wenn du schutz in europa und USA willst, musst du in jedem gewünschten europäischen land und den USA ein eigenes schutzrecht besitzen
- Was wäre wenn man das Gebrauchsmuster selbst schreibt, ohne Patentanwalt?
schlechte idee
Zu Riskant?
ja (bzw. kommt drauf an was man will und sich erwartet)
das DPMA trägt so ziemlich alles als gebrauchsmuster ein was technisch ist und den relativ geringen (form)anforderungen entspricht. umkehrschluss: gebrauchsmustereintragungen machen bei leuten vom fach (erstmal) keinen eindruck, v.a. wenn sie selbstgebastelt sind. es ist halt eine amtliche bestätigung, dass man am anmeldetag die idee für einen neuen basketballkorb hatte, sagt aber NICHTS darüber aus, ob schon irgendwann mal jemand anders dieselbe idee hatte
als erster eine idee zu haben ist aber die grundvoraussetzung dafür, dass man anderen verbieten kann, diese idee nachzumachen und zu verkaufen. beim gebrauchmuster wird das erst überprüft, wenn man sich mit einem dritten streitet. und wenn man verliert, wird es extrem teuer
ein relativ guter/sicherer nachweis, dass man erster war, wäre ein patent. dazu muss man ein prüfungsverfahren vor einem patentamt durchlaufen während dem vom patentprüfer festgestellt wird, dass die idee auch tatsächlich patentwürdig ist. das wird aber nur mit einem ordentlichen anmeldungstext und ahnung von der materie erfolgreich sein. dazu kommt, dass der anmeldungstext die erfindung so genau beschreiben muss dass sie nachvollziehbar ist, aber nicht so eng sein darf, dass nachahmer das patent mit einer geringfügigen änderung umgehen können. der schutzumfang kann auch nicht nachträglich erweitert werden (höchstens noch weiter eingeschränkt) -> ein schlecht geschriebenes patent ist sein geld auch nicht wert
patente in den USA sind nochmal ein ganz anderes kaliber und selbst nicht machbar, auch nicht als deutsche/europäische kanzlei mit vorkenntnissen. und US-patentanwälte sind teuer …
außerdem müssen theoretisch alle anmeldungen in allen gewünschten ländern gleichzeitig angemeldet werden, es sei denn es wird die sogenannte priorität in anspruch genommen. das geht aber nur innerhalb von einem jahr. daduch könnte man zuerst in europa oder USA anmelden und innerhalb des einem jahr dann halt das andere land (stichwort: prioritätsjahr /-frist). billiger wirds dadurch aber auch nicht, es fallen nur nicht alle kosten auf einmal an
evtl. sollte sich der erfinder des basektballkorbs für die erfinderberatung beim DPMA anmelden. dort beraten patentanwälte ein paar mal im jahr kostenlos erfinder. das DPMA hat auch eine auskunftsstelle die (angeblich) auch telefonisch allgemeine auskünfte erteilt. hab ich aber logischerweise nicht ausprobiert, sitze ja eh an der quelle
Dankeschön & beste Grüße aus Frankfurt
bitteschön und trotzdem viel erfolg