Gebrauchsmuster/ Patent... Kosten/Sicher... ?

Huhu,
also nehmen wir mal an jemand hat eine Idee, in welcher es darum geht einen Basketballkorb zu verbessern bzw. in veränderter Form raus zu bringen.
Dieses Patent soll in Europa & USA(größter Marktanteil) herausgebracht werden.
Ein Patentanwalt+Recherchen+Patent = Viel zu teuer

  1. Wie sieht es da mit einem Gebrauchsmuster aus?Besteht hier ein Schutz für die USA?
  2. Was wäre wenn man das Gebtrauchsmuster selbst schreibt, ohne Patentanwalt? Zu Riskant?

Dankeschön & beste Grüße aus Frankfurt

Hallo Huhu,

selbst schreiben ist absolut legitim(allerdings gibt´s auch da eine Menge Formregelungen, die absolut einzuhalten sind), der Anwalt führt halt vorab eine Recherche durch, ob so etwas schon existiert (kann sein, daß Formänderungen durchaus gemeldet wurden, aber sich nie durchgesetzt haben, die Vermarktung obliegt ja dem Erfinder und das ist -erst recht international!- ein krasses Stück Arbeit und als Normalo nicht alleine zu schultern) Zweitens darf man ein Gebrauchsmuster nur innerhalb des Prioritätsjahres national,europaweit oder international anmelden. DAS sind ebenfalls heftige Kosten…da würde ich mich mal über das www.dpma.de erkundigen.Alle drei Jahre fallen dann auch Lizenzerhaltungsgebühren an, die sich von Mal zu Mal erhöhen. Bei ausbleibender Zahlung verfällt der GM-Schutz.
Viel Glück!

Hallo,

ich empfehle hier den kostenlosen Service der Patentanwälte Inanspruch zu nehmen. Außerhalb Münchens wird dieser in der Regel durch die IHKs organisiert.

Ansonsten helfen beim Schreiben eine Gebrauchsmusters/Patents diese Links weiter:

http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/formulare/index.html
http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html

Viel Erfolg!
Romia

Hallo und

vielen Dank für die Anfrage.

Bitte wenden Sie sich an einen Spezialisten für US-Recht und EU-Recht. Ich könnte Ihnen nur für Deustchland weterhelfen.

MfG

Stefan Geisler

Hallo, also soweit ich weiß besteht mit dem Gebrauchsmuster kein Schutz für das Ausland. Man kann sich zu Gebrauchsmustern und Patenten bei jeder LGA informieren und auch recherchieren; es gibt dort auch Erfinderberatungen. Ich habe meine Gebrauchsmusteranmeldung selbst geschrieben. Kostet nicht viel, würde aber wohl nicht gegen einen Profianwalt standhalten.

Wie soetwas aussieht kann man beim Deutschen Patentamt unter Einsteigerrecherche nachschauen oder dort auch nach ähnlichen Erfindungen selbst recherchieren:
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?wind…

Viele Grüße
AMM

Huhu,

Huhu,

also nehmen wir mal an jemand hat eine Idee, in welcher es darum geht einen Basketballkorb zu verbessern bzw. in veränderter Form raus zu bringen.

Dieses Patent soll in Europa & USA(größter Marktanteil)herausgebracht werden.

Ein Patentanwalt+Recherchen+Patent = Viel zu teuer

schlecht

  1. Wie sieht es da mit einem Gebrauchsmuster aus?Besteht hier ein Schutz für die USA?

ein deutsches gebrauchsmuster/patent gilt natürlich nur in deutschland. ein US-patent nur in den USA. US-gebrauchsmuster gibts nicht. wenn du schutz in europa und USA willst, musst du in jedem gewünschten europäischen land und den USA ein eigenes schutzrecht besitzen

  1. Was wäre wenn man das Gebrauchsmuster selbst schreibt, ohne Patentanwalt?

schlechte idee

Zu Riskant?

ja (bzw. kommt drauf an was man will und sich erwartet)

das DPMA trägt so ziemlich alles als gebrauchsmuster ein was technisch ist und den relativ geringen (form)anforderungen entspricht. umkehrschluss: gebrauchsmustereintragungen machen bei leuten vom fach (erstmal) keinen eindruck, v.a. wenn sie selbstgebastelt sind. es ist halt eine amtliche bestätigung, dass man am anmeldetag die idee für einen neuen basketballkorb hatte, sagt aber NICHTS darüber aus, ob schon irgendwann mal jemand anders dieselbe idee hatte

als erster eine idee zu haben ist aber die grundvoraussetzung dafür, dass man anderen verbieten kann, diese idee nachzumachen und zu verkaufen. beim gebrauchmuster wird das erst überprüft, wenn man sich mit einem dritten streitet. und wenn man verliert, wird es extrem teuer

ein relativ guter/sicherer nachweis, dass man erster war, wäre ein patent. dazu muss man ein prüfungsverfahren vor einem patentamt durchlaufen während dem vom patentprüfer festgestellt wird, dass die idee auch tatsächlich patentwürdig ist. das wird aber nur mit einem ordentlichen anmeldungstext und ahnung von der materie erfolgreich sein. dazu kommt, dass der anmeldungstext die erfindung so genau beschreiben muss dass sie nachvollziehbar ist, aber nicht so eng sein darf, dass nachahmer das patent mit einer geringfügigen änderung umgehen können. der schutzumfang kann auch nicht nachträglich erweitert werden (höchstens noch weiter eingeschränkt) -> ein schlecht geschriebenes patent ist sein geld auch nicht wert

patente in den USA sind nochmal ein ganz anderes kaliber und selbst nicht machbar, auch nicht als deutsche/europäische kanzlei mit vorkenntnissen. und US-patentanwälte sind teuer …

außerdem müssen theoretisch alle anmeldungen in allen gewünschten ländern gleichzeitig angemeldet werden, es sei denn es wird die sogenannte priorität in anspruch genommen. das geht aber nur innerhalb von einem jahr. daduch könnte man zuerst in europa oder USA anmelden und innerhalb des einem jahr dann halt das andere land (stichwort: prioritätsjahr /-frist). billiger wirds dadurch aber auch nicht, es fallen nur nicht alle kosten auf einmal an

evtl. sollte sich der erfinder des basektballkorbs für die erfinderberatung beim DPMA anmelden. dort beraten patentanwälte ein paar mal im jahr kostenlos erfinder. das DPMA hat auch eine auskunftsstelle die (angeblich) auch telefonisch allgemeine auskünfte erteilt. hab ich aber logischerweise nicht ausprobiert, sitze ja eh an der quelle

Dankeschön & beste Grüße aus Frankfurt

bitteschön und trotzdem viel erfolg

Hallo & Huhu Skill,
„Recherche+Patentanwalt+Patent=zu teuer“ lässt m.E. erkennen, dass man von der eigenen Idee „wenig“ überzeugt ist. Bei „echt“ sehr guter Idee sind Geld(geber) meist das kleinste Problem! Eine Recherche zu vorbekannten technischen Lösungen ist dringend zu empfehlen, um unnötige Anmeldungen (egal ob Gebrauchsmuster oder Patent) und Kosten zu vermeiden.
Zu 1:
Jedes Schutzrecht gilt NUR für ein Land/Region. Beispiel: Gebrauchsmuster in DE eingetragen, schützt die Erfindung, falls schutzfähig (=neu und erfinderischer Schritt) nur in DE. Die USA und die EU kennen kein „ultilty model“, siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Utility_model, wohl aber Österreich, Niederlande, Polen, Spanien, usw… Somit müsste die Anmeldung in jedem Land einzeln hinterlegt und eventuell übersetzt werden und meist noch ein nationaler Anwalt beauftragt werden.
Ergo: Patentanmeldung ist meist günstiger, zumal europäische Patentanmeldung eine Anwartschaft auf Schutz in allen Mitgliedsstaaten des EPÜ gewährt, längere Schutzdauer vorsieht, in allen Ländern verfügbar ist UND die Frage der Schutzfähigkeit amtlich geprüft wird (=höhere Lizenzgebühren, bei Verwertung).
Zu2:
Ich habe noch kein „Naturtalent“ kennen gelernt, das Schutzansprüche ohne gründliche Ausbildung gut formulieren konnte. Dazu gehört einiges an Erfahrung und viele Detailkenntnisse, z.B. dass Verfahren und Verwendungen NICHT per Gebrauchsmuster zu schützen sind.
Riskant ist so eine „Laienanmeldung“ als Gebrauchsmuster schon deshalb, da OHNE Sachprüfung eingetragen UND veröffentlicht wird. Wird in der Beschreibung der Basketballkorb unvollständig beschrieben, nicht mit Schutzansprüchen klar definiert, oder gar ein wesentliches TECHNISCHES Merkmal nicht beansprucht, war alle Anmeldung völlig zwecklos und erst recht jede Gebührenzahlung. DAS ist zu teuer!
Die Form eines Erzeugnisses (=Basketballkorb) ist alternativ und kostengünstig per Geschmacksmuster (in DE), Gemeinschaftsgeschmacksmuster (in der gesamten EU) oder „Design Patent“ (in den USA) zu schützen. Auch hier kann man bei den einzureichenden Wiedergaben nur dringend zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe (Patentanwalt und Fotograph bzw. Zeichner) raten.
Mit besten Grüßen aus dem närrischen Rheinland
patmade

Hallo,

ich bin leider auch kein Experte, was Deine Fragen angeht. Ich recherchiere nur des öfteren mal dienstlich und privat in Patenten.

Patente und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte. Grundsätzlich gilt, daß ein Schutzrecht nur in den Ländern gilt, wo es angemeldet ist. Man könnte also z. B. in Deutschland, den USA, in Europa oder weltweit anmelden. Wenn man nicht über eine europäische (Europa-Patent - EP) oder Welt-Anmeldung (Welt-Patent - WO) geht, ist für die Anmeldung in einem einzelnen fremden Land ein dort ansässiger Patentanwalt vorgeschrieben, Text und Antrag müssen natürlich in der dortigen Sprache verfaßt sein. Den Text selbst kann man natürlich auch selbst formulieren.

Ich weiß nicht, ob es in anderen Ländern auch Gebrauchsmuster gibt.

Schau Dir die Informationen auf den Internetseiten der Patentämter an:
http://www.dpma.de
http://www.epo.org
http://www.uspto.gov

Für Patentrecherchen empfiehlt sich DEPATIS:
http://depatisnet.dpma.de

@1 GebrM-Schutz in den USA mit deutschem Gebrauchsmuster: nein
@2: Kann man schon selber machen, aber die Gefahr, dass amn was vergisst und dann kein Schutz besthet ist schon gross. Es gab früher mal ein Förderprogramm, bei dem die Kosten des Patentanwaltes zur häfte übernommen wurden. Vielleicht gibt’s das noch. Wo ich auch mal fragen würde, die sind recht günstig, ist dir Patentabteilung bei der Bay. LGA. Die machen recht günstige Recherchen und ich glaube, die helfen auch bei GebrM…
G
JAG

Geldgeber zu finden wäre jetzt nicht das Problem. Mehr besteht das Problem darin das Sie einfach hergehen und die Idee selbst als Patent anmelden (und da bringt ein Geheimhaltungsvertrag recht wenig).

Die Idee ist Klasse und das schöne daran nicht kompliziert, müsste dann doch heißen das die Schutzansprüche recht einfach aufzusetzen sind - Was bedeuten würde das der Patentanwalt hierfür nicht soviel verlangen würde!?
Was mich nur etwas verunsichert ist, das wenn man einen schlechten Patentanwalt erwischt, das Patent eigentlich auch für den Ars… ist!

START
Patent ausschließlich für Europa:

  1. Selbstrecherche unter depatisnet.dpma.de (wenn nichts gefunden)
  2. Zeichner - zeichnen der Idee
  3. Patentanwalt - Schutzansprüche finden / Haupttext aufsetzen
  4. Patent anmelden (40€)
  5. Patentprüfungsantrag stellen (350€)
  6. 3Monate stillschweigend warten bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist
  7. Lizenzgeber/Geldgeber suchen

Ps: Danke an euch für die hilfreichen Anworten ^^

@skill:

Meiner Meinung nach ist es nicht gut, die Patentrecherche und die Patentanmeldung von verschiedenen Personen durchführen zu lassen. Es ist besser, wenn derjenige, der die Anmeldung verfaßt, sich dabei an seine eigene Recherche erinnern kann, weil ihm dann mehr einfällt, als wenn er nur den Recherchebericht eines Anderen gelesen hat.

Hallo!

Also zunächst einmal zur Grundsätzlichkeit der Struktur:
Ein Patent wird amtsseitig geprüft und kann bis zu 20 Jahre Schutz beanspruchen. Das Gebrauchsmuster wird ungeprüft eingetragen und hat nur eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Beide Varianten schützen jedoch nicht vor älteren Rechten Dritter, die Dein Schutzrecht angreifen und z. B. löschen lassen können.
Ein Gebrauchsmuster in den USA ist nach meinen Informationen nicht möglich. Es gibt sowieso nur wenige Ländern (z. B. Deutschland, Frankreich, China, …) wo dies möglich ist.

Ein Schutzrecht, welches in Deutschland angemeldet wurde, hat natürlich auch nur in Deutschland Schutz. Wenn also in den USA Schutz gewünscht wird, muss hier auch eine Anmeldung hinterlegt werden.

Ein deutsches Gebrauchsmuster oder Patent selber schreiben ist sicherlich möglich. Du solltest Dir jedoch vorher mal Schutzrechte Dritter ansehen und Dich an dessen Struktur halten. Wenn das Amt dennoch sagt, dass dies den Anforderungen nicht entspricht, kannst Du immer noch einen Anwalt zur Hilfe ziehen. Gerade aber im Ausland musst Du vom Gesetz her einen nationalen Inlandsvertreter bestellten, der Dir dann auch die Anmeldung an die nationalen Formforschriften anpasst.

Viele Grüße

Ein Patentanwalt+Recherchen+Patent = Viel zu teuer

ist natürlich die frage ob man hier nicht an der falschen stelle spart. um eine idee auf den weg zu bringen solte man mit 3000 - 4000 euro rechen. es gibt aber auch eine (nicht optimale) billigvariante.

  1. Wie sieht es da mit einem Gebrauchsmuster aus?Besteht hier
    ein Schutz für die USA?

nein, schutz besteht immer nur dort wo man schütz. ein deutsches gm schütz demnach nur in deutschland.

  1. Was wäre wenn man das Gebtrauchsmuster selbst schreibt,
    ohne Patentanwalt? Zu Riskant?

nun, man riskiert nur 30 euro, also bevor man es gar nicht macht auf jeden fall!!
aber dann hat man noch immer die verwertung vor sich.
hier ein artikel von mir zu dem thema:
http://land-der-erfinder.de/?p=2473

viel erfolg
gerhard