Gebrauchsmusterschutz / Umsetzung Idee

Hallo,

zusammen mit einem alten Schulfreund haben wir ein nach unserer Meinung in vielen tausend Einheiten einsetzbares Kleinteil für das Baugewerbe erfunden. Durch dessen Einsatz könnten die Montage-/Erstellungszeiten für bestimmte Mauerwerksarten um bis zu 40% reduziert werden.

Ein Gebrauchsmusterschutz wurde beim Patentamt beantragt und eingetragen.

Reicht dieser Schutz grundsätzlich aus ?
Sollte man mehr tun, bevor man nach einem Partner sucht ?
Was ist außerhalb Deutschlands - gilt der Gebrauchsmusterschutz zumindest EU-weit ?
Tipps zur „Partnersuche“ ?
Häufige Fehler ?
Sollte man einen Patentanwalt zur Vermeidung der gröbsten Fehler einschalten ?
Bin für alle Hinweise dankbar !
Uwe

Hallo Uwe,

an ein Gebrauchsmuster werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an ein Patent gestellt: Es muß neu sein, wirtschaftlich nutzbar mit erkennbarer Erfindungshöhe. Im Unterschied zum Patent wird das Gebrauchsmuster nur formal geprüft. Durch das Patentamt findet keine Recherche statt, ob es den Anmeldegegenstand doch bereits gibt. Man wartet ab, ob jemand Einwände hat.
Wenn man die Branche genau kennt und die formulierten Ansprüche (…dadurch gekennzeichnet, daß…) wasserdicht sind, kann der Schutz ausreichend sein.

Wer seine Erfindung nicht selbst durch eigene Produktion wirtschaftlich nutzen will und deshalb einen Lizenznehmer oder Käufer des Schutzrechts sucht, ist i. d. R. auf dessen Ehrlichkeit und sauberes kaufmännische Gebaren angewiesen. Beispiel: Oft steckt im angemeldeten Gegenstand eine grundsätzliche Idee, die sich weiterentwickeln läßt und zu neuen Patentansprüchen führt. Deine Idee war dafür die Grundlage, sie ist aber in der Weiterentwicklung nicht mehr erkennbar. Da streiten sich dann auf Deine Kosten die Juristen, was dann überhaupt keinen Spaß mehr macht.

Sieh’ Dir also die Geschäftspartner genau an, vergewissere Dich, ob sie selbst produzieren oder nur jemanden kennen, der… usw.
Ich hatte vor vielen Jahren gründlich Pech mit einer guten Idee und vor nicht langer Zeit mit einem anderen Schutzrecht einen Treffer gelandet, der Geld brachte.
Schreib’ die in Betracht kommenden Firmen an. Dann beurteilst Du aus deren Reaktion, ob Du dort weitermachen willst. Von Verwertern rate ich Dir aus eigener Erfahrung ab. Da läuft zu viel windiges Volk herum.
Ansonsten ist das Feld zu breit, um hier allgemein Gültiges sages zu können. Aber: Mache keine Verträge, die Kontrollen erfordern, die Du nicht leisten kannst (z. B. bei stückzahlabhängigen Zahlungen schwierig).
Thema Patentanwalt: Wie bei allen Beratern gibt es darunter pfiffige und rührige Leute und auf der anderen Seie genug unfähige Tränen. Das grundsätzliche Prozedere und den Formalismus kennt jeder Patentanwalt. Zur Beurteilung der Qualität von Patenansprüchen muß er aber Detailkenntnisse des technischen Sachgebiets haben. Ein Chemiker durchschaut ein Produkt des Maschinenbaus u. U. nur unvollständig und umgekehrt.
Grundsätzliche Aussagen sind also wieder nicht möglich. Bei der Vertragsgestaltung mit einem Lizenznehmer oder Käufer kann ein engagierter und fähiger Patentanwalt aber viel Geld wert sein (nimm das bitte wörtlich!).

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

besten Dank für die recht umfangreiche Antwort.
Leider „schleift“ die Sache momentan aufgrund umfangreicher beruflicher Projekte …
Sobald ich dafür wieder etwas mehr Zeit habe, würde ich mich eventuell nochmal per Mail bei Dir melden.

Schönes Wochenende !
Uwe

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