Gebrauchsmusterschutz verletzt - was tun?

Holla,
was sollte jemand unternehmen, der der Meinung ist, sein Gebrauchsmusterschutz wurde verletzt? Gleich zum Anwalt rennen? Wird in solchen Fällen eine Abmahnung fällig oder muss derjenige ganz andere Wege gehen?
Erschwerend ist ja, dass beim Gebrauchsmusterschutz keine Überprüfung der Ansprüche stattfand. Soll heißen, selbst derjenige, der seine Eintragungsurkunde zu Hause hat, kann nicht sicher sein, dass jemand anderer auch so ein Ding hat und beide dasselbe schützen wollen. Irgendwie schon komisch.

Besten Dank für Hinweise

Gruß
Günther

Hallo Günther!

was sollte jemand unternehmen, der der Meinung ist, sein
Gebrauchsmusterschutz wurde verletzt? Gleich zum Anwalt
rennen? Wird in solchen Fällen eine Abmahnung fällig oder muss
derjenige ganz andere Wege gehen?
Erschwerend ist ja, dass beim Gebrauchsmusterschutz keine
Überprüfung der Ansprüche stattfand.

Die Prüfung ist nicht zwingend, aber zweckmäßig. Schließlich werden laufende Gebühren fällig und wer zahlt schon gerne für ein „Schutzrecht“, das sich bei näherem Hinsehen als wertlos erweist. Fand keine Recherche wenigstens durch den Anmelder statt, sollte dies spätestens nachgeholt werden, bevor man zum Anwalt rennt.

Wer aufgefordert wird, aufgrund einer Schutzrechtsverletzung dieses und jenes zu lassen und gleich dabei eine Rechnung vorfindet, wird erst gucken, ob das Schutzrecht überhaupt sein Papier wert ist. Gibt es daran Zweifel, kommt statt einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung ein Brief, daß im Falle von Weiterungen das Schutzrecht angegriffen wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Schutzrechtinhaber wissen, was ihm die Verfolgung der Angelegenheit und die Verteidigung seines Schutzrechts wert sind, ob es ihm überhaupt etwas wert ist. Immerhin ist nur der kleinere Teil aller Gebrauchsmuster und Patente tatsächlich Basis besonderen wirtschaftlichen Erfolgs. Häufig steckt das wirklich wertvolle Wissen in gar nicht schutzfähigem Know-how, in Fertigungsmöglichkeiten und insbesondere im Marktzugang. Oft dient eine Schutzrechtanmeldung nur dazu, den Stand der Technik zu dokumentieren und damit zu verhindern, daß einem andere Leute mit unsinnigen Anmeldungen und Rechtszügen Zeit, Geld und Nerven rauben.

Ob überhaupt und auf welche Weise vorzugehen ist, läßt sich erst bei genauer Kenntnis aller Hintergründe und Recherche zum Stand der Technik beurteilen. Außerdem muß man aufpassen, nicht mit dem Schinken nach der Mettwurst zu werfen. Die Kosten eines Rechtsstreits mit u. U. ungewissem Ausgang müssen in vernünftigem Verhältnis zum mit dem geschützten Gegenstand erzielten oder erzielbaren Umsatz und Gewinn stehen.

Gruß
Wolfgang