Gebrauchsmusterschutz wandelbar in Patent

Hallo,
1.) ist es irgendwie möglich einen etwa 7 Jahre alten (und aktuell noch 1 Jahr gültigen) Gebrauchsmusterschutz in ein Patent zu wandeln / ändern ?
2.) Zum Beispiel wenn man den Gebrauchsmusterschutz leicht verändert und als Patent einreicht ?
3.) Gibt es sonst eine Möglichkeit den Schutz Europa- oder weltweit zu erreichen ?
4.) Da in der Schweiz der Gebrauchsmusterschutz nicht anerkannt wird: kann man das Produkt als Deutscher Staatsangehöriger in der Schweiz zum Patent anmelden um so europa- und weltweit zu schützen obwohl der Gebrauchsmusterschutz seit 7 Jahren in Deutschland besteht ?

Wie man unschwer erkennen kann versuche ich mit allen Mittel dieses Produkt auf lange Sicht möglichst weltweit (wenigstens aber europaweit) geschützt zu bekommen, es wäre toll hier hilfreiche Antworten zu bekommen.

P.S.: „Spekulationen“ helfen mir hier natürlich nicht weiter, hier helfen nur Fakten ! :wink:

VIELEN DANK für Ihre Hilfe

Hi,

Fakt ist: wenn du eine verbindliche Antwort haben willst, musst du dich an einen Patentanwalt wenden. Der will aber Kohle sehen!

Gruß
Christa

Moin Sascha,

Christa hat es schon gesagt, Du benötigst fachlich kompetenten Rat.

Ich versuche mal aufzulisten wie ich vorgehen würde:

  • den besser die nächsten Pat.-Anwälte anfragen, was sie für eine Erstberatung verlangen
  • IHK fragen, ob es Erfinderberatungen gibt
  • manche Ausbildungsinstitute bieten auch Erfinderberatungen an, z.B. FH, Uni usw.
    diese sind meist kostenlos oder zumindest erschwinglich
  • Patentamt fragen, dort sollte man Dir auch helfen können

Du hast den Vorteil, dass Du schon einen Schutz hast und deshalb nicht unter direktem Zeitdruck stehst.

Nur nach allem was ich weiß ist eine Patentanmeldung nicht mehr möglich, da durch Deine Veröffentlichung die Idee ja öffentlich ist, damit keine Erfindungshöhe hat.

Dein Ansatz etwas zu ändern könnte der Notnagel sein.

Versuche die aufgezeigten Stellen zu kontaktieren, ich wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo,
ein Patent muss etwas Neues enthalten. Wie soll das bei einem bekannten Gebrauchsmusterschutz moeglich sein?
Gruss Helmut

Hallo!

Zu 1: Nur im ersten Jahr nach Anmeldung eines Gebrauchsmusters kann der Anmelder Patentschutz beantragen.
Zu 2: Kann funktionieren. Erforderlich ist ein neuer Schutzanspruch mit Erfindungshöhe; Umformulierung der alten Schutzansprüche reicht nicht.
Zu 3: Was national nicht geht, wird auch international nicht gehen.
Zu 4: Nein. Auch die Eidgenossen schützen keine alten Hüte.

Patentanwalt konsultieren! Es sieht für das Ansinnen aber nicht gut aus. Es ist gerade Sinn gewerblicher Schutzrechte, Innovationen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Um den Erfinder dazu zu motivieren, erhält er ein befristetes Alleinverwertungsrecht. Von daher ist die Befristung wesentlicher Teil von Schutzrechten und deren zeitliche Streckung gerade nicht Sinn der Sache.

Schutzrechte sind fraglos wichtig, sollten aber auch nicht überbewertet werden. Im Einzelfall kann das Ausschließen von Konkurrenz ein übler Hemmschuh sein. Konkurrenten treiben Werbung, machen Innovationen mit hohem finanziellen Aufwand bekannt (kann einen Einzelnen überfordern) und helfen bei der Weiterentwicklung. Am Ende sind (geschützter) Name des Herstellers im Marktsegment und seine Möglichkeiten des Marktzugangs entscheidend.

Für manche Innovation wird überhaupt nie ein Schutzrecht angestrebt, weil damit Offenlegung von z. B. besonderen Verfahrensschritten einher geht und/oder Kontrolle und Durchsetzung des Schutzes nicht möglich sind.

In manchen Fällen erfolgt keine Schutzrechtanmeldung, statt dessen die Veröffentlichung als vorhersehbar unbeachtet bleibender Beitrag im unterfränkischen Imkerblatt (oder irgend einer anderen Postille mit winziger Auflage). Damit ist die Erfindung nicht mehr neu und Schutzrechte können von z. B. kapitalkräftigen Marktteilnehmern nicht mehr erwirkt werden.

Die sinnvolle Vorgehensweise hängt von der konkret vorliegenden Situation ab; den für alle Fälle optimalen Weg gibt es nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Volker, VIELEN DANK für Deine Unterstützung und Deinen Rat… das bestätigt mich und ich werde sicherlich nochmal einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Der Punkt ist, dass ich im Namen eines Freundes, der eigentliche Erfinder des Produktes, die Angelegenheit neu aufrolle und mich jetzt erstmal in die Materie reindenken und lesen muss, da bin ich um jede Hilfestellung sehr dankbar.

Ich wünsche Dir alles Gute und sage nochmal VIELEN DANK

Beste Grüsse, Sascha

Hallo Wolfgang,

auch Dir grossen Dank für die ausführliche und sehr verständlich formulierte Antwort. Im Grunde bestätigt es meine bisherigen Recherchen… leider :frowning: ! Du machst mir aber Mut mit dem Hinweis des „Hemmschuh´s“ bei geschützten Produkten etc., ich denke wir werden versuchen das Produkt doch auf den Markt zu bringen, dafür sind aber noch ein paar Hausaufgaben erforderlich.

Nochmals VIELEN DANK und alles Gute an Dich…

Beste Grüsse