Angenommen, man zieht in eine Wohnung die bereits 17 Jahre bewohnt wurde, und im Waschbecken , welches noch das gleiche ist wie vor 17 Jahren, sind kleine Absplitterungen.
Diese wurden aber nicht im Übergabeprotokoll festgehalten.
Begründung:nicht so schlimm, sieht man ja kaum.
Dieses Waschbecken wird dann zum Beispiel weitere 3 Jahre benutzt und es sind vielleicht 3 macken hinzu gekommen.
Wir reden hier so von absplitterungen mit einem radius von 1,5 -2 mm., keine Risse oder Löcher.
Hat der Vermieter das Recht dieses Becken beim Auszug von der ausgelegten Kaution zu ersetzten?
Abgabeprotokoll notiz: 6 Absplitterungen.
vielen dank
Hallo,
der Vermieter kann tatsächlich behaupten, der jetzige Mieter habe Schäden verursacht und sich auf den Einzug berufen, dass seinerzeit keine Mängel aufgenommen wurde. Der Mieter muss daher nachweisen, dass der Mieter Kenntnis von den früheren Mängel/Schäden hatte. Ein Hinweis bei Einzug, dass man einen Schaden kaum sieht, er nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden soll, sollte hellhörig machen. Warum kann jemand einen Schaden nicht bestätigen, wenn er diesen kennt und keine „krummen Dinger“ treiben will. Viele solcher Fälle enden mit dem wiederholten Schadenersatz eines Mieters, da zwar oft die Kosten verlangt, jedoch selten der Gegenstand ausgewechselt wird.
Im Übrigen ist hier eine Nutzungsdauer von 25 Jahren anzunehmen. Da nun bereits mehr 20 Jahre vergangen sind, hat der Vermieter nur Anspruch auf den Restwert, keinesfalls auf ein neues Waschbecken. Der ist also auf fünf Jahre zu berechnen. Kostet also das Becken 250 EURO ( fiktives Beispiel) so sind nach zwanzig Jahren ( pro Jahr 10 EURO)an Restwert noch 50 EURO übrig, die der Mieter zahlen muss.
Gruss Günter
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