Prost Neujahr,
wenn ich mir ein Werbemittel gebraucht kaufe (z.B. PC) und er Preis liegt unter 800 DM, kann man dieses Werbemittel dann als Werbungskosten absetzen oder wie wird mit gebrauchten Werbemitteln verfahren ?
Danke
Harry
Prost Neujahr,
wenn ich mir ein Werbemittel gebraucht kaufe (z.B. PC) und er Preis liegt unter 800 DM, kann man dieses Werbemittel dann als Werbungskosten absetzen oder wie wird mit gebrauchten Werbemitteln verfahren ?
Danke
Harry
hi,
du kaufst einen PC und willst den beruflich nutzen und als werbungskosten absetzen. wenn dieser unter netto 800 DM kostet, kannst du diesen voll absetzen und musst ihn nicht abschreiben. fraglich ist blos, ob das FA dir einen compi als arbeitsmittel anerkennt!
gruss vom
showbee
ps. woher und warum so günstig interessiert das FA sicher nicht!
Hallo,
danke für Deine Antwort. Mir hat man solche Arbeitsmittel nicht anerkannt, obwohl ich einen PC beruflich brauche und dies auch von meinem Arbeitgeber bestätigt bekommen habe.
Kennst Du hier einen Referenzfal auf den ich mich beziehen kann. Mir scheint, als ob Finanzbeamte hier zuviele Freiheiten haben. Analoges gilt auch für Fachzeitschriften. Diese werden von einigen Sachbearbeitern anerkannt von anderen nicht.
Was tun ?
Danke
Harry
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Hallo,
danke für Deine Antwort. Mir hat man solche Arbeitsmittel
nicht anerkannt, obwohl ich einen PC beruflich brauche und
dies auch von meinem Arbeitgeber bestätigt bekommen habe.
Kennst Du hier einen Referenzfal auf den ich mich beziehen
kann. Mir scheint, als ob Finanzbeamte hier zuviele Freiheiten
haben. Analoges gilt auch für Fachzeitschriften. Diese werden
von einigen Sachbearbeitern anerkannt von anderen nicht.Was tun ?
hi harry, nutzt du den rechner auch privat? wenn auch nur jetzt zum surfen??? dann solltest du dich auf ein urteil des FG (glaube düsseldorf) berufen (habe das AZ nicht im kopf), aus dem geht hervor, das auch ein computer einen privaten nutzungsanteile haben kann, der nicht abziehbar ist, jedoch nicht gleich die volle versagung des abzugs bringt. erkläre also min. 30% private nutzung (lt. urteil) und du bekommst den anteil.
fachzeitschriften liegen im ermessen des sachbearbeiters. mache ihm schlüssig, das du die zeitung liest um fit für die arbeit zu sein, das privat dich das eher nicht reizt und das du für die private lebenssphäre auch keine nützlichen erkenntnisse ziehen kannst, ggf. gehts dann.
gruss vom
showbee
Hallo Showbee,
den PC nutze ich fast ausschließlich beruflich (>90%). Meine Vermutung ist - und das macht auch irgendwie Sinn -, daß das Teil nicht angerechnet wurde, da es gebraucht gekauft ist ! Aber ich sehe auch nicht ein, daß ich mir alle 2 Jahre einen neuen PC zu 2000-3000 DM kaufen soll, um auf dem aktuellen Stand zu sein, wenn ich einen fast aktuellen, gebrauchten zu einem Drittel des Neupreises bekomme. Deshalb ist meine wesentliche Frage, ob und wie GEBRAUCHT gekaufte Arbeitsmittel als Werbungskosten ansetzbar sind und wie hier der Nachweis zu führen ist.
Danke nochmals und Gruß
Harry
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