Gebraucht-KFZ - Mängel

Hallo Leute,

folgender hypothetischer Fall:

A kaufe Gebraucht-KFZ von Gebrauchtwagenhändler B. Schon bei erster längerer Fahrt würden Probleme auftreten. A liesse Wagen von unabhängiger Stelle begutachten. Diese fände einige weitere Mängel.
TÜV (neu) hätte jedoch nichts in dieser Hinsicht bemängelt.
Verkäufer B wäre nun aber der Meinung, dass das Gutachten in manchen Punkten übertreibe und es zumindest in einigen der Punkte eigtl. nichts zu reparieren gäbe.
A möchte den Wagen gerne behalten, jedoch aber in sicherem Zustand. A ginge auch davon aus, dass Gutachter keinen Grund hätten, irgendwelche Schäden zu erfinden…

Was meint ihr?

LG Nicky

Hallo,

Was meint ihr?

hier bestehen offensichtlich gegensätzliche Ansichten zu dem Sachverhalt. Das kommt täglich vor und führt nicht selten zu einer Verhandlung vor Gericht. Der Richter wird die vorgelegten Beweise frei würdigen und ein Urteil fällen.

Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.

Gruß

S.J.

hallo,

möglicherweise ist a in dem beispiel von der irrigen annahme ausgegangen, der tüv gucke - genau wie der spätere gutachter - nach sachmängeln. das ist aber nicht so. der tüv interessiert sich ausschließlich für sicherheit (rost an tragenden teilen, radaufhängung, reifen, bremsen, licht, verglasung, gurte, hupe) und umweltschutz (ölverlust, abgase, geräuschentwicklung.

die angabe „tüv neu“ läßt also sicher erwarten, dass das wenigstens die aufgezählten punkte ok sind.

lg dev