Gebraucht wagen von händler hat einige macken

Hallo ich habe vor 6 Wochen bei einen Renualt-Händler ein senic serie 2 gekauft 7000 Euro Mit 1 jahr Garantie .Nun sind einige Mängel aufgetreten =( . Beim zumachen des Koferraum (etwas doller ) ich bin eine Frau ist die Heckscheibe raus . Scheibenwischer Fällt aus bei regen bleibt einfach stehen . Fahrerseite die scheibe knarrt , beifahrer seite die tür klappert , um die kurve sobalt ich zurück lenke knarrt es im motorraum (verdacht liegt auf servopumpe .
Habe beim händler angerufen er gibt mir ein Termin in 2 wochen , aber ich bin auf das Auto angewiesen wegen meiner Arbeit , der Freundliche Händler meinte ich könne mir ein ersatz Wagen geben den ich aber selber bezahlen muss 25 euro am TAG ich habe gedacht ich höre nicht richtig , da kauft man sich ein wagen Nicht wenig geld für mich und dann sowas . Ist das rechtens was er da macht wegen ersatz wagen ? Und den wagen erst so spät reparieren zu lassen obwohl die wissen das man drauf angewiesen ist ? * erstkaputtes Auto verkaufen und dann auch noch geld für den ersatzwagen verlangen so kann man auch geld machen *

Vielen dank für eure antworten , es währe nett wenn er im unrecht ist, das ihr mir ein paar § geben könnt weil ich komme bei den händler leider sonst nicht weiter

Lieben gruss aus dem trüben Berlin

Hallo,

die Beschreibung klingt nicht gut. Als erstes solltest du in den Garantievertrag schauen und was dort zu Mietfahrzeuge bei Mängeln steht. IdR ist dort geregelt, dass ein Mietwagen für diesen Zeitraum kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls, könnte man erwägen, dass ein Mangel der gekauften Sache vorliegt, welcher behoben werden sollte (§ 439 BGB). Allerdings entsteht ja noch ein Schaden neben der Leistung gem. § 280 Abs. 1 BGB. Allerdings hängt dies vom Kaufvertrag und vor allem des Gewährleistungsvertrags ab. Ohne diese zu sehen, ist eine rechtliche Beurteilung schwer. Möglichkeiten gibt es jedoch immer.
Ich hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

Gruß
Robert

Hallo und danke erstmal für deine Antwort , steht mir noch ein Rücktritt laut § 323 noch zu nach 6 wochen ?
Falls dieser den Mängel nach 14 tagen nicht behebt , ? und zählten die 14 tage erst wenn der wagen in der werstatt ist oder seit dem sie wissen von den mängel ,
Sie wissen von den Mangel seit freitag 30.4 ,10 und in die werkstatt kommt er erst am 17 .5 .10 weil diese angeblich keine zeit haben . Und was ist wenn der schaden noch grösser wird muss ich dafür haften oder ich selber ? Laut den freundlichen Händler werden die Mängel behoben gott sei dank !! Wir haben eine 12 Monate Garantie und eine Mobilitätsgarantie auch von 12 monaten . mfg

Hallo Jeandean,

da hat es Dich ja wirklich übel erwischt. Du solltest
dem Händler (schriftlich!) folgendes mitteilen:

Das von Dir am soundsovielten abgeholte Fahrzeug ist ist derzeit in einem nicht verkehrssicheren Zustand da Scheibenwischer nicht funktionieren und die Heckscheibe herausgefallen ist. Aus diesem Grund setzt Du ihm eine Nachfrist von 10 Tagen ab Eurem Telefonat und forderst ihn zur Mängelbeseitigung auf. Weiterhin solltest Du ihm nochmals schriftlich bitten, Dir schnellstmöglich einen Reparaturtermin zu nennen, und ob Du bis zur Reparatur einen kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommst.

Dies per Fax absenden, falls sich nach 2 TAgen nichts tut, den Brief zur Kenntnis an :

Renault Retail Group Deutschland
z.H. Philippe Thiers
Weißhausstraße 1-5
50939 Köln

senden, dann wird sich mit Sicherheit umgehend jemand bei Dir melden.

Sofern bis zum Ablauf der Frist nichts passiert, sofort Anwalt einschalten und auf Rücknahme des Fahrzeugs bestehen !
(Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht leider nicht, da der Händler nicht für folgekosten regresspflichtig gemacht werden kann.)

Weiss nicht genau wie es in Deutschland ist, aber dagegen gibt es sicher einige Dinge, weil dies scheinbar keine verdeckten Mängel waren sondern er wissen musste bzw. bei gegebener Sorgfalt auffallen hätte müssen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast einschalten oder beim ADAC gibt es auch Rechtsauskunft falls du dabei bist.
lg Ewald