Hallo!
Ich verstehe da etwas nicht.
Wäre ich Gebrauchtwagenhändler, dann kaufte ich meinen Fahrzeugbestand entweder aus privatem oder aus gewerblichem Vorbesitz. Unterscheiden täten sich die Rechnungen in der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Oder?
Wenn ich jetzt so ein aus gewerblichem Vorbesitz eingekauftes Auto verkaufen würde, so würde ich für das Auto theoretisch eine Rechnung schreiben dürfen, die die MwSt ausweist (beispielsweise 10000 + 19% (1900) = 11900. Die eingenommenen 1900 gebe ich natürlich dem FA, verrechne diese aber mit der von mir bei Einkauf des Fahrzeuges von mir entrichteten Umsatzsteuer. Das müsste ungefähr so stimmen.
Verkaufte ich einen aus privatem Vorbesitz erworbenen Gegenstand, so schriebe ich eine Rechnung über 11900 und fertig. Oder etwa nicht? Müsste man denn in einem solchen Fall dem Finanzamt nicht die eingenommene USt zukommen lassen? Oder tut man das etwa nicht, weil man beim Privatkauf der Ware dem privaten Verkäufer ja auch keine Umsatzsteuer zahlte und zwar nur deswegen nicht, weil der Verkäufer keine ordentliche Rechnung schreiben darf?
Bedeutet dass, das Gebrauchtwagenhändler verglichen mit ihren erzielten Umsätzen relativ wenig mit dem Finanzamt zu tun haben, weil man ja eigentlich davon ausgehen kann, dass diese ganzen Autoplätze voll mit Autos aus privatem Vorbesitz sind?
Das interessiert mich sehr, denn als ich neulich versucht habe mein Auto zu verkaufen, da haben sich eigentlich ausschliesslich ‚Händler‘ bei mir gemeldet und ich frage mich, ob sie dann - um überhaupt noch Geld zu verdienen - mein ehemaliges Auto mit mindestens 20% Aufschlag verkaufen müssten, um überhaupt noch ein Prozentchen zu verdienen?!
Vielleicht versteht mich ja jemand, über dessen Antwort ich mich schon sehr freue…
Beste Grüsse,
C.