Gebrauchte alte Bücher Verkaufen bei Amazon,

… ist das Steuerpflichtig?
Mache ich mich Strafbar (wegen Nebeneinnahmen, Steuerhinterziehung) wenn ich meine alten Gebrauchten Bücher bei Amazon einstelle und die tatsächlich jemand kauft?

grüß dich,

du verkaufst als Privatperson und nicht gewerblich wie bei ebay. Da zahlt man auch nur die Gebühren und keine Steuer.

LG, Hannelore

Tach,

du verkaufst als Privatperson und nicht gewerblich wie bei
ebay. Da zahlt man auch nur die Gebühren und keine Steuer.

Was hat die Plattform (ebay vs. amazon) mit der „Gewerblichkeit“ zu tun? Genau Nichts. Sowohl hier wie da kann man sowohl gewerblich als auch privat Dinge verkaufen, fuer die „Gewerblichkeit“ ist der Name des Dienstes, den man dafuer nutzt, voellig egal, sogar auf dem Stadtteil-Flohmarkt kann man gewerblich verkaufen.

Gruss
Paul

2 Like

grüß dich,

noch mal anders ausgedrückt:

wenn ich als Privatperson meine alten Sachen verkaufe, ist keine Steuer fällig.

Wenn ich ein Gewerbe anmelde und verkaufe, ist Steuer fällig.

OK?

Hannelore

Tach,

wenn ich als Privatperson meine alten Sachen verkaufe, ist
keine Steuer fällig.

Wenn ich ein Gewerbe anmelde und verkaufe, ist Steuer fällig.

auch das ist nicht ganz richtig. Steuerpflicht kann eintreten auch wenn kein Gewerbe anzumelden ist.

Gruss
Paul

grüß dich,

das interessiert mich! Bitte gib doch dazu ein Beispiel.

Danke, Hannelore

Tach,

das interessiert mich! Bitte gib doch dazu ein Beispiel.

Stichwort zum Bleistift: Gewinnerzielungsabsicht. In einem Rechts-Brett ist man hiermit zwar besser aufgehoben und es gibt einige Gerichtsurteile, die einem recht seltsam vorkommen, aber dennoch grob:

Wer seine alten Buecher weil nehmen nur Platz weg, muss dafuer idR weder Gewerbe anmelden (wenn er es nur ein Mal macht und nicht etwa alle 2 Tage), noch Steuern zahlen.

Wenn man (wovon einige Firmen ja ganz gut leben) gezielt gebrauchte Buecher ankauft und sie weiterverkauft, und das regelmaessig, handelt sowohl gewerblich, als auch steuerpflichtig, da steckt eindeutig Gewinnerzielungsabsicht dahinter.

Wenn man per Zufall an einen Karton gebrauchter Fachbuecher gekommen ist (von mir aus auf dem Flohmarkt fuer 2 Euro zugegriffen) und sie bei amabay fuer 1 Euro pro Stueck anbietet, braucht dafuer idR keine Gewerbeanmeldung, ist u. U. aber einkommmenssteuerpflichtig, weil klar eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt.

Gewerbesteuer ist wieder eine ganz andere Baustelle und faellt erst an, wenn der Gewinn 24000 Euro/Jahr uebersteigt.

Siehe auch http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay… zur Unterscheidung gewerblich/nicht gewerblich. Und ein kurzes Zitat:

http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steu…

Auch wenn keine gewerbliche Veräußerung vorliegt, kann sich das Finanzamt dennoch für die eBay-Verkäufe interessieren. Denn steuerpfichtig sind auch die so genannten privaten Veräußerungsgeschäfte. Ein solches liegt immer dann vor, wenn ein Gegenstand innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung wieder verkauft wird. Werden durch solche Verkäufe mehr als 511 EUR pro Jahr erzielt, ist der gesamte Gewinn steuerpfichtig – Gewerbesteuer fällt allerdings nicht an.

Feinheiten erklaert besser ein Rechtsgelehrter im entsprechenden Brett.

Gruss
Paul

1 Like

grüß dich!

Also kann ich weiterhin meine Regale leer räumen und die Bücher verkaufen, ohne zu befürchten, dass mir jemand die Absicht unterstellt, Gewinne machen zu wollen, auch wenn ich heute für das eine und andere Buch mehr bekomme als ich irgendwann einmal bezahlt habe oder es sogar kostenlos (geschenkt) bekommen habe.

Da sagen sich wohl einige „professionelle“ Verkäufer: „Wo kein Kläger (mit Beweisen), da kein Richter“.

Danke und Grüsse,
Hannelore

Da sagen sich wohl einige „professionelle“ Verkäufer: „Wo kein
Kläger (mit Beweisen), da kein Richter“.

Neee, da reicht eine Vermutung und ein Anruf beim Finanzamt.

Gruß

osmodius