Darf man gebrauchte Designerklamotten bei Ebay verkaufen? Um die getragenen Klamotten zu verkaufen, muß man sie ja auch fotografieren. Ich habe in den letzten Tagen viel von Abmahnungen gehört. Was muß man beachten, um nicht von Anwälten belästigt zu werden?
Darf man gebrauchte Designerklamotten bei Ebay verkaufen? Um
die getragenen Klamotten zu verkaufen, muß man sie ja auch
fotografieren. Ich habe in den letzten Tagen viel von
Abmahnungen gehört. Was muß man beachten, um nicht von
Anwälten belästigt zu werden?
Hallo Andrew,
meine Meinung: Ja, darf man.
Abmahnungen gibt es, wenn mit geschützten Markennamen geworben wird aber nicht, wenn man die Hose als das bezeichnet, was sie ist.
Fälschungen verkaufen geht natürlich auch nicht.
meine Meinung: Ja, darf man.
Abmahnungen gibt es, wenn mit geschützten Markennamen geworben
wird aber nicht, wenn man die Hose als das bezeichnet, was sie
ist.
Zu Punkt Foto: man muss sogar ein eigenes Foto machen (anstatt eines Fotos aus dem Web „irgendwo“), damit man nicht abgemahnt werden kann, denn idR hat man nur an seinem eigenen Foto ausreichend Rechte.
Zu Punkt Markenrecht: IdR werden Designerklamotten markenrechtlich geschützt sein.
Falls der Ursprungsposter gewerblich ist, dann muss er in jedem Fall den Markeninhaber kontaktieren und nachfragen, ob er mit der Nutzung der Marke einverstanden ist. Dto. fuer Pseudo-Privat-Anbieter (also solche, die zwar „privat“ hinschreiben, aber de-facto aufgrund ihres Handels gewerblich klassifiziert werden koennen). Es hilft auch nicht besonders viel, „Hose“ hinzuschreiben, wenn auf dem Bild klar erkenntlich ist, um was für eine Hose es sich handelt.
Verbleibt eigentlich nur der tatsächliche Privatverkäufer, der ab und zu mal etwas verkauft …
Ohne Schleichwerbung machen zu wollen, kann man sich auch unter
Zu Punkt Markenrecht: IdR werden Designerklamotten
markenrechtlich geschützt sein.
Falls der Ursprungsposter gewerblich ist, dann muss er in
jedem Fall den Markeninhaber kontaktieren und nachfragen, ob
er mit der Nutzung der Marke einverstanden ist. Dto. fuer
Pseudo-Privat-Anbieter (also solche, die zwar „privat“
hinschreiben, aber de-facto aufgrund ihres Handels gewerblich
klassifiziert werden koennen). Es hilft auch nicht besonders
viel, „Hose“ hinzuschreiben, wenn auf dem Bild klar
erkenntlich ist, um was für eine Hose es sich handelt.
Na, wenn ich meinen VW oder Mercedes verkaufen will, muss ich erst vom betreffenden Vorstand die Genehmigung einholen, den Namen in der Anzeige zu nennen?
LG
R
Na, wenn ich meinen VW oder Mercedes verkaufen will, muss ich
erst vom betreffenden Vorstand die Genehmigung einholen, den
Namen in der Anzeige zu nennen?
Na, wenn ich meinen VW oder Mercedes verkaufen will, muss ich
erst vom betreffenden Vorstand die Genehmigung einholen, den
Namen in der Anzeige zu nennen?
ja, wenn du gewerblich tätig bist !
Sorry, das ist absoluter Nonsens. Die Nennung des Herstellers ist immer erlaubt, egal ob ADIDAS, Ferrari oder was auch immer. Was nicht geht, ist das Verwenden von Markenlogos oder -schriftzügen in ihrer geschützten Form, außer natürlich auf den selbsterstellten Fotos.
Gruss
Wie es in der Schweiz ist, weiß ich natürlich nicht.
bevor hier irgendwelche Leute mit Beleidigungen kommen, obwohl sie es wohl selbst nicht so genau wissen, empfehle ich die Lektüre des Markenregisters, z.B. unter https://dpinfo.dpma.de/index.html Mercedes, VW und teilweise auch einzelne Modelle und Bestandteile sind eingetragene Marken. Inwieweit die zugehörigen Besitzer Markenschutz bei gewerblicher Nutzung (und um die ging es in meinem Text) geltend machen, ist natürlich ihnen selbst überlassen.
bevor hier irgendwelche Leute mit Beleidigungen kommen, obwohl
sie es wohl selbst nicht so genau wissen, empfehle ich die
Lektüre des Markenregisters, z.B. unter
Wenn ich Gebrauchtwarenhändler für Was-auch-immer bin, dann darf ich natürlich die Herstellerbezeichnung der Ware nennen und die Ware natürlich auch zum Zwecke des Vekaufs fotografieren, ohne dass ich irgendwelche Markenrechte verletze. Wenn ein Juwelier eine in Zahlung genommene Rolex-Uhr anbietet, dann darf der sie auch als „Rolex-Uhr“ anpreisen, ohne sich explizit das Recht dazu einräumen lassen zu müssen. Wenn das nicht so wäre, käme das ja praktisch dem Verbot gleich, mit Gebrauchtwaren zu handeln.
krieg das mit den Abmahnungen nur immerso nebenbei mit
und was ich noch weiss ist,dass wenn eine Firma das exklusivverkaufsrecht für einen bestimmten Markt und Marke besitzt(z.b. Deutschland),darf auch ein Privatmann NICHT verkaufen,eben weil
er das exklusivverkaufsrecht beschädigt…laienhaft ausgedrückt
dies ist z.b. bei Autos nicht der Fall weil es zwar Verträge mit Mercedeshändlern gibt diese aber nicht exklusiv für ganz Deutschland sind oder nur für eine Stadt…dies wollten z.b Mercedes und VW zwar durchsetzen(Stichwort EU-Re-Import)wurde aber abgewiesen…
krieg das mit den Abmahnungen nur immerso nebenbei mit
Nebenbei ist schlecht.
und was ich noch weiss ist,dass wenn eine Firma das
exklusivverkaufsrecht für einen bestimmten Markt und Marke
besitzt(z.b. Deutschland),darf auch ein Privatmann NICHT
verkaufen,eben weil
er das exklusivverkaufsrecht beschädigt…laienhaft
ausgedrückt
Aber noch nicht, wenn die Ware gebraucht ist. Beispiel: DELL verkauft exklusiv ohne Zwischenhändler, aber natürlich darf ich mein privat genutztes DELL-Notebook verkaufen, unter Nennung des Herstellernames. Aber selbst gewerbliche Händler von Gebraucht-Hardware dürfen das, ohne sich dafür das Recht einräumen lassen zu müssen.
naja eigentlich dochschon ganz genau aufgehorcht als es wiederholt bei Wiso berichtet wurde,weil ich des nit glauben konnte
vll hab ich den wesentlichen Abmahngrund aber nur Falschverstanden
war vll wegen den Markennamen in der Überschrift