Hi, eine Frage zum Steuerrecht: wenn ich einen gebrauchten Artikel von Privat kaufe, den ich - normalerweise im Neuzustand, gekauft in einem regulären Laden und mit Rechnung etc. - absetzen könnte: erlaubt oder akzeptiert das Finanzamt beim Ausgleich eine selbsterstellte ‚Rechnung‘ bzw. Bestätigung aus der hervorgeht, dass der Artikel von Privat zu einem bestimmten Preis (mit Datum, Adressen von Käufer und Verkäufer, Artikelbeschreibung etc) gekauft worden ist? ODer sind nur Rechnungen von neuen Artikeln bzw. von richtigen Händlern erlaubt?
Danke und Gruß, Marc
Hallo!
Grundsätzlich kannst Du natürlich auch Wirtschaftsgüter von Privatpersonen kaufen. Schwierig wird es i. d. R. erst, wenn Du sehr teure Artikel gegen Barquittung einkaufst und kein Mensch später überprüfen kann, wer der Zahlungsempfänger/ Veräußerer war. Möglicherweise bekommst Du dann später Probleme mit dem Betriebsausgabenabzug.
Ciao!
Nemo