Liebe Juristen und liebe Experten!
Wir möchten eine gebrauchte Immobilie (Doppelhaushälfte) kaufen und wir fragen uns, wie die Bezahlung über die Bühne gehen kann. Der jetzige Besitzer des Doppelhauses wird noch ca. 6 Monate in dem Haus wohnen bleiben. Kann er jetzt schon den kompletten Kaufpreis verlangen?
Was ist, wenn er nicht auszieht nach 6 Monaten? Wir stellen uns eigentlich vor, den Kauf preis auf ein treuhänderisches Konto zu überweisen, so dass die Bezahlung erst dann fällig wird, wenn der Auszug über die Bühne gegangen ist und die Schlüssel- bzw. Hausübergabe vorgenommen worden ist.
Was ist, wenn in den kommenden 6 Monaten etwas kaputt geht im Haus (Heizung…)?
Welche Tipps können sie uns geben?
Danke für hilfreiche Tipps!!!
gehen kann. Der jetzige Besitzer des Doppelhauses wird noch
ca. 6 Monate in dem Haus wohnen bleiben. Kann er jetzt schon
den kompletten Kaufpreis verlangen?
Verlangen kann er ihn. Ihr müßt das aber nicht akzeptieren.
Was ist, wenn er nicht auszieht nach 6 Monaten?
Dann habt Ihr ein Problem. Wie groß das Problem ist, hängt davon ab, wie gut Euer Kaufvertrag für diesen Fall Vorsorge getroffen hat.
Wir stellen
uns eigentlich vor, den Kauf preis auf ein treuhänderisches
Konto zu überweisen, so dass die Bezahlung erst dann fällig
wird, wenn der Auszug über die Bühne gegangen ist und die
Schlüssel- bzw. Hausübergabe vorgenommen worden ist.
Das ist ein Möglichkeit.
Was ist, wenn in den kommenden 6 Monaten etwas kaputt geht im Haus (Heizung…)?
Das sollte man im Kaufvertrag regeln.
Welche Tipps können sie uns geben?
Einen Anwalt mit dem Entwurf des Kaufvertrages zu beauftragen (nicht den Notar, denn der ist zur Neutralität verpflichtet).
Moin,
und wir fragen uns, wie die Bezahlung über die Bühne
gehen kann.
das kann und sollte ein Fachjurist für Dich formulieren.
Der jetzige Besitzer des Doppelhauses wird noch
ca. 6 Monate in dem Haus wohnen bleiben. Kann er jetzt schon
den kompletten Kaufpreis verlangen?
Kann er schon, sollte er aber nicht. Wie gesagt lass so was einen Fachjuristen (zu Deinen Gunsten) formulieren.
Was ist, wenn er nicht auszieht nach 6 Monaten?
Dann hast Du ein Problem.
Die Größe desselben hängt von den Fomulierungen im Kaufvertrag ab.
Wir stellen
uns eigentlich vor, den Kauf preis auf ein treuhänderisches
Konto zu überweisen, so dass die Bezahlung erst dann fällig
wird, wenn der Auszug über die Bühne gegangen ist und die
Schlüssel- bzw. Hausübergabe vorgenommen worden ist.
Das kann man so vereinbaren. Details vom Fachanwalt…
Was ist, wenn in den kommenden 6 Monaten etwas kaputt geht im
Haus (Heizung…)?
Formulierung vom Fachanwalt…
Welche Tipps können sie uns geben?
Ähm, habe ich den Fachanwalt schon erwähnt?!
Gandalf
Hallo Juliane,
es ist bei Bestandsimmobilien üblich, dass sie bewohnt sind, wenn sie verkauft werden. Somit, und das ist vielleicht ganz wichtig für euch, ist eure Situation eine ganz alltäglich und wird den Notar vor keinerlei Probleme stellen.
Üblicherweise ist es so, dass der Notar nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages eine Mitteilung an das Grundbuchamt herausgibt und um Eigentumsumschreibung bittet. Das Grundbuchamt teilt mit, dass alle erforderlichen Punkte zur Eigentumsumschreibung erledigt sind (zum Beispiel die Stadt/Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, die Grundsteuer vom Käufer gezahlt wurde, etc.) und der notar schreibt den Käufer an und bittet um Kaufpreiszahlung - wie im Notarvertrag vorher vereinbart. Nach Zahlung erfolgt die Umschreibung im Grundbuch.
In eurem Fall wären einige Kontellationen denkbar: der Eigentümer erklärt bei Vertragsunterzeichnung, dass er in 6 Monaten ausziehen wird und die Kaufpreisfälligkeit wird auch erst zu diesem Zeitpunkt vereinbart. Für euch günstig, da ihr is zur Fälligkeit des Kaufpreises lediglich Bereitstellungszinsen an die finanzierende Bank zahlen müsst und noch nicht die Raten (Zins + Tilgung).
Man kann sich aber auch auf jede Art von Teilzahlung verständigen bis hin zum vollen Kaufpreis, der eben mit Eigentumsumschreibung fällig wird. Dies kann, je nach Stadt/Gemeinde, 4 - 10 Wochen dauern. Nach Zahlung und Umschreibung wohnt der alte Eigentümer in eurem Haus und man kann, falls die gesamte Zahlung geleistet wurde, Miete für die Zeit danach vereinbaren oder, falls eine Teilzahlung geleistet wurde, wurde vorher im Kaufvertrag vereinbart, dass die Restsumme in Höhe X ei Auszug des alten Eigentümers fällig wird.
Da ihr als Käufer, üblicherweise, die komplette Beurkundung beim Notar zahlen müsst und somit den Kaufvertrag in Auftrag geben werdet, ist der Notar eurer Wahl auch der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um die Ausgestaltung des Vertrages.
Kaufverträge sind nicht starr und das Verhandeln des Kaufpreises ist in vielen Fällen nicht das Einzige, was Käufer und Verkäufer miteinander besprechen und aushandeln müssen, auch die Zahlungsmodalitäten können interessant sein und euch - je nach Verhandlungsgeschick und Bereitschaft des Verkäufers - Entlastung bringen, z.B. eben dadurch, dass ihr erst später anfangen könnt, die Raten an die Bank zu zahlen.
Trotz der 6 Monate, die euer Verkäufer zum Auszug benötigt wird euer Notarvertrag - vorausgesetzt, es gibt keine gravierenden anderen Punkte - ein ganz normaler Kaufvertrag werden, den jeder Notar problemlos binnen 48 Stunden als Vertragsentwurf fertigen kann und euch zuschicken wird.
Viel Glück beim Hauskauf,
Nina
Danke für die hilfreichen Antworten!!!
LG
Juliane