Guten Tag,
Mal angenommen manübersiedelt und lasst die Küche in der Alten Wohnung. Die nachmieter haben gesagt das sie sie Ablösen.
Man geht schon aus nettigkeit von 1200€ auf 900€ runter. Der Vertrag wurde am 10.7.09 abgeschlossen das sie mit 900€ auf das Konto Überweisen. Danach hat die Käuferin angerufen und gesagt das der Geschirrspühler nich funktioniert. Vorher hat er immer tadellos funktioniert. Jetzt will der Käufer das der Verkäufer noch einen neuen Geschirrspühler bezahlt. Ausserdem hat sagte der Käufer das er ein Reinigungssalz hinen gegeben hat und ist erst nach einer weile drauf gekommen ist das das Wasser abgedreht war. Der Verkäufer glaubt das er dadurch Kaputt gegangen ist. Jetzt droht der Käufer mit einen Rechtsanwalt. Was soll der _Verkäufer machen? Ist der Käufer im Recht? Darf der Verkäufer die Küche noch abbauen? Der Käufer Wohnt ab August in der Wohnung.
hallo hoffe mal, es gibt einen kaufvertrag. darin sollte stehen, dass der gekaufte/verkaufte gegenstand wie besehen gekauft/verkauft wurde. ideal ist es, wenn der verkäufer jegliche gewährleistung ausschliesst.
gruss, zipzap
Es wurde ein Kaufvertrag geschrieben aber leider nichts über die Gewehrleistung