Hallo Joerg,
Z. B. für Seitensprünge oder sonstige Kontakte, die
nicht von langer dauer sind (ich unterstelle das einfach mal).
Sowas, oder eher richtung illegalere Geschaefte, fuer die eine Nummer nur kurz erreichbar sein sollte…das ist mir ja als zweitnutzer (bis auf eventuelle unbekannte Anrufer) egal. Eventuell hatte ich mir ausgemalt, man koennte die Karten „kopieren“, und dann mein aufgespieltes guthaben von einem anderen Telefon aus abtelefonieren, aber das wuerde ich ja bald mitbekommen und nichts mehr ueberweisen. Auf der anderen seite, kleinvieh macht auch mist, und wenn man staendig den Mindestueberweisungsbetrag (50,-DM) anderer Leute vertelefoniert…hat man auch was davon.
wäre dann auf einmal eine Karte
mit 5,00 DM Guthaben auf einmal weit unter 0,00 DM. Zwar haben
die Provider das Problem im Griff, aber ich pers. traue der
Sache nicht.
Das kommt noch dazu. (nicht nur evtl 50,-DM guthaben, sondern noch in die Miese). Aber ich denke, das kann man durch einen Anruf checken (Guthabenabfrage).
Wenn Du keine Datenübernahme machst (also die Karten auf
Deinen Namen registrieren), dann kann auch kein Gericht das
Telefon abhören. Nehmen wir mal an Dein Telefon soll abgehört
werden, so kann diese nicht bei einem Mobiltelefon
durchgeführt werden, wenn die Karte nicht auf Deinen Namen
läuft.
Abhoeren ist mir egal, die wuerden ja bald merken dass ich nicht der richtige bin. Im Gegenteil, GERADE fuer solche faelle moechte ich nicht offiziell diese Karte uebernehmen!
Gruss, Tobi.