hi. ich bin zur zeit arbeitslos und hätte da mal eine frage. wenn ich mir im internet ein shop einrichte und darüber gebraucht sachen ohne vorher ein gewerbe anzumelden verkaufen würde ist das dann rechtswitrig oder in ordnung??schon mal vielen dank für ihre hilfe
Hi Namensvetter,
das ist eigentlich recht einfach. Entrümpelst Du nur Keller oder Dachboden ist es kein Gewerbe. Gewerbe bedingt Gewinnerzielungsabsicht. Dann muss dies als Gewerbe angemeldet sein.
Ist bei Flohmärkten übrigens genauso. Das Finanzamt plant, solchen Plattformen wie ebay auch mal ein wenig genauer auf die Finger zu schauen.
Gruss Sebastian