hi. ich bin zur zeit arbeitslos und hätte da mal eine frage. wenn ich mir im internet ein shop einrichte und darüber gebraucht sachen ohne vorher ein gewerbe anzumelden verkaufen würde ist das dann rechtswitrig oder in ordnung??schon mal vielen dank für ihre hilfe
hi. ich bin zur zeit arbeitslos und hätte da mal eine frage.
wenn ich mir im internet ein shop einrichte und darüber
gebraucht sachen ohne vorher ein gewerbe anzumelden verkaufen
würde ist das dann rechtswitrig oder in ordnung??schon mal
vielen dank für ihre hilfe
Ciao, wenn Du Deine privaten Sachen verkaufst ist das in Ordnung.
Aber wenn es einen gewerblichen Charakter bekommt, musst Du auch
ein Gewerbe anmelden, evtl. Mehrwertsteuer erheben und abführen,
Bilanz führen, den Gewinn versteuern etc…
Anzeichen für’s Finanzamt könnten sein:
- Du verkaufst die gleichen Sachen in größeren Mengen und öfter
- Du verkaufst Sachen, die Du zum Weiterverkauf gekauft hast
- …
Was das Arbeitsamt angeht: Du kannst als Arbeitsloser eine gewisse
Stundenzahl nebenbei arbeiten (ich glaube bis zu 15 Stunden/Woche?).
Das muss aber beim Arbeitsamt angemeldet sein. Die Höhe des Gewinns
etc. spielt wohl auch eine Rolle. Ab einer gewissen Höhe wird es
glaube ich aufs Arbeitslosengeld/-hilfe angerechnet…
Genaue Infos müsstest Du beim Arbeitsamt erfragen.
Gruß Filo
also, wenn es gebrauchte sachen sind, die du privat sowieso hast, würd ich das nur über eBay oder dergleichen machen, ohne shop!
dürfte auch kein problem geben, schliesslich gehst du ja an deine substanz ;o)
kaufst du aber selber ein um zu verkaufen, machst du es gewerbsmässig. musst du auch noch anmelden!
das beste ist, den netten herrn/die nette dame auf dem amt damit löchern - die müssen dich ja entsprechend beraten.
gruss und viel glück bei der jobsuche