Gebrauchte Ware als Neuware verkaufen

Hallo,

Hab mal ne Frage zu dem nachfolgenden Fall, gibt es dazu ein entsprechendes Recht?

Wenn man in einem Laden ein Gerät kauft zB. ein Haushaltsgerät oder Computer und im Laden beim erhalten des Gerätes schon skeptisch ist, ob es ein neues Gerät ist. Nun es aber wegen der argumentation des Verkäufers, dass es ein neues noch nie gebrauchtes Gerät sei, mitnimmt und zu Hause stellt man fest, dass das Gerät schon gebraucht war, zB. Computer schon fertig eingerichtet mit einem Benutzer Name oder beigelegtes Zubehör nicht mehr in der Folie verpackt und die Folie geöffnet beiliegt.

Hallo,

Wenn man in einem Laden ein Gerät kauft zB. ein Haushaltsgerät
oder Computer und im Laden beim erhalten des Gerätes schon
skeptisch ist, ob es ein neues Gerät ist. Nun es aber wegen
der argumentation des Verkäufers, dass es ein neues noch nie
gebrauchtes Gerät sei, mitnimmt und zu Hause stellt man fest,
dass das Gerät schon gebraucht war, zB. Computer schon fertig
eingerichtet mit einem Benutzer Name oder beigelegtes Zubehör
nicht mehr in der Folie verpackt und die Folie geöffnet
beiliegt.

eindeutiger Mangel:

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Wenn als Beschaffenheit der Zustand „neu“ vereinbart wurde, aber eine gebrauchte Sache geliefert wird, weichen Soll- und Istbeschaffenheit voneinander ab, was der klassische Sachmangel ist.

Gruß

S.J.

Vielen Dank für die Antwort