Hallo,
bei Kauf einer Festplatte über das Internet und nach Funktionsprüfung im PC besteht Unzufriedenheit. Greift trotzdem das 14tägige Rückgaberecht, oder hätte die FP gar nicht eingebaut werden dürfen?
Danke!
Hallo,
bei Kauf einer Festplatte über das Internet und nach Funktionsprüfung im PC besteht Unzufriedenheit. Greift trotzdem das 14tägige Rückgaberecht, oder hätte die FP gar nicht eingebaut werden dürfen?
Danke!
Du hättest diese nciht einbauen dürfen, man darf die Produkte nur so testen / behandeln als seinen diese im Laden.
Fraglich ist, was dir daran nicht gefällt und ob es sich dabei dann nicht um einen Mangel handeln könnte., z.b.b Abweichung beschreibung zur Ware
Kommt drauf an.
Beatrix
hast du dazu eine Quelle?
Danke
denn im laden kannst du eine Festplatte Handy Mixer Staubsauger Waschmaschine ja auch nicht Testen.
Kannst Du grad mal die Stelle im Gesetz zeigen, bei der das die Voraussetzung für das Wahrnehmen des Widerrufsrecht (https://dejure.org/gesetze/BGB/312g.html, https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html, https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html) ist?
Selbstverständlich gilt das auch hier. Was unten behauptet wird ist einfach nur Unsinn.
Gemäß https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html (Abs. 7) muss allerdings ggf. der Wertverlust bezahlt werden. Und dann fragt sich, ob sich der Widerruf noch lohnt.
Ein Blick in die verlinkten Gesetzestexte könnte diese Frage beantworten.
Hallo.
Der Kunde darf gebrauchte Ware zurücksenden und bekommt auch sein Geld wieder.
Großes Aber: Der Händler darf Wertersatz verlangen, wenn die Ware in verschlechtertem Zustand zurückkommt - im Extremfall gibt’s gar kein Geld zurück.
Dummerweise - aus Händlersicht - muß der Händler nachweisen, daß das Produkt beeinträchtigt ist, und noch dummererweise darf nicht ein pauschaler Wertverlust angenommen werden.
Nachdem die Prüfung und Feststellung des Wertverlustes unter Umständen teurer ist als das Produkt selbst, werden die meisten Händler zähneknirschend die Rücksendung akzeptieren.
Das ist durchaus ein großes Problem des Versandhandels.
Gruß,
Kannitverstan
Doch. Zumindest teilweise. Ich habe z.B. meinen letzten Fön und Staubsauger im Geschäft zunächst vorführen lassen, um bestimmte Eigenschaften zu testen…
Wenn Du mal googlest nachOnline Kauf Technik und Test, dann wirst Du fündig. Natürlich kommt es noch auf Art und Umfang des Testes an…
Beatrix
Hallo,
als Verbraucher kannst du die von einem Händler online gekaufte Festplatte zurückgeben.
Unter bestimmten Bedingungen kann der Händler Geld für den Wertverlust verlangen.
Das ist dann der Fall, wenn du mit der Festplatte in einer Art und Weise umgegangen bist, die zur Prüfung der Platte nicht nötig war. Ein angemessener Test im PC ist abgedeckt, führt also nicht zu einer Ersatzpflicht. WIe soll man eine Festplatte denn sonst auf Beschaffenheit, Funktion, Eigenschaften prüfen?
(Es ging doch um eine leere Platte, ja? Wenn es eine mit Software bespielte Platte war, du also Software auf einem versiegelten Datenträger gekauft hast, dann wäre das Widerrufsrecht nicht da. Aber man kauft ja Software nicht auf Festplatten - üblicher weise!)
Hallo,
das Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Händlern im Fernabsatz wurde ja schon genügend oft erwähnt.
Auch die Möglichkeit des Wertminderungsersatzes wurde erwähnt. Um den zu umgehen sollte die Festplatte in den gleichen Zustand versetzt werden, in dem sie sich beim Eintreffen bei Dir befand. Das heißt, es dürfen keine Daten drauf sein, die Festplatte darf nicht anders formatiert worden sein.
Grüße
hm du meinst ich kann mir einen teuren Anzug bestellen, diesen benutzen und nach 14 Tagen zurück senden?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §312e, hat der Verbraucher Wertersatz für
die Nutzung von Waren nur dann zu leisten, "soweit er die Ware in einer
Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und
der Funktionsweise hinausgeht
Selbstverständlich ist das so. Wenn Du was anderes behauptest, musst Du das begründen. Ich habe Dir die zugehärigen Paragraphen doch bereits genannt. In denen steht nichts, was Deine Behauptung stützt.
Wenn Du nicht begreifst, dass es einen Unterschied zwischen ‚Wertersatz leisten müssen‘ und ‚darf man gar nicht‘ gibt, kann ich Dir leider auch nicht helfen.