Gebrauchte Waschmaschine, Rückgabe trotz AGB?

Hallo,

Ich habe ein Problem. Habe gestern eine gebrauchte Waschmaschine Siemens a12 16 geliefert bekommen für 200 Euro, Lieferung und Anschließen inclusive. Zuvor war mir mündlich ein AEG Öko Lavamat zugesagt worden, am Morgen kam dann ein Anruf, sie hätten nur eine Siemens, sie wäre hochwertig und sie würden sie mir für denselben Preis liefern. Ansonsten war die Information spärlich und bald darauf kamen zwei Mitarbeiter des Ladens mit der besagten Waschmaschine.

Ein Programm lief normal durch, das Ausspülen des Schaumes war jedoch nicht ganz zufriedenstellend. Das Programm ‚‚Spülen Schledudern Abpumpen‘‘ was ich danach wählte, spülte nur ein paar Minuten, dann blieb das Wasser in der Maschine stehen…

Etwas an dem Gerät scheint defekt zu sein und es erfüllt auch nicht meine Vorstellungen.

Ich habe nur ein Blatt in der Hand, dass als Garantieschein dienen soll (Garantie ein Jahr, danach käme ein Handwerker kostenlos vorbei und man zahle nur das Ersatzteil)

Dies die AGB:

http://www.wmz-horn.de/agb.php

Laut der AGB kommt ein Monteur und repariert das Gerät und man bekommt nur ein anderes, wenn der zweite Reparaturversuch erfolglos bleibt.

Ist dies rechtens oder gibt es auch hier ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht?? Was kann man machen?

LG

Wie hast Du die Maschine gekauft? über internet ?
Bei Internetkauf 14 tage rücktrittsrecht auch wenn es bei seinen agbs so nicht drin steht.
Normalerweise sollte man seine agbs abmahnen !

Wie hast Du die Maschine gekauft? über internet ?
Bei Internetkauf 14 tage rücktrittsrecht auch wenn es bei
seinen agbs so nicht drin steht.
Normalerweise sollte man seine agbs abmahnen !

Hallo compass,

habe sie von einem Laden für gebrauchte Waschmaschinen:

http://www.wmz-horn.de/

Ich war dort, sah mir Maschinen an. Die für die ich mich interessierte, war bei meiner späteren telefonischen Nachfrage nicht mehr da, dasselbe Modell bekämen sie gestern, wurde mir gesagt und ich bekam einen Termin für die Lieferung.

Gestern dann am Morgen ein Anruf, sie hätten das Modell doch nicht, dafür aber eine Siemens, die evtl. sogar noch hochwertiger sei. Es wurde sehr schnell telefonisch vereinbart, wenig Information am Telefon, eine halbe Stunde später brachten sie die Maschine schon.

Die ABG’s gelten doch, oder? Da lässt sich wohl leider schwer was dran rütteln?

Nein es gibt ein 14 tägiges Rückgaberecht erst recht bei telefonischem Kauf.

So wie es bei denen in den agbs steht jedenfalls NICHT.

Nein es gibt ein 14 tägiges Rückgaberecht erst recht bei
telefonischem Kauf.

So wie es bei denen in den agbs steht jedenfalls NICHT.

du meinst, das Rückgaberecht gibt es, auch, wenn es nicht in den ABG’s steht?

Das ist eine juristische Frage - nicht mein Gebiet!
Gruß,
Jörg Sommer

Es tut mir leid aber da bin ich absolut kein Experte.
Trotzdem viel Glück
VG David

Sorry, als Österreicher sind mir die deutschen AGB’s nicht geläufig. Bei uns finden diese nur auf Neugeräte Anwendung. Bei gebr.Geräten sind Sie von den schriftlichen Zusagen des Verkäufers abhängig. Auch hier ist aber Rückgabe erst nach 2 erfolglosen Instandsetzungsversuchen möglich, falls vereinbart. Grüße aus Wien

Das ist gültiges Recht -BGB-

die AGB´s dürfen gültiges Recht nicht aushebeln.

Hallo,

über deutsches Recht kann ich dir leider nichts sagen, in Österreich würde ich dir empfehlen zu Arbeiterkammer (=Konsumentenschutz) zu gehen, die wissen am besten was zu tun ist.

gruss

Hallo,

bei Gebrauchten Geräten von Gewerblichen greift die gesetzliche GEwährleistung. Innerhalb von 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muß nachweisen, daß der Mangel noch nicht war.

Ansonsten hat er 3x das Recht auf Nachbesserung.

Gebraucht würde ich nur Miele aus zuverlässigen Händen kaufen und nicht von Firmen, die aus 3 Schlechten eine gute machen…

MfG

Also, zunächst mal gibt es ein gesetzliches Umtausch und Rückgaberecht, auch bei gebrauchten Artikeln. Wenn diese Frist (die ich nicht genau kenne) abgelaufen ist, ist es nur noch eine Frage der Kulanz.

Aber in deinem Fall ist es ein Garantiefall. Mit anderen Worten: Die müssen es dir umtauschen, reparieren etc. Denn du hast das Gerät gekauft, mit der Vorstellung, dass es funktioniert. Das ist nicht der Fall. Ich würde an deiner Stelle warten und den Monteur kommen lassen. Wenn die Maschine danach ordentlich läuft, dann ist es ja okay. Und wenn nicht, gehst du weitere Schritte und gibts das Gerät zurück.

Aber mal so nebenbei: Ist es heutzutage nicht günstiger eine neue Maschine zu kaufen? Neulich gab es beim Expert eine Waschmaschine von Samsung mit 1400 Touren für nur 269 €.

Ich habe aber auch so eine gebrauchte Maschine vom Händler. Ich hatte sie auch defekt, aber war immer mit den Monteuren zu Frieden.

Lieben Gruß
Stephan

Hallo lora2!
Leider kenne ich mich in solch Juristischen Fragen nicht
aus aber wäre es nicht auch ok wenn ein Handwerker kommen
würde, die Maschine reparieren würde und diese wunderbar
laufen würde? Oder möchtest du ein anderes Gerät weil du
mit dem aktuellen nicht zufrieden bist?
Hast du keine Quittung oder so wo das eigentlich verlangte
Gerät verzeichnet ist?

Tut mir Leid falls ich dir nicht weiterhelfen konnte oder
dich falsch verstanden habe!

Hallo ,

dies ist eine Frage für Menschen mit Rechtswissen. Ich kann Geräte Reparieren… Mein Tipp, Fingerweg von solchen Angeboten ! Ich würde versuchen, durch ein freudliches Telefonat von diesem Geschäft zurück zutreten, dh, maschine wieder abholen lassen und das geld zurück fordern … erstmal freundlich, von der anderen Seite kannst du auch die Firma kommen lassen und das Gerät wieder Instant setzen lassen. Vielleicht hast du ja Glück und die Maschine läuft dann gleich wieder und dann auch noch viele Jahre ! Siemens halte ich für besser als AEG :wink:

Viel Erfolg
Michael

keine Ahnung, in Rechtsfragen kenn ich mich nicht aus
mfg
MK

…Waschmaschinen sind nicht mein Bereich.
GRüße
Rainer