Gebrauchte Werbemittel absetzen

Hallo,

kann man gebrauchte Werbemittel steuerlich absetzen, die unter 400€ liegen (z.B. jedes Jahr ein gebrauchter PC bei einem Einkaufswert von 200 €) ?
Steuerlich scheint es günstiger zu sein, jedes Jahr einen gebrauchten PC für ca.200€ geltend zu machen, statt einen neuen PC für ca. 500€, den man dann über 3-4 Jahre abschreiben muss. Oder müssen Güter (unter 400€) auch auf mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. könnt eman nicht jedes Jahr einen gebraucht gekauften PC im Wert von ca. 200€ absetzen ?

Danke
Frank

Wo bekommt man einen neuen PC für 500.- Euro? Da kauf ich sofort einen neuen PC.

Nun zur steuerlichen Seite. Betragen die Anschaffungskosten (netto) weniger als 410.- Euro, können die Kosten sofort abgezogen werden. Auch wenn es sich um gebrauchte Wirtschaftsgüter handelt. Rechnen wir aber Dein Beispiel einfach mal durch:

Beispiel 1:
PC neu Anschaffungskosten 500.- Euro zu verteilen auf 3 Jahre = 167.- Euro Abschreibung jährlich * 40% Steuersatz = 66,80 Euro * 3 Jahre = 200,40 Euro Steuerersparnis. Es verbleiben somit 300.- Euro, die man selbst tragen muss.

Beispiel 2
3 Jahre lang Anschaffung eines PC von 200.- Euro. Macht 200.- Euro * 40% = 80.- Euro Steuerersparnis jährlich. Anschaffungskosten für 3 Jahre = 600.- Euro minus Steuerersparnis für 3 Jahre 240.- Euro bleiben 360.- Euro, die man selbst tragen muss.

Ist nicht nur steuerlich ungünstiger, Du hast auch noch ständig einen technisch überholte PC´s und musst für die Entsorgung der alten PC´s u.U. auch noch Gebühren bezahlen.

hallo ihr beiden,

Beispiel 1:
PC neu Anschaffungskosten 500.- Euro zu verteilen auf 3 Jahre
= 167.- Euro Abschreibung jährlich * 40% Steuersatz = 66,80
Euro * 3 Jahre = 200,40 Euro Steuerersparnis. Es verbleiben
somit 300.- Euro, die man selbst tragen muss.

diese rechnung solltet ihr in absprache mit dem jeweiligen FA nochmal machen. das FA mannheim läßt für computer nur 5 jahre zu … das ändert die rechnung nochmal.

lg, pit

PS: was passiert mit den gebrauchten PC nach der nutzungsdauer? erinnerungswert? verkaufserlöse als außerordentlicher gewinn?

diese rechnung solltet ihr in absprache mit dem jeweiligen FA
nochmal machen. das FA mannheim läßt für computer nur 5 jahre
zu … das ändert die rechnung nochmal.

Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern ist in der amtlichen Abschreibungstabelle festgelegt. Die Abschreibungstabelle wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist daher auch für das Finanzamt Mannheim bindend. Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 gilt für PC eine Nutzungsdauer von 3 Jahre, von 1997-2000 lag die Nutzungsdauer bei 4 Jahren, davor bei 5 Jahren.

lg, pit

PS: was passiert mit den gebrauchten PC nach der
nutzungsdauer? erinnerungswert? verkaufserlöse als
außerordentlicher gewinn?

Bei einem Gewerbetreibenden/Selbständigen ist der Verkaufserlös Betriebseinnahme. Bei einem Arbeitnehmer ist es steuerlich unerheblich.

hallo,

Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern ist in der amtlichen
Abschreibungstabelle festgelegt. Die Abschreibungstabelle wird
im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist daher auch
für das Finanzamt Mannheim bindend. Ab dem
Veranlagungszeitraum 2001 gilt für PC eine Nutzungsdauer von 3
Jahre, von 1997-2000 lag die Nutzungsdauer bei 4 Jahren, davor
bei 5 Jahren.

danke, das wußte ich nicht. meinen letzten PC, der über die bücher ging, war 1993 …

Bei einem Gewerbetreibenden/Selbständigen ist der
Verkaufserlös Betriebseinnahme. Bei einem Arbeitnehmer ist es
steuerlich unerheblich.

ach so, er ist angestellter … okay.

lg, pit

Danke für die Antwort. Mit war nicht klar, dass man auch minderwertige Güter (>410€). Kann ich dann für das Folgejahr den neuen PC ansetzen (auf 3 Jahre abschreiben) oder bekomme ich für den neuen PC dann gar keine Abschreibung mehr ??

Danke und Gruß
Frank

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