Gebrauchten Artikel als neu verkauft

Hallo!

Habe am Freitag bei einem großen Elektronikhandel eine Espressomaschine als Geschenk für meinen Freund gekauft. Sie wurde direkt vor Ort eingepackt. Nun habe ich sie ihm gerade eben geschenkt, und was muss ich feststellen?! Sie ist eindeutig gebraucht! Zum einen fehlen 50% der angegebenen Portionen und zum anderen sind Wasserspuren auf der Hitzeplatte und im Behälter zu sehen. Außerdem ist die dazugehörige Garantiemappe aufgerissen gewesen (war original mit einem runden Aufkleber zugeklebt) und ein Teil des Kartons fehlt (im Inneren).
Ich gehe davon aus, dass ich das Gerät gegen ein neues umtauschen kann. Meine Frage ist aber, was passiert, wenn das gleiche Gerät nicht mehr vorhanden ist? Dürfen die im Markt dann darauf bestehen, dass ich einen Gutschein ausgestellt bekomme, oder müssen die mir dann das Geld zurück geben? Oder haben die das Recht (oder die Pflicht), mir innerhalb einer bestimmten Zeit das gleiche Gerät neu zu beschaffen?

Danke und Grüße!

Wenn ein neuer Gegenstand verkauft wird, dann darf dieser höchstenfalls mal aus dem Karton genommen, vielleicht auch die Beschreibung ausgepackt angesehen worden sein. Also retour mit dem Zeugs und Geld zurück, sieht das BGB vor. Neu ist nicht neuwertig. Dann gäbe es noch einen Preisabschlag. Ob man mit Einkaufsgutscheinen sich zufrieden gibt, ist Sache des Käufers. Ich mache hier nicht mit. Bargeld lacht und ein anderer Händler hat - vielleicht - die passsende Kaffeemaschine. Falls es Probleme gibt, Verbraucherverein und/oder Anwalt.

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