Hallo und guten Tag,
ich habe eine gebrauchte Fotokamera gekauft. Diese möchte ich mit in das Vermögen meines Unternehmens einfließen lassen. Sprich: Die 200 Euro Kaufpreis sollen in meiner EÜR aufgelistet werden.
Muss ich den Artikel über die entsprechenden Jahre (wie bei einem neu gekauften) abschreiben?
Der Artikel kommt zudem von Privat, wurde also ohne MwSt. verkauft.
Für Tipps wäre ich dankbar.
VG
Roland
Hallo Roland,
nein, der Artikel muss nicht abgeschrieben werden (keine Pflicht, sondern Wahl) und kann als sofortiger Aufwand geltend gemacht werden.
Aufwand ist hier = Anschaffungspreis.
Lesenswert dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtscha…
Bei Rückfragen oder unterschiedlichen Antworten einfach melden.
VG
Eike
Danke für die rasche Antwort. Diese hilft mir gut weiter.
VG
Roland
Hallo,
und gleich mal sorry, aber bei solchen speziellen Sachen frag ich auch immer den Steuerberater. Aber vielleicht hast Du ja schon die richtige Antwort erhalten.
Viele Grüße
Ja, besten Dank. Geholfen wurde schon. Der gebrauchte Artikel ist sowohl per Abschreibung als auch als komplette Wert in einem Jahr buchbar.