Gebrauchten Motorroller kaufen

Hallo,

ich würde mir gerne günstig einen gebrauchten Motorroller kaufen, kenne mich damit aber kaum aus und hätte daher gerne einige Infos. Zum einen würde ich gerne wissen, was ich mit meinem normalen Klasse-B-Führerschein überhaupt fahren darf.
Und worauf muss ich beim Kauf achten? Wie läuft das mit Ummeldung und Versicherung und was kostet das?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüsse,
Jan

Hallo,

Hallo, Jan!

ich würde mir gerne günstig einen gebrauchten Motorroller
kaufen, kenne mich damit aber kaum aus und hätte daher gerne
einige Infos.

Na, dann schaun mer ma :o)

Zum einen würde ich gerne wissen, was ich mit
meinem normalen Klasse-B-Führerschein überhaupt fahren darf.

Roller mit ner vmax von 45 km/h. Simson-Mopeds aus DDR-Produktion fallen da also raus, die sind lt Einigungsvertrag ganz legal mit 60 km/h unterwegs (Stichwort „Bestandsschutz“).

Und worauf muss ich beim Kauf achten?

Auf den Kaufvertrag, die richtige Fahrgestell-(Rahmen-)Nummer, Unfallfreiheit und der Roller sollte auch nicht allzuviele km runter haben. Die 2Takt-Motoren halten leider nicht wiklich lange. ich hab schon Roller erlebt, die nach 3-4 Tkm den Geist aufgegeben haben… Andere wiederum fahren auch nach 50 Tkm noch gut (kannte aber nur einen, war ein Name, den ich nicht aussprechen konnte, irgendwas aus Korea oder Japan). Fahr mal ein Stück u du wirst sehen, ob er gut geht, ob die Bremsen funktionieren und, wenns machbar ist, fahr auf nen leeren Parkplatz, beschleunige u nimm dann die Hände vom Lenker (nur 1-2 cm anheben), um zu testen, ob er auch geradeaus läuft oder nach re oder li zieht. Wenn er seitwärts zieht isser entweder durch ne Sturz o.ä. komplett verzogen oder das Hinterrad is nicht fachgerecht eingebaut worden.

Wie läuft das mit Ummeldung und Versicherung und was kostet das?

Versicherungen für Mopeds gibts wie Sand am Meer. Ab 60 € pro Jahr biste dabei, das geht aber auch für 120, je nach Versicherung. Ummelden geht nicht, da keine polizeiliche Anmeldung erfolgt. Du lässt dir einfach den Versicherungsschein vom Vorbesitzer geben oder gehst mit dem VB zusammen zum Versicherungsmenschen u bittest ihn, den Vers.-Schein auf dich auszustellen. Sollte keine allzugrosse Hürde sein. Wenn du den Roller ohne Versicherung kaufst, gehste einfach mit den Fahrzeugpapieren u „etwas Geld“ zur nächstbesten Versicherung u versicherst ihn auf deinen Namen. Rabatte wie bei der Kfz-Haftpflicht gibts beim Moped zwar nicht, aber wenn du Autofahrer bist, frag doch mal bei deiner Versicherung nach, ob die dir n günstiges Angebot machen können.

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüsse,
Jan

Gruss

Mutschy

Sicher?
Hi Mutschy,

Roller mit ner vmax von 45 km/h. Simson-Mopeds aus
DDR-Produktion fallen da also raus, die sind lt
Einigungsvertrag ganz legal mit 60 km/h unterwegs (Stichwort
„Bestandsschutz“).

Bist Du da sicher? Nach meinen Informationen gilt das nicht für Simson die erstmals bis zum 28.02.1992 in den Verkehr gebracht wurden (FeV §76 Abs.8c).
Die fallen unter die Klasse-M, die ja in B enthalten ist.
Gruss Sebastian
(PS: Was macht Dein Sonnendach?)

Hi Mutschy,

Hallo, Sebastian!

Roller mit ner vmax von 45 km/h. Simson-Mopeds aus
DDR-Produktion fallen da also raus, die sind lt
Einigungsvertrag ganz legal mit 60 km/h unterwegs (Stichwort
„Bestandsschutz“).

Bist Du da sicher? Nach meinen Informationen gilt das nicht
für Simson die erstmals bis zum 28.02.1992 in den Verkehr
gebracht wurden (FeV §76 Abs.8c).
Die fallen unter die Klasse-M, die ja in B enthalten ist.
Gruss Sebastian
(PS: Was macht Dein Sonnendach?)

Naja, so genau weiss ichs auch nicht, hat mich nie wirklich tangiert, da ich in Besitz der früheren 1b, jetz A1 bin u somit auf 2 Rädern schneller fahren darf als 45 km/h. Das genaue Erstmals-in-den-Verkehr-Bring-Datum weiss ich nicht zu 100% ausm Kopp :o(

Gruss

Mutschy
PS: Dem Dach gehts gut, ich sach dazu nur „Nichts hält länger als ein Provisorium…“ Es is dicht u das ist momentan das einzige, was zählt :o)

Hi!

Danke für die ausführliche Antwort.

Ein Freund hat mir inzwischen erzählt, daß nicht die Geschwindigkeit dafür entscheidend ist, was ich fahren darf, sondern der Hubraum, also man dürfte mit dem Klasse-B-Führerschein alles bis 50ccm fahren (mit Ausnahme der ostdeutschen Fabrikate, die gehen wohl bis 55 oder so). Stimmt das?

Viele Grüße
Jan

Hallo Jan,

Ein Freund hat mir inzwischen erzählt, daß nicht die
Geschwindigkeit dafür entscheidend ist, was ich fahren darf,
sondern der Hubraum, also man dürfte mit dem
Klasse-B-Führerschein alles bis 50ccm fahren (mit Ausnahme der
ostdeutschen Fabrikate, die gehen wohl bis 55 oder so). Stimmt
das?

Nein. Auch die Ostdeutschen Fabrikate hatten 50cm³. Aber die durften dort schneller fahren.
Also: Grunsätzlich bis max. 50cm³ und bei der Geschwindigkeit entsprechend der FeV, siehe auch http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php
Gruss Sebastian

Das kann man nicht unbedingt so sagen:

Fahr mal
ein Stück u du wirst sehen, ob er gut geht, ob die Bremsen
funktionieren und, wenns machbar ist, fahr auf nen leeren
Parkplatz, beschleunige u nimm dann die Hände vom Lenker (nur
1-2 cm anheben), um zu testen, ob er auch geradeaus läuft oder
nach re oder li zieht. Wenn er seitwärts zieht isser entweder
durch ne Sturz o.ä. komplett verzogen oder das Hinterrad is
nicht fachgerecht eingebaut worden.

Falls es sich um eine klassische Blechvespa handelt, läuft die sozusagen bauartbedingt aus der Spur. Bei denen ist das normal, aber nur (!) bei denen. Falls der Lenker beim Loslassen anfängt zu schwingen, hat das auch nicht zwangsläufig was zu bedeuten. Abhängig vom Reifen und Rollermodell kann der sog. Shimmy-Effekt auftreten. Ist Physik, bedeutet aber nicht zwangsläufig defekt. Mein Hexagon hat sich so richtig schön eingependelt, da war nichts mit freihändig fahren, wohingegen mein Suzuki Kilometerlang mit dem Hintern ohne Hände zu lenken ist, da pendelt nichts. Lange Rede kurzer Sinn: Kommt ganz auf das Modell an. Wenn du dir was ausgeguckt hast oder dir was angeboten wird, informier dich nach den Empfehlungen für den Gebrauchtkauf dieses Modells.
Viel Erfolg
Lothar